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Vermögensschadenhaftpflicht


Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Berufshaftpflichtversicherung, für Freiberufler, Selbstständige, Manager und Berater, die eine Beratungstätigkeit ausüben oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen.  Die Versicherung ermöglichtes es, Ihr eigenes Vermögen umfassend vor Schadensersatzforderungen zu schützen.


Vorteile der Vermögensschadenhaftpflicht:

  • Deckt Behandlungs- und Beratungsfehler
  • Deckt Rechenfehler
  • Deckt Planungsfehler
  • Deckt Fehlerhafte Auskünfte
  • Deckt Unwirksame Vertragsgestaltungen
  • Deckt Fristversäumnisse

Wieso ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Finanziell werden Sie als Versicherungsnehmer dieser Haftpflicht gegen das private Haftungsrisiko abgesichert.

Zur Vermögensschadenhaftpflicht kommt ein passiver Rechtsschutz hinzu, der unberechtigt gestellte Ansprüche bei Notwendigkeit auch gerichtlich abwehren kann, sodass Sie dafür nicht haften müssen. Als Unternehmer, Freiberufler oder Dienstleister in beratender Tätigkeit besteht für Sie das Risiko, einen Vermögensschaden für einen Dritten zu verursachen, der möglicherweise existenzbedrohend sein kann, da schnell immense Kosten bei Schadensersatzzahlungen entstehen können.

Wenn aufgrund fehlerhaften Verhaltens ein monetärer Schaden verursacht wird, unterliegen die Schadensersatzforderungen der privaten Haftung gegenüber Ihres Unternehmens. Ein Manager sowie selbstständige Berater und andere Dienstleister können sich gegen die finanziellen Folgen, die in etwa durch einen Fehler in der Buchhaltung oder das Versäumen einer Frist entstehen können, mit der D&O-Versicherung absichern und Gefahren dadurch erfolgreich abfedern.

Diese Berufshaftpflichtversicherung bietet also für Selbstständige, Freiberufler, Unternehmen sowie beratende Dienstleister eine Absicherung, um sich vor finanziellen Risiken durch berufliche Fehler, Versäumnisse, Irrtümer, Fehleinschätzungen und ähnliche Ursachen zu schützen. Für einige Berufsgruppen ist es gesetzliche Pflicht, sich durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen dieses Risiko abzusichern – dazu gehören insbesondere Berater und Manager mit einer beratenden Tätigkeit.

In Berufshaftpflichtversicherungen ist eine Vermögensschadenhaftpflicht als essenzieller Bestandteil in der Regel enthalten. Wenn ein Berater, Manager oder Anwalt zum Beispiel eine Frist versäumt und dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil oder Verlust Dritter herbeiführt, muss der Selbstständige unter Umständen mit Forderungen rechnen, die eine herkömmliche Haftpflichtversicherung nicht mehr übernimmt. Es ist deshalb ratsam den eigenen Versicherungsschutz hinsichtlich der Absicherung Dritter zu prüfen und gegebenenfalls zu erweitern.

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Wen schützt die Vermögensschadenshaftpflicht?

Unternehmer oder Freiberufler, die beratende, begutachtende, prüfende, vollstreckende, verwaltende, beurkundende oder Aufsicht führende Tätigkeiten ausüben, werden durch die Vermögenschadenhaftpflicht geschützt. Unabhängig davon, ob Sie ein eigenes Unternehmen führen oder nur nebenberuflich in der Branche tätig sind – Sie haften immer für den entgangenen finanziellen Vorteil oder den ökonomischen Nachteil, der Kunden, wenn dieser durch Ihre Fehler entsteht. Diese gewerbliche Versicherung kann jedoch echte Schwierigkeiten verhindern.

Folgende Berufsgruppen, die typischerweise eine Vermögensschadenhaftpflicht benötigen, sind:

  • Rechtsanwälte & Notare
  • Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
  • Versicherungsvermittler, -makler
  • Immobilien-Makler
  • Unternehmensberater
  • Haus-, Grundstücks- und Wohnungsverwalter
  • Architekten uns seine Angestellten
  • Reiseveranstalter
  • Vereine, Verbände
  • Werbeagenturen
  • IT-Unternehmen
  • Buchhalter
  • Gutachter und Sachverständiger
  • Hausverwalter
  • Immobilien- und Versicherungs-makler
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Steuerberater
  • IT-Dienstleister
  • Personalberater und – vermittler
  • Promoter
  • Dolmetscher
  • Unternehmens- und Vermögensberater
  • Werbeagenturen
  • Wirtschaftsprüfer
  • Sonstiger beratender Bürobetrieb

Was leistet die Vermögensschadenhaftpflicht?

Reine Vermögensschäden werden durch die Vermögensschadenhaftpflicht mitversichert. Finanzielle Schäden, die nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten, werden als solche Vermögensschäden verstanden. Eine versehentlich falsche Angabe in der Einkommenssteuererklärung oder eine fehlerhafte Einschätzung eines Vermögensberaters sind zum Beispiel Fehler, auf deren Basis ein Klient eine falsche Entscheidung trifft. Hinzu kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung, die sogenannte unechte Vermögensschäden absichert.

Wenn es zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Versicherungsnehmer kommt, wird von der Versicherung zunächst geprüft, ob diese gerechtfertigt sind. Die in der Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme versichert solche berechtigten Anträge. Sind diese unberechtigt oder zu hoch, erfolgt eine Forderungsabwehr. Sämtliche Kosten für Gerichte, Anwälte oder Sachverständige werden hierbei von der Vermögensschadenhaftpflicht versichert. Sie genießen bei dieser Haftpflicht also eine umfassende Absicherung.

Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert unter anderem:

  • Behandlungs- und Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • Betriebliche Sach- & Planungsfehler
  • Fehlerhafte Auskünfte
  • Unwirksame Vertragsgestaltungen
  • Private Fristversäumnisse

Wie bei kaum einer anderen Haftpflicht-Versicherung gehört der passive Rechtsschutz gegen unberechtigte oder zu weitgreifende Ansprüche zum Kernnutzen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Nicht nur in einigen Berufen, sondern auch in vielen Dienstleistungsbranchen nehmen Auftraggeber direkt oder indirekt Einfluss auf die Vermögenswerte ihrer Kunden. 

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Versicherte und nicht versicherte Schadensfälle

Diese Haftpflicht-Versicherung unterscheidet generell zwischen einem echten oder unechten Schadensfall:

Eine echte Schädigung liegt vor, wenn es direkt durch das fehlerhafte Verhalten, beispielsweise durch falsche Beratung, zu einem finanziellen Schaden kommt.
Ein unechter Vermögensschaden tritt als Folge von Personen- oder Sachschäden auf. 

Verursacht ein Versicherter dieser Haftpflicht zum Beispiel einen Unfall und beschädigt das Haus einer Person, handelt es sich um einen Sachschaden. Kommt der Geschädigte durch den Unfall zu spät zu einem wichtigen Termin und verliert dadurch einen lukrativen Auftrag, handelt es sich um einen Sachfolgeschaden bzw. einen unechten Vermögensschaden. Unechte finanzielle Schädigungen sind bei privater bzw. beruflicher Haftpflicht i.d.R. mitversichert. Ein echter Vermögensschaden muss meist extra versichert werden, da eine solche Schädigung sehr selten auftritt. Folgende Vermögensschäden sind in dieser Haftpflicht abgedeckt- 

Vermögensschäden Dritter

  • Fehlerhafte Beratung und Aufklärung
  • Termin – und Fristversäumnis, beispielsweise durch Planungsfehler
  • Gewinnausfall aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung (Erfüllungs­folgeschäden und Schäden durch verzögerte Leistungs­erbringung)
  • Sachschäden an Schriftstücken
  • Schäden durch die Übermittelung elektronischer Daten
  • Schäden durch Verzögerung der Leistung
  • Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
  • Vertragliche Haftung (über gesetzliche Haftung hinausgehend)
  • Vertragsstrafen bei Verstoß gegen Geheimhaltungs­pflichten
  • Tätigkeit als Interimsmanager
  • Nachhaftung
  • Subsidiäre Rückwärtsversicherung
  • Auslandsdeckung (i.d.R. EU-weit. Häufig auch weltweit – aber mit Einschränkung USA/Kanada)
  • M&A-Tätigkeiten

Eigenschäden

  • Vertrauensschäden durch Mitarbeiter
  • Zerstörung der eigenen Website
  • Kosten zur Wiederherstellung der eigenen Reputation
  • Eigenschadendeckung für Datenrisiken
  • Berechtigter Rücktritt eines Auftraggebers (RPC=Return of project costs)
  • D&O für Interimsmanager

Nicht in der Vermögensschadenhaftpflicht inkludiert sind Versicherungen für

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden

Sollte sich eine Person durch Ihr Verschulden verletzen oder beschädigen Sie fremdes Eigentum, so ist dies nicht im Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflicht enthalten. Auch sogenannte Vermögensfolgeschäden deckt die Versicherung nicht ab. Dabei handelt es sich um finanzielle Schäden, die durch einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden verursacht wurden. Im Rahmen der Haftpflicht nennt man diese auch unechte Vermögensschäden.

Hinweis: Grob fahrlässig sowie vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht in der Vermögensschadenhaftpflicht versicherbar!

Wann und wo besteht Versicherungsschutz?

In der Regel deckt eine private oder betriebliche Haftpflichtversicherung alle versehentlich einem anderen zugefügte Schäden ab. Dazu zählen Sach- und Personenschäden. Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung tritt als Bedingung im Schadenfall hinzu, dass es sich dezidiert um einen beruflichen oder im Rahmen der Geschäftstätigkeit ereigneten Fehler oder beruflichen Verstoß handelt, der zu wirtschaftlichen Verlusten eines anderen führt.

Aus diesem Grunde finden sich Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung häufig in einem Atemzug genannt. Zudem haben Berufshaftpflichtversicherte beim Versicherer die Möglichkeit, die Versicherungssumme für die Haftung bei monetären Einbußen nach oben hin anzupassen. Ebenso können Unternehmen, in denen das Berufsbild selbst keine Rolle spielt, sich durch eine Vermögensschadenhaftungsversicherung gegen hohe finanzielle Risiken absichern, um somit diese Haftpflicht den eigenen Anforderungen anzupassen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht gibt in der Regel Absicherung bei Schadensersatzforderungen innerhalb von Deutschland und Europa ab. Somit sind Sie durch diese Haftpflicht auch abgesichert, wenn Sie Leistungen im Ausland erbringen. Je nach Tarif vom Versicherer besteht der Versicherungsschutz sogar weltweit, mit Einschränkungen für die USA und Kanada.

Neben einer Haftpflichtversicherung für Vermögen, gelten die D&O-Versicherung, Gewerbegebäudeversicherung sowie die Betriebsunterbrechungsversicherung zu den Grundlagen eines jeden Unternehmens.

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Wer ist mitversichert?

Als mitversicherte Personen der Haftpflicht zählen alle Angestellten, die im offiziellen Auftrag des Versicherungsnehmers handeln. Dazu gehören:

  • Geschäftsführer und Manager (kein Ersatz für eine eigenständige D&O-Versicherung!)
  • festangestellte und freie Mitarbeiter
  • Trainees, Volontäre, temporäre Praktikanten und Werkstudenten
  • Mitarbeiter aus Zeitarbeitsfirmen
  • beauftragte Subunternehmen

Um Ihr Unternehmen vor weiteren Gefahren abzusichern, lohnt sich ebenfalls ein Vegleich der Geschäftsinhaltsversicherung, Elektronikversicherung sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Auch können Sie die verschiedenen Versicherungen aus dieser Sparte beim Anbieter Bernhard Assekuranz vergleichen. Dieser Schutz ist für jedes Unternehmen und sogar nebenberuflich Unternehmer von äußerster Wichtigkeit. Deshalb sollte sich jeder für eine kostenlose Beratung Zeit nehmen. Um zusätzliche Informationen zu Vermögensschadenhaftpflicht zu erhalten, klicken Sie hier.

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Wie viel eine Vermögensschadenhaftpflicht kostet, hängt vor allem davon ab, wie hoch das Risiko bei Ihrem Unternehmen ist, einen Schaden zu verursachen. Die Größe der Gefahr wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Unter anderem können das sein:

  • Ihr Tätigkeitsfeld
  • Ihre Anzahl an Mitarbeitern
  • Ihr jährlicher Umsatz

Des Weiteren richtet sich die Beitragshöhe für die Vermögensschadenhaftpflicht nach der gewählten Deckungssumme und der Selbstbeteiligung. Sprich, je niedriger die Versicherungssumme und je höher das Kapital, mit dem Sie eintreten, desto niedriger fallen Ihre Beiträge für diese Haftpflichtversicherung aus. Bei der Selbstbeteiligung sollten Sie beachten, dass diese nicht zu hoch ist, um Ihr Unternehmen nicht unnötig finanziell zu belasten. Denn für diese Versicherung gilt eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall.

Um Ihnen einen optimalen Schutz zu bieten, schauen wir uns Ihre Situation genau an. Welchen Beruf und welche Tätigkeiten üben Sie aus, in welcher Branche arbeiten Sie und wie groß sind Ihr Unternehmen und Ihre Aufträge? Diese Fragen beantworten wir mit Ihnen gemeinsam und erstellen Ihnen einen individuellen Vorschlag für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Wenden Sie sich dazu an einen Vermittler vor Ort oder fordern Sie einen Vorschlag an.

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Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

Die Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht wird an Ihre individuelle Situation angepasst. Dazu müssen wir gemeinsam herausfinden, wie hoch ein von Ihnen verursachter Nachteil am Vermögen Ihrer Kunden werden kann. Bei überwiegend kleinen Aufträgen kann bei der Vermögensschadenhaftpflicht eine Deckungssumme von 100.000 Euro ausreichen, bei Großaufträgen können Schadensersatzforderungen im Millionenbereich liegen.

Auch die Wahl zusätzlicher Bausteine bei derselben Versicherungsgesellschaft können die Kosten für die Police senken. Denkbar wären eine zusätzliche IT-Haftpflicht, bzw. eine Cyber-Versicherung sowie eine Kautionsversicherung oder eine Firmenrechtsschutzversicherung.

Noch unsicher? Kontaktieren Sie unsere Berater!

Schadensbeispiele

Architekt unterläuft Planungsfehler
Der Architekt übersieht bei der Planung von gewerblichen Immobilien, dass unter diesen, wichtige Glasfaserkabel verlaufen. Als der Hausverwalter den Fehler bemerkt, sind Teile von dem Haus bereits erstellt, die teilweise wieder abgerissen werden müssen. Die durch den Architekten entstehenden Kosten werden dem Architekten in Rechnung gestellt, welcher diese an seine Vermögensschadenhaftpflicht weitergibt.

Mehrkosten durch Fehlkalkulation
Einem Manager unterläuft bei der Bestellung des Programmheftes für eine Veranstaltung ein Fehler. Dies führt dazu, dass nicht genügend echte Exemplare vorliegen. Da es eilt, müssen die benötigten 5.000 Exemplare nochmals per Express gedruckt und zugestellt werden. Glücklicherweise hatte man zuvor die nötige Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt in diesem Fall für die verursachten Mehrkosten auf.

Vertrauliche Infos veröffentlicht
Ihr Kunde steht kurz vor einer wirtschaftlich wichtigen Transaktion, wobei Sie als Unternehmensberater Einblick in vertrauliche Informationen haben. Natürlich haben Sie mit einem Vermittler alle wichtigen Versicherungen abgeschlossen. Durch eine Unachtsamkeit (bspw. einem Beratungsfehler). In Ihrem Beratungsvertrag ist hierfür eine Vertragsstrafe vorgesehen, die Ihr Auftraggeber nun Ihnen als Berater gegenüber geltend macht. Diese berufliche Verletzung wird durch den Tarif der Vermögensschadenhaftpflicht versichert. 

Frist verpasst
Ein Steuerberater vergisst, die Steuererklärung eines Mandanten fristgerecht einzureichen. Da die Frist bereits verschoben wurde, akzeptiert das Finanzamt keinen weiteren Aufschub und verlangt von dem Klienten einen Verspätungszuschlag. Der Mandant fordert den entstandenen Schaden von seinem Steuerberater zurück. Die geschlossene Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.

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Beratung zur Vermögensschadenhaftpflicht

Wenn Sie sich zur beruflichen Vermögensschadenhaftpflicht oder weiteren Versicherungen beraten lassen oder sich über potentielle Gefahren informieren möchten, stehen unsere Vermittler Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unter 0800 227 66 00 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Wünschen Sie einen unabhängigen Versicherungsvergleich? Unsere Vermittler vergleichen Versicherungen für die Vermögensschadenhaftpflicht unabhängig von diversen Versicherern. Wenn Sie bereits versichert sind und über einen Wechsel nachdenken, unterstützen unsere Berater Sie ebenso. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kündigung bei Ihrem alten Versicherer.

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