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Was ist eine Glasbruchversicherung?

Die Glasbruchversicherung ist eine eigenständige Sachversicherung und deckt Schäden, wie beispielsweise Glasbruch,
in Geschäftsräumen und Bürogebäuden ab.


Vorteile der Glasversicherung:

  • Allgefahren-Deckung: Jeder Glasbruch wird entschädigt
  • Übernimmt Reparaturkosten der Glasfläche
  • Übernahme von Zusatzkosten wie z.B. Erstellen von Gerüsten

Was ist eine gewerbliche Glasversicherung?

Eine gewerbliche Glasversicherung, auch bekannt als Glasbruchversicherung, deckt Schäden wie beispielsweise Glasbruch in Geschäftsräumen und Bürogebäuden ab. Gerade in Gebäuden oder Räumen mit Mehrscheiben-Isolierverglasungen oder Sicherheitsscheiben können die Sonderausgaben im Schadensfall bei zum Beispiel einem Glasbruch sehr hoch ausfallen und horrende Kosten für das Gewerbe bedeuten. Die Versicherungen decken nicht nur Schäden an der Gebäudeverglasung ab, sondern auch solche, die an gläserner Einrichtung der Geschäftsräume entstehen.

Für wen ist eine gewerbliche Glasversicherung sinnvoll?

Sinnvoll ist eine gewerbliche Glasversicherung für jede Art von Gewerbe und ist daher für Unternehmer, Handwerker, Gewerbetreibende und Freiberufler, welche für die Absicherung der Glasflächen selbst verantwortlich ist, interessant. Besonders zu empfehlen ist sie jedoch für Unternehmen, deren Bürogebäude oder Geschäftsräume zu großen Anteilen aus Glasflächen bestehen. Diese können leicht einen Glasbruch erleiden oder komplett brechen.

Grundsätzlich gilt also: Je mehr Glaselemente an der zu versichernden Immobilie vorhanden ist und je mehr Glasinventar beziehungsweise Glasmobiliar in Besitz des Unternehmens innerhalb der Geschäftsräume ist, desto empfehlenswerter ist auch eine Glasbruchversicherung. Zudem decken solche gesonderten Versicherungen mehr Schäden ab, als zum Beispiel die Inhaltsversicherung.

Als Mieter von Geschäftsräumen
Besteht die Einrichtung vieler Gegenstände aus Glas, empfiehlt sich als Mieter von Geschäftsräumen, hierfür eine Glasbruchversicherung abzuschließen. Vor allem bei Geschäften wie zum Beispiel einem Juwelier, der viele Glasvitrinen im Geschäftsbereich hat oder auch Büroräumen mit Glastischen lohnt es sich, ein zusätzlicher Versicherungsschutz abzuschließen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Glastüren oder Glasfenster nicht über die Glasversicherung abgedeckt sind.

Als Eigentümer eines Geschäftsgebäudes
In der Regel sind einige Glasschäden bereits über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Glasbruchschäden nur gegen ganz bestimmte Gefahren versichert sind und somit ein vollumfänglicher Versicherungsschutz durch eine gewerbliche Glasversicherung sinnvoll ist.

Für jeden Gewerbebetreibenden sind neben dieser Versicherung auch noch die Gewerbegebäudeversicherung, die Geschäftsinhaltsversicherung sowie die Elektronikversicherung interessant!

Was ist bei einer gewerblichen Glasversicherung versichert?

Die Schäden, die bei einer gewerblichen Glasbruchversicherung abgedeckt sind umfassen standardmäßig alle Scheiben und Platten, Spiegel, Aquarien (bzw. Terrarien), Glasbausteine sowie Fenster. Der Leistungsumfang ist jedoch abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag. Ebenfalls können auch Werbeanlagen wie Firmenschilder und Transparente mitversichert werden. So kann der Versicherte alle Glasbeschädigungen individuell versichern und die Tarife an die Bedürfnisse des Gewerbes anpassen.

Zudem können gesonderte Vereinbarungen über zusätzliche Gegenstände getroffen werden wie zum Beispiel Bruch von Platten oder Glasschaden bei Mehrscheiben. Zudem ist zu prüfen, welche Schäden bereits durch eine Inhaltsversicherung oder auch eine gewerbliche Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Ebenfalls ist zu prüfen, ob das Gebäude und auch das Mobiliar die vereinbarte Versicherungssumme nicht übersteigen, insofern eine entsprechende Glasversicherung abgeschlossen wird. Grundsätzlich sollten die bestehenden Schutzmaßnahmen mit der eigenen Immobilie und dem Mobiliar abgeglichen werden. Dies beinhaltet folgende Punkte:

  • Innen- und Außenverglasung des Gebäudes
  • Sonderverglasungen (zum Beispiel Firmenschilder oder Werbeanlagen)
  • Scheiben, Zugänge wie Türen, Glasdächer, Wintergärten
  • Vitrinen, Schränke, Spiegel, Innentüren, Fliesen aus Glas
  • Aquarien und Terrarien
  • Lichtkuppeln
  • Künstlerisch bearbeitete Scheiben
  • Platten aus Glaskeramik (zum Beispiel Cerankochfeld)
  • Sonderelemente, wie Glasbausteine, Platten oder Lichtkuppeln

Schadensbeispiele für die Glasversicherung:
Ein Mitarbeiter eines Juweliers stolpert während der Arbeitszeit und stößt gegen eine Glasvitrine, die zur Ausstellung der Ware genutzt wird. Durch den Schlag kippt die Vitrine um und beschädigt dabei weitere Glasvitrinen des Geschäftes. Dadurch gehen alle Vitrinen zu Bruch. Dadurch, dass das Unternehmen eine zusätzliche Glasbruchversicherung abgeschlossen hat, wird der Schaden an der Verglasung übernommen.

Als weiteres Beispiel dient eine Großgärtnerei. Durch hohe Temperaturschwankungen im Gewächshaus entstehen an einer großen Glasfront der Wintergärten Risse, wodurch Teile der Glasfront aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden müssen. Hierbei wird ebenfalls der Schaden durch die zusätzliche Glasversicherung beglichen.

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Welche Gefahren sind nicht bei der gewerblichen Glasversicherung abgedeckt?

Bei Beschädigungen von Oberflächen und Kanten (z.B. Schrammen oder Kratzer auf Scheiben) oder undicht werden der Randverbindungen von Mehrscheibenisolierverglasungen besteht kein Schutz durch die Versicherung für Glas und Glasbruch. Ebenfalls nicht in dem Versicherungsschutz inkludiert sind Schäden an Geschirr, Beleuchtungskörpern und Glasbestandteile an elektronischem Equipment wie zum Beispiel die Verglasung eines Computers.

Auch nicht von der Glasversicherung abgedeckt sind Schäden an Glasflächen, die bereits bei der Antragstellung beschädigt sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kriegsschäden, Elementarschäden, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Beschädigungen durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei einem dieser Ereignisse.

Vorsätzlicher Vandalismus des Versicherungsnehmers ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Außerdem greifen diese Versicherungen nicht bei Defekte an versicherten Sachen und deckt versicherte Kosten, die durch Innere Unruhen, Erdbeben oder auch Kernenergie auftreten.

Für jeden Gewerbebetreibenden sind neben dieser Versicherung auch noch die Gewerbegebäudeversicherung, die Geschäftsinhaltsversicherung sowie die Elektronikversicherung interessant!

Für welche Kosten kommt die gewerbliche Glasversicherung im Schadensfall auf?

Die gewerbliche Glasversicherung / Glasbruchversicherung kommt im Schadensfall für folgende Kosten auf:

  • Schäden durch Muschelausbrüche an Kanten und Oberflächen von Scheiben und Platten aus Glas bis zu 1.500€
  • Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen bis zu 5.000€
  • Entschädigung für Waren und Dekorationsmittel bis zu 5.000€
  • Scheiben von Aquarien und Terrarien bis zu 5.000€
  • Glaskeramik- und Induktionskochflächen bis 1.500€
  • Scheiben bis 8 qm Fläche je Scheibe Werbeanlagen bis zu einem Wert von 1.500€

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Wie setzen sich die Kosten für eine gewerbliche Glasversicherung zusammen?

Die Höhe der Prämie beziehungsweise die Kosten für die gewerbliche Glasversicherung / Glasbruchversicherung hängt vor allem davon ab, wie viele Glasgegenstände versichert werden und um welche Art von Gläsern es sich hierbei handelt. Ausschlaggebend für die Kosten einer gewerblichen Glasversicherung / Glasbruchversicherung sind folgende vier Faktoren:

Selbstbeteiligung:
Bei der Glasversicherung kann das Unternehmen selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er sich selbst an dem Schaden beteiligen will. Die gewählte Summe muss dann im Schadensfall vom Versicherten selbst getragen werden. Erst wenn die Summe des Schadens den Betrag der Selbstbeteiligung übersteigt, greift die Versicherung und beteiligt sich an den Kosten für den Schaden. Die Besonderheit bei einer Glasversicherung / Glasbruchversicherung ist, dass im Hinblick auf den Wert des zu versichernden Glases, individuell entschieden werden muss, wie hoch die Selbstbeteiligung ausfallen soll. Um den monatlichen Beitrag für die Versicherung der Glasschäden zu senken, kann die Selbstbeteiligung bis zu einem bestimmten Wert oftmals lohnenswert sein und sollte somit in Betracht gezogen werden.

Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, ist der maximale Betrag der Auszahlung, zu welchem sich der Versicherer im Falle eines Schadens verpflichtet. Ebenso wie die Selbstbeteiligung beeinflusst die Versicherungssumme / Deckungssumme die Höhe für die Prämie, die monatlich für den Versicherten fällig wird. Je mehr Glasflächen beziehungsweise Glasinventar das Gewerbe versichern möchte, desto höher wird auch die Deckungssumme und der Versicherungsbeitrag.

Versicherungsumfang:
Beim Leistungsumfang der gewerblichen Glasversicherung / Glasbruchversicherung lohnt es sich die verschiedenen Tarife zu vergleichen. Trotz der meist identischen Prämien der verschiedenen Versicherer unterscheiden sich diese oft stark in den jeweils inkludierten Versicherungsleistungen. Speziell bei der Glasversicherung / Glasbruchversicherung ist es wichtig, die verschiedenen Tarife individuell nach den Bedürfnissen des Unternehmens auszuwählen und anzupassen.

Vertragslaufzeit:
Neben den anderen Faktoren wie Selbstbeteiligung, Deckungssumme und Umfang hat auch die Laufzeit des Versicherungsvertrages für Glas eine Auswirkung auf die zu zahlende Prämie. Hier gilt ähnlich wie bei anderen Versicherungen, je länger die Vertragslaufzeit geht, desto günstiger fällt im Normalfall auch die Prämie und der damit verbundene monatliche Beitrag aus. In der Regel läuft der Vertrag einer Glasversicherung / Glasbruchversicherung ein bis drei Jahre.

Die Gewerbliche Glasversicherungen im Vergleich

Da die gewerbliche Gebäudeversicherung nur einen geringen Anteil an Glas am Gebäude absichert, ist für die meisten Unternehmen eine zusätzliche gewerbliche Glasbruchversicherung empfehlenswert. Auf Grund der Vielfalt an Anbietern und den verschiedenen Leistungen und Tarife der Anbieter lohnt es sich hierbei, die die Policen zu vergleichen um das passende Angebot für die eigenen Bedürfnisse zu finden. Auf folgende Punkte sollten sie daher besonders achten, um den passenden Tarif zu finden:

Gleiche Prämie, aber mehr Leistung
Ein gleiches oder ähnliches Preisniveau bei zwei verschiedenen Versicherungstarifen und somit einem gleichen Versicherungsbeitrag bedeutet nicht zwingend, dass auch die gleichen Leistungen erbracht werden. Hierbei stellen sich viele Unterschiede dar. Beispielsweise können Anbieter A und Anbieter B die gleiche Prämie verlangen, obwohl A nur die Standardrisiken im Tarif einschließt, während B sowohl Innen- als auch Außenverglasung des Gebäudes mitversichert. Somit ist es nicht immer sinnvoll den günstigsten Tarif zu wählen, da oftmals bei geringem Preisanstieg ein deutlich besserer Unternehmensschutz geboten wird.

Gleicher Leistungsumfang bei niedrigerer Prämie
Der monatlich zu zahlende Versicherungsbeitrag berechnet sich meist aus der Menge der Glasflächen und bezieht sich zudem auf das Unternehmensrisiko. So kann es daher auch vorkommen, dass zwei verschiedene Versicherungsunternehmen für die exakt gleichen Leistungen einen unterschiedlichen Beitrag berechnen, was eben nur von der unterschiedlichen Berechnung des Unternehmensrisikos abhängt. Daher ist es umso wichtiger, die verschiedenen Angebote detailliert zu vergleichen um einen optimalen Versicherungsschutz für das Unternehmen zu niedrigeren Kosten zu erreichen.

Für jeden Gewerbebetreibenden sind neben dieser Versicherung auch noch die Gewerbegebäudeversicherung, die Geschäftsinhaltsversicherung sowie die Elektronikversicherung interessant!

Ist eine gewerbliche Glasversicherung umlagefähig?

Da die Glasversicherung / Glasbruchversicherung eine Sachversicherung ist, sind die monatlichen Beiträge umlagefähige Nebenkosten im Sinne des §2 Nr. 13 BetrKV. Somit ist es dem Vermieter gestattet, die Prämie in der Nebenkostenabrechnung aufzuführen und auf den Mieter umzulegen. 

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Wie muss im Schadensfall vorgegangen werden?

Ist an einer der geschützten Glasflächen ein Schaden entstanden, gibt es einige Dinge, die der Versicherungsnehmer beachten muss damit die Leistungen von der Glasbruchversicherung in Anspruch genommen werden können. Folgende Punkte müssen beachtet werden: Der Schaden muss…

 

  • möglichst geringgehalten werden
  • dokumentiert werden
  • umgehend gemeldet werden

Als erstes muss der Versicherte dafür sorgen, dass der Riss nicht größer wird und das Glaselement möglicherweise bei einem Riss zerspringt oder der Riss sich vergrößert. Laut Gesetz ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet eine Schadensminderung zu gewährleisten. Mögliche Maßnahmen für eine Schadensminderung können zum Beispiel sein, herumliegende Glassplitter zu entfernen, um die Verletzungsgefahr zu mindern, oder beispielsweise ein gesprungenes Fenster provisorisch abzukleben um weitere Risse zu verhindern. Die Verpflichtung zur Schadensminderung gilt jedoch nur, wenn keine Gefahr für sich selbst oder andere besteht bei der Minderung.

Damit sich die Versicherungsgesellschaft ein besseres Bild vom Vorfall machen kann und diesen besser einschätzen kann, sollte der Schadenszustand nicht verändert werden und im Idealfall von einem Sachverständigen begutachtet werden. Jedoch ist dies durch das Gesetz der Schadensminderung nicht immer möglich. Daher ist es empfehlenswert den Zustand vor der Reparatur durch beispielsweise Fotos oder Videoaufnahme zu dokumentieren und zu belegen. Zudem sollten die beschädigten Glasteile nicht entsorgt werden, sondern für den Sachverständigen aufgehoben werden.

Als Versicherungsnehmer unterliegt man zudem der Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass der Vorfall möglichst zeitnah der Versicherung gemeldet werden muss. Meist geben die Versicherungsgesellschaften auch bestimmte Fristen für die Schadensmeldung vor. Diese variieren von Versicherer zu Versicherer und können meist nur wenige Tage betragen. In der Regel bieten die Anbieter von gewerblichen Glasversicherung an, dass der Vorfall via Telefon über eine Hotline gemeldet werden kann. Alternativ kann die Beschädigung auch über ein Onlineformular gemeldet werden, das auf der Homepage des Anbieters bereitgestellt wird. Um einen Bruch richtig zu melden müssen alle relevanten Angaben dazu bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Wann und wo hat sich dieser ereignet? Was ist die Ursache? Welche Glasflächen wurden beschädigt? Wie hoch ist das Ausmaß? Anhand dieser Angaben ist es der Versicherung möglich, den Schadensanspruch zu prüfen.

Bevor der Glasschaden selbst behoben wird, sollte die Deckungszusage über die Kosten von der gewerblichen Glasversicherung abgewartet werden. Ist dies erfolgt, kann der Missstand durch einen Handwerker behoben werden oder eine neue Glasfläche bestellt werden. Die Leistungsübernahme erfolgt dann bis zu Höhe der vorher vereinbarten Deckungssumme mit Beachtung der möglichen Selbstbeteiligung. Sofern im Tarif inbegriffen, können auch weitere Leistungen wie zum Beispiel eine Notverglasung oder Aufräumarbeiten vom Versicherten in Anspruch genommen werden.

Ist eine gewerbliche Glasversicherung steuerlich absetzbar?

Die Versicherungsbeiträge einer gewerblichen Glasversicherung / Glasbruchversicherung können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelpolice der gewerblichen Glasversicherung / Glasbruchversicherung handelt oder ob die Versicherung zu einer Betriebsinhalts- oder Gebäudeversicherung gehört, ist eine steuerliche Vergünstigung vorhanden. Die Beiträge für die Glasversicherung / Glasbruchversicherung fallen unter die Betriebsausgaben zur Absicherung betrieblicher Werte und können so auch jedes Jahr bei der Steuer angegeben werden.

Ebenfalls kann ein steuerlicher Vorteil dadurch erlangt werden, dass betriebliche Rücklagen für den möglichen Schadensfall durch die gewerbliche Glasversicherung / Glasbruchversicherung nicht gebildet werden müssen. Somit fällt die Bilanzsumme geringer aus und dadurch auch die Steuerbelastung für das Unternehmen. 

 

Für jeden Gewerbebetreibenden sind neben dieser Versicherung auch noch die Gewerbegebäudeversicherung, die Geschäftsinhaltsversicherung sowie die Elektronikversicherung interessant!

Vorteile einer gewerblichen Glasversicherung im Überblick

  • Versicherung als Schutz für Immobilien oder für Unternehmen
  • Bei Immobilien kann sowohl die gesamte Gebäudeverglasung außen und innen versichert werden
  • Es können auch nur gemeinschaftlich genutzte Gebäudeverglasungen des „allgemeinen Gebrauchs“ wie zum Beispiel Haustür-, Treppenhaus-, oder Liftverglasungen versichert werden
  • Der Schutz für Unternehmen deckt ebenfalls sowohl Außen- als auch Innenverglasung ab
  • Der Schaden wird sowohl bei eigenem als auch fremdem Verschulden ersetzt
  • Zusätzlicher Schutz für Werbeanlagen wie Leuchtreklamen, Firmenschilder, Transparente inklusive Unterkonstruktion, Bemalung, Beschriftung und Kabel
  • Nicht nur die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur der Scheibe werden getragen, sondern auch Kosten für die Entsorgung
  • Spezielle Arten von Glas wie zum Beispiel Aquarien oder auch Induktionsfelder sind speziell durch die Glasversicherung / Glasbruchversicherung abgedeckt

Beratung zur Glasversicherung

Wenn Sie sich zur gewerblichen Glasversicherung oder weiteren Versicherungen beraten lassen oder sich über potentielle Risiken informieren möchten, stehen unsere Berater Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unter 0800 227 66 00 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

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