Jeder, der ein Gewerbe besitzt – sei es ein Tourismusbetrieb oder ein einfaches Gasthaus – ist um das Wohlergehen seiner Gäste bemüht, doch wissen wir auch, dass bei der Bewirtung von Personen Risiken entstehen, die es zu reduzieren gilt. Jeder Fehler kann wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen und Personen-, Sach- oder Rechtsschäden verursachen, die schnell mal die Existenz gefährden. Daher ist eine Gewerbeversicherung, welche die wichtigsten Baustellen abdeckt unerlässlich.
Unsere Versicherungen für Hotels und Gaststätten enthalten verschiedene Bausteine zur angemessenen Gewerbeversicherungen Ihres Gastronomiebetriebes. Diese Versicherungsbausteine können individuell für Ihr Etablissement kombiniert und durch Zusatzangebote ergänzt werden. Mit diesem Konzept zielen wir darauf ab die optimale Gastronomieversicherung für Sie zu finden. In der Tourismusbranche sind Sie als Leiter einer Pension oder eines Gasthofes den ganzen Tag im Einsatz und arbeiten hart für Ihren Erfolg. Wir brauchen Ihnen nicht zu erklären, dass die Gastronomie anders ist als alle anderen Branchen.
Mit der Zeit können sich auch hier hohe Gebäude, Inventarbestände oder Kapitalanlagen ansammeln, die es zu schützen gilt. Diese für Ihren Gastronomiebetrieb wichtigen Anlagen sind kaum abschätzbaren Gefahrensituationen ausgesetzt. Um jeglichen Schäden aktiv entgegenwirken zu können, brauchen Sie eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Gewerbeversicherung und einen fachkundigen Berater, der ihr erwirtschaftetes Kapital und Ihr Eigentum schnell und zuverlässig versichert – alles für die Sicherheit und das Fortbestehen Ihres Hauses. Damit Sie sich auch in Zukunft voll und ganz auf Ihr Gastronomiebetrieb, wie Ihr Restaurant oder Ihren Gasthof konzentrieren können, bieten wir Ihnen unser individuelles und umfangreiches Konzept an Gewerbeversicherungen für Hotels und Gaststätten – oder auch einfach unsere Gastronomieversicherung.
Für den Erhalt des Gastronomiebetriebes (sei es in einer Pension, auf einem Gasthof oder im Restaurant) ist sicherlich das Inventar das Wichtigste – neben den Gästen versteht sich. Die Liste hierfür ist lang: Sie beginnt mit den antiken Möbeln im Foyer, beinhaltet die kostbaren Weinvorräte aus Keller und streckt sich weiter über Küchengeräte, Porzellan und weiteren Gegenständen, die Ihr Etablissement zu dem machen, was es ist. Eine oder mehrere dieser genannten Inventargegenstände zu verlieren könnte verheerende Folgen nach sich ziehen. Sei es ein unter Wasser-stehender Keller, eine durch Feuer unbenutzbare Küche oder ein durch Sturm beschädigter Wintergarten – alles Ereignisse, die man keinem Gastronomiebesitzer wünscht.
Doch mit der Inhaltsversicherung (oder Geschäftsinhaltsversicherung) des Bernhard Assekuranzmaklers sind Sie stets auf der sicheren Seite! Diese Gewerbeversicherung schützt Ihr Inventar sowie Ihre anderen Kapitalanlagen gegen Risiken durch Naturgewalten, wie Sturm, Gewitter und Hagel, aber auch gegen andere Schäden, wie bei Rohrbruch, durch Feuer und auch beim Einbruchdiebstahl. Gerade für Hotels und Gaststätten ist ein einwandfreies Inventar für eine reibungslose Betriebstätigkeit unerlässlich.
In diesem Zusammenhang kann es ebenfalls angemessen sein Ihren Tourismusbetrieb durch eine zusätzliche Betriebsunterbrechungsversicherung zu schützen. Diese Versicherung übernimmt Kosten, welche sich aus dem Erliegen der Geschäftstätigkeit ergeben, wie beispielsweise in den genannten fällen.
Hinweis: Ihre geschäftliche Einrichtung sichern Sie mit einer Inhaltsversicherung ab. Wenn Sie aber teure elektronische Geräte besitzen, reicht der Schutz jedoch nicht aus. Hierfür benötigen Sie eine Elektronikversicherung.
Weiterführend an den letzten Punkt scheint es sinnvoll die Ertragsausfallversicherung (oder oben genannte Betriebsunterbrechungsversicherung) näher zu beleuchten. Diese Versicherung greift im Falle einer Unterbrechung Ihrer Geschäftstätigkeit und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Verlusten, die Sie hinnehmen müssten, wenn Sie Ihre Gaststätte nicht weiterhin wie gewohnt führen können. Aber was bedeutet das konkret?
Aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses kann Ihr gastronomisches Gewerbe den Betrieb nur bedingt fortlaufen lassen oder muss ihn im schlimmsten Fall sogar ganz einstellen. Bis Ihr Betrieb nach einem Schaden wieder funktionsfähig ist, vergeht oft eine lange Zeit.
Um daraus resultierende existenzbedrohende Schäden zu vermeiden, ist die Betriebsunterbrechungsversicherung ein Muss für jeden verantwortungsvollen Leiter eines Hotels, bzw. einer Gaststätte. Diese Versicherung ersetzt den entgangenen Gewinn sowie die weiter anfallenden Fixkosten, wie Mieten und Gehälter. Dabei ist es irrelevant, wie sich der Ertragsausfall ereignet hat: ist der Gasthof aufgrund eines Wasserschadens unbetretbar oder muss die Küche aufgrund von Mäusen im Vorratskeller 4 Wochen schließen – diese Gastronomieversicherung sichert sie gegen alle finanziellen Konsequenzen ab.
Eine weitere sehr wichtige Versicherung ist die Gebäudeversicherung sowie die Betriebshaftpflicht und auch die Vermögensschadenversicherung– besonders für den Gastronomiebetrieb.
Stellen Sie sich vor, ein Wasserschaden trifft nicht nur Ihr Inventar, sondern macht auch einen Großteil Ihrer elektronischen Anlagen funktionsunfähig. Was würde das für Ihr Hotel oder Ihren Gasthof bedeuten? In der Gastronomie ist eine funktionierende Elektronik unermesslich und ein Schaden schnell entstanden.
Mit der Elektronikversicherung müssen Sie sich keine Sorgen mehr um solche Vorfälle machen, denn sie deckt alle Schäden rund um Ihre Elektronik ab. Auch Küchengeräte und Maschinen, aber auch andere Kommunikations- & EDV-Anlagen sind mit inbegriffen. Dabei ist es ganz egal, ob etwas widerrechtlich entwendet worden ist oder Ihre Elektronik durch einen Wasserschaden oder einen Bedienungsfehler nicht mehr funktioniert: Sichern Sie all Ihre elektronischen Geräte jetzt mit nur einer Versicherung gegen sämtliche Gefahrenquellen ab.
Die Elektronikversicherung übernimmt dabei jegliche wirtschaftlichen Schäden, die durch die versicherten Risiken entstehen. Folgende Kosten können dabei übernommen werden:
• Reparatur oder Ersatz der beschädigten Geräte
• Umsatzeinbußen durch Betriebsausfall
• Mietkosten für benötigte Ersatzgeräte
• Datenwiederherstellung
Eine weitere sehr wichtige Versicherung ist die Betriebshaftpflicht und die Geschäftsinhaltsversicherung für den Gastronomiebetrieb.
Als gastronomischer Leiter eines Hotels oder einer Gaststätte ist man daran interessiert, stetig ein gut besuchtes Etablissement zu haben. Oft bieten Messen, Ausstellungen oder andere Veranstaltungen gute Möglichkeiten sich zu präsentieren sowie innerhalb der Branche der Gastronomie sich auszutauschen. Außerhalb Ihres Gasthofes bietet die Inhaltsversicherung jedoch keinen Schutz mehr.
Denn als Teilnehmer auf solchen Veranstaltungen tragen Sie während der Messedauer sowie während des Transportes und der Montage ein erhöhtes Risiko für Ihr Inventar. Eine Ausstellungsversicherung (oder auch Messeversicherung) bietet Ihnen hier den umfassenden Schutz. Diese Versicherung greift bei jedem Schaden der Ausstellungs- und Messegüter für die Dauer der Veranstaltung sowie beim An- und Abtransport - unabhängig ob aus dem eigenen Bestand oder Leihgabe. Weiterhin können Schäden, die bei Aufenthalten oder Lagerungen entstanden sind, übernommen werden.
In der Gastronomiegewerbe haben Sie stets ein volles Gasthaus – Kellner, Köche, Dienstpersonal und die Gäste laufen umher. Wenn es dann einmal schnell gehen muss und Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter nicht aufpasst kann auch mal etwas passieren, wofür Sie haftbar gemacht werden können. Fehler sind menschlich, können Ihrem Geschäft aber im schlimmsten Fall alles abverlangen. Wichtig also, man hat den richtigen Versicherungsschutz.
Mit der Betriebshaftpflichtversicherung (oder Haftpflichtversicherung) von Bernhard Assekuranzmakler schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die gegenüber Dritten entstehen. Dabei übernimmt diese Gewerbeversicherung alle Kosten, die entstehen während Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit einen Schaden an Dritte verursachen – inkludiert sind dabei alle Folgen an Material und Personen.
Neben Beeinträchtigungen, die durch direkte Einwirkung entstanden sind, werden ebenfalls unmittelbare Folgen von diesen abgesichert. Dabei kommt diese Haftpflichtversicherung für alle Ansprüche auf, die von Geschädigten an das Unternehmen gebracht werden. Bei unberechtigten Ansprüchen übernimmt die Betriebshaftpflicht-versicherung auch die Gutachter- und Anwaltskosten, welche in Folge des vermeintlichen Schaden entsendet werden.
Unsere Inhaltsversicherung verzichtet auch bei grober Fahrlässigkeit auf eine Kürzung der Versicherungssumme. Wir bieten eine generelle Neuwertentschädigung und Bargeld bis 3.000 € unter einfachem Verschluss, in Wertverhältnissen (VDS – Grad 1) sogar 20.000 €.
Im Rahmen der Elektronikversicherung gelten auch die Küchenelektronik sowie Maschinen als versichert.
Unsere Ertragsausfallversicherung bieten wir Ihnen stets inklusive einer Versicherung bei Betriebsschließung an.
Neben unseren Hauptversicherten wie Hotels, Gaststätten, Restaurants und Gasthöfen bieten wir auch die Möglichkeit, Nebenbetriebe abzusichern. Egal ob Kleinbrauerei, Hausschlachterei oder Catering – wir haben für jeden Betrieb die passende Versicherungslösung. Unser Ziel ist es, Ihr Geschäft und Ihre Sachwerte bestmöglich gegen sämtliche Risikofaktoren abzusichern und Ihnen eine Versicherung darzulegen, die auch genau Ihren wünschen entspricht.
In der Gastronomie ist jedes Hotel und jede Gaststätte anders – so sind es auch die Risiken. Mit unseren auf Ihre Bedürfnisse angepassten Versicherungslösungen können Sie rundum sorglos sein.
Ob kleines Gasthaus oder riesige Hotelanlage, eines haben Tourismusbetriebe allesamt gemeinsam: Sie brauchen eine adäquate Gebäudeversicherung, die Sie vor dem Schlimmsten bewahrt. Bei Hotelkomplexen sieht die Sache jedoch etwas komplexer aus. Immobilien dieser Größenordnung – und auch einige andere Restaurants – sind oft anders aufgebaut als einfache Familiengebäude. Sie besitzen meist untypische Einrichtungsmerkmale, wie Terrassen, Pools und Bars.
Je umfangreicher der Aufbau der Gaststätte, desto komplizierter scheint es für den Einzelnen alle vertragsrelevanten Details für eine angemessene Gebäudeversicherung zu berücksichtigen. Daher sollten Sie nie alleine in Vertragsverhandlungen einsteigen! Wichtig ist hier ein Mann vom Fach – ein Versicherungsexperte, der die Tourismus- und Gastronomiebranche kennt und etwas von den Versicherungen für Hotelanlagen versteht!
Denn viele Details gestalten die Abwicklung über einen angemessenen Schutz für das zu versichernde Gebäude schwierig: Betriebsart & Lage des Hotels, die Anzahl der Eigentümer & Arbeitskräfte sowie Bauart & Geschossanzahl des Tourismusbetriebes sind allesamt wichtige Faktoren, welche die Gebäudeversicherung definieren. Oftmals werden einzelne Gebäudebestandteile oder Details vom Eigentümer übersehen. Daher sollte immer ein Fachmann zu Rate gezogen werden.
Bernhard Assekuranzmakler bietet Ihnen hierfür spezielle Versicherungskonzepte für Hotels und andere Gaststätten an. Diese Art der Gebäudeversicherung gehört zu den umfangreichsten Versicherungsarten und erfordert ein gewisses Fachwissen. Eine weitere sehr wichtige Versicherung ist die Rechtsschutzversicherung speziell für die Tourismus- und Gastronomiebranche.
Wie auch bei einem klassischen Wohngebäude lässt sich jedoch der Versicherungsvertrag für ein Hotel oder einen Gasthof individuell anpassen. So können einzelne Risiken ein- oder ausgeschlossen werden. Zu den Basisleistungen gehören jedoch immer folgende: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Eine ehemals angestellte Kellnerin klagt gegen Ihre Entlassung oder ein Hotelgast möchte aufgrund eines Mangels die angeführte Rechnung nicht bezahlen. Jede unternehmerische Tätigkeit kann zu einem Rechtsstreit führen, Betriebe mit einem erhöhten Kundenkontakt jedoch – wie es in Hotels und Gaststätten üblicherweise der Fall ist – müssen sich stärkeren Risiken stellen.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Gästen, Lieferanten oder Mitarbeitern kommen schnell immense Gerichtskosten auf Sie zu. Denn herkömmliche Rechtsschutzversicherungen für Firmen übernehmen nicht die Rechtskosten bei Verträgen zwischen Ihnen und Ihren Gästen. Im Gastronomiebetrieb ist eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung daher sinnvoll. Die Bernhard Assekuranz bietet Ihnen daher eine Firmenvertragsrechtsschutzversicherung, welche in den aufgeführten Fällen Schutz liefert.
Im Falle eines Gerichtsprozesses übernimmt die Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Gutachten. Weiterhin können Zeugengelder, Gutachterkosten und auch Verfahrenskosten des Gegners beglichen werden. Kommt es zum Rechtsstreit um eine von Ihnen erbrachte Leistung, hilft also ein Firmenvertragsrechtsschutz speziell für Hotels und Gastronomie. Im Detail des Rechtsschutzes genießen Sie und Ihre Familienangehörigen die Vorteile des Arbeitsrechtsschutz, Mietrechtsschutz sowie Verkehrsrechtsschutz.
Eine weitere sehr wichtige Versicherung ist die Gebäudeversicherung sowie die Geschäftsinhaltsversicherung – speziell für die Tourismus- und Gastronomiebranche.