Die Elektronikversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Inhaltsversicherung, denn sie deckt Schäden an elektrotechnischen und elektronischen Anlagen sowie an Geräten der Informations-, Kommunikations- und Bürotechnik.
Vorteile der Elektronikversicherung:
Im gegenwärtigen Informationszeitalter ist für Unternehmer die Nutzung von Elektronikgeräte unabdingbar, um den ordnungsgemäßen Ablauf Ihres Betriebes zu gewährleisten. Folglich wird Ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet, sobald Schäden an Maschinen oder Instrumente mit einer Schlüsselfunktion entstehen und diese ausfallen. Eine Elektronikversicherung zählt daher zum elementaren Versicherungsschutz für jedes Gewerbe mit elektrischen Anlagen und Geräten. Doch welcher Versicherer bietet Ihnen die besten Leistungen und Tarife? Die Ermittlung einer passenden Versicherung für Elektrogeräte kann eine umfangreiche Recherche mit sich ziehen. Daher haben die Berater von FV24 alle relevanten Informationen über Elektronikversicherungen kompakt für Sie zusammengestellt.
Die Elektronikversicherung zählt zu den technischen Versicherungen und sichert Unternehmer gegen diverse Beschädigungen an elektronischen und elektrotechnischen Anlagen ab. Darüber hinaus sind Elektronikschäden Ihrer Kommunikations- bzw. Informationstechnologie ebenfalls versichert – egal ob diese mobil oder stationär gelagert werden. Da Ihr Unternehmen beim Schaden oder gar Ausfall der entsprechenden Geräte finanziellen Einbußen erlegen ist, ist die Elektronikversicherung sinnvoll, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit im Gewerbe dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Denn schließlich entstehen durch den Schaden meist Ersatz- und Reparaturkosten sowie Kosten für Neuanschaffungen, welche die Schadensumme schnell auf mehr als 10.000 Euro anwachsen lassen. Ebenfalls profitieren Sie bei einer Versicherung für elektrotechnische Geräte auch von einem schnellen und unbürokratischen Ersatz der defekten Betriebsmittel, wodurch Ihr finanzieller Schaden effektiv minimiert wird.
Hinweis: Weiterhin werden Kosten für Ausfallzeiten Ihrer Anlagen und ggf. Betriebsunterbrechungen auf Sie zukommen, wenn elektrische Geräte beschädigt sind. In diesem Fall ist eine Ertragsausfallversicherung ratsam. Diese gilt neben der Haftpflicht zur wesentlichen Gewerbeversicherung.
Die Elektronikversicherung schützt Ihr Gewerbe gegen Schäden an folgenden elektrotechnischen Geräten, Anlagen und Systemen:
Ein umgehender Ersatz bzw. eine schnelle Reparatur defekter elektrischer Geräte ist besonders im medizinischen Bereich unverzichtbar. Denn neben den negativen gesundheitlichen Konsequenzen für die Patienten drohen bei einer Selbstbeteiligung immense Ersatzkosten, da insb. diese Elektronik häufig einen enormen Wert aufweist – sind diese über eine Elektronikversicherung versichert, sie Sie geschützt. Darüber hinaus gilt es zu entscheiden, ob Sie fest installierte Datenträger, z. B. Festplatten & System-Programmdaten im Rahmen der Versicherung gegen Elektronikschäden mitversichern möchten.
Denn nicht jede Police, bzw. nicht alle Tarife, haben den Schutz der Software als Bestandteil im Angebot ihrer Leistungen. Unter Umständen lohnt es sich daher, mit unserem kompetenten Berater vor dem Abschließen einer Elektronikversicherung einen Vergleich der verschiedenen Anbieter, bzw. Versicherer vorzunehmen, da einige Versicherungen den Softwareschutz als Versicherungszusatz anbieten. Dies erhöht zwar Ihre Versicherungsprämie, allerdings haben Sie dann die Gewissheit, dass Ihre Datenbestände gegen einen Schaden abgesichert sind, da die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Rekonstruktion vom Versicherer übernommen werden. Einen Elektronikversicherungsvergleich der diversen Tarife finden Sie bei FV24.
Hierbei handelt es sich um Versicherungen für den Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten.
Die Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Ihre entgangenen Betriebsgewinne und die fortlaufenden Kosten bei einer Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit infolge eines Schadensfall Ihrer elektronischen Geräte und Anlagen.
Elektronikmehrkostenversicherung: Eine Betriebsunterbrechung durch einen Schaden an der Elektronik lässt sich auch durch Zwischenlösungen verhindern - bspw. indem Sie auf das Angebot externer Rechenzentren zurückgreifen. Bei diesem Tarif werden u.a. Mehrkosten für die Benutzung anderer elektrischer Anlagen sowie die Inanspruchnahme von Lohn-Dienstleistungen übernommen. Hier ist es wichtig, den Versicherungsschutz der verschiedenen Versicherer zu vergleichen.
Sofern in ihrem Gewerbe die Elektronik nicht wesentlicher Bestandteil Ihrer gewerblichen Tätigkeit ist und eine Elektronikversicherung nicht maßgeblich scheint, können Sie Ihr Unternehmen auch schützen, indem Sie eine Versicherung für Geschäftsinhalte abschließen. Die Inhaltsversicherung deckt Schadensfälle ab, die an beweglichem Mobiliar entstanden sind – somit entfällt die Selbstbeteiligung. Diese ist neben der gewerblichen Haftpflicht eine wesentliche Gewerbeversicherung für alle Unternehmer.
Eine Elektronikversicherung sollten zunächst Gewerbe abschließen, welche hochwertige EDV- und IT-Anlagen verwenden oder deren Angebot überwiegend von der Verfügbarkeit einwandfreier Soft- und Hardware abhängt. Außerdem ist eine Elektronikversicherung sinnvoll, wenn Sie im Rahmen einer Arztpraxis teure Instrumente (z.B. Röntgenapparate) nutzen. Jedoch sollten sich auch Videoproduktionsfirmen bzw. Veranstalter, die mit wertvollem Equipment arbeiten, mittels einer Versicherung für Elektrogeräte gegen eventuelle Schadensfälle oder Diebstahl versichern. Weiterhin sind Druckereien und Copy-Shops auf die Funktionsfähigkeit ihrer Geräte angewiesen, sodass ein Gespräch mit unserem Berater und eine entsprechende Absicherung Planungssicherheit gewährleistet. Wir vergleichen dabei für Sie Tarife von verschiedenen Versicherern.
In der Branche der Versicherungen ist es üblich, dass in der Police ein Geltungsbereich (auch "Versicherungsort") bestimmt wird. Diese Leistungen definieren, ob und welche Systeme und Anlagen versichert sind und ob diese stationär oder mobil im festgelegten Geltungsbereich verwendet werde können. Zudem inkludieren viele Versicherer in Ihren Tarifen eine weitere Außenversicherung, welche ein elektrisches Gerät auch über den Geltungsbereich hinaus vor Schäden mitversichert. Bei einigen Versicherungen sollte ein Berater jedoch prüfen, wie hoch der Selbstbehalt ist und welcher Schaden geschützt wird.
Hinweis: Bei einem Schaden von nicht elektronischen Gegenständen Ihres Betriebs kann eine Gebäudeversicherung oder auch die Inventarversicherung aushelfen. Sie zählen neben der Haftpflicht zu dem 1x1 der Gewerbeversicherung. Auch hier bietet FV24 unverbindliche Beratung und einen Online Vergleich der Tarife an.
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebsgrundstücke, bei entsprechender Vereinbarung gilt auch das Bewegungsrisiko mitversichert. Starten Sie jetzt den Elektronikversicherung Vergleich bei FV24!
Den Leistungen von Elektronikversicherungen liegt die Allgefahrendeckung zugrunde, welche besagt, dass alle Gefahren, die im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden, durch die Versicherung gedeckt sind. So sind Sie mit dem Abschluss einer Elektronikversicherung vor finanziellen Schäden geschützt, welche durch Diebstahl, Vandalismus, Sabotage, Feuer, Leitungswasser, Unfall oder höhere Gewalt verursacht werden.
Obwohl elektronisches Equipment auch über eine gewerbliche Inhaltsversicherung abgesichert ist, benötigen Sie für sehr kostspielige Systeme zusätzlichen Schutz, da in der Elektronikversicherung auch die fehlerhafte Handhabung mitversichert werden kann. Diese Versicherung ist somit weitreichender als eine Inhaltsversicherung.
Elektrische Apparate können aus dieser Inhaltsversicherung exkludiert werden, um eine Doppel-Versicherung zu vermeiden. So schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Einbußen, da der Versicherer Ihre Kosten, unabhängig vom tatsächlichen Restwert des Equipments, zum Neuwert erstattet. Über diese Leistungen sind Sie durch eine Elektronikversicherung somit zum Beispiel nicht nur vor Feuer, Diebstahl oder Kurzschluss geschützt, sondern auch durch Schäden durch menschliches Fehlverhalten wie Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeiten entstehen. Sie tragen lediglich den vereinbarten Selbstbehalt.
Eine Option, Ihren Versicherungsschutz darüber hinausgehend zu erhöhen, bietet sich durch die Einbindung einer Versicherung für Betriebsausfall. Diese deckt Ihre Fixkosten und entgangene Erlöse während des Stillstandes, sodass Ihre Verluste weitgehend minimiert werden.
Info: Um die Versicherung abzurunden, empfehlen unsere erfahrenen Berater eine zusätzliche Elektronikmehrkostenversicherung durchaus zu erwägen. Jene kann Ihre Verluste im Schadensfall erheblich reduzieren, da verlorene Zeit dazu führen kann, dass sich Ihre Kunden einem Ihrer Konkurrenten zuwenden. Daher lautet während eines Betriebsausfalles Ihre oberste Pflicht, die Unterbrechung so kurz wie möglich zu halten. Doch führen diese Maßnahmen meist zu erheblichen Mehrkosten, da Sie weitere Rechenkapazitäten mieten oder zusätzliche Hilfskräfte beschäftigen müssen. In diesem Falle greifen diese zusätzlichen Versicherungen, welche Ihre Kosten der entsprechenden Überbrückungsmaßnahmen übernehmen.
Sofern Sie für Ihre Elektrogeräte eine Versicherung abschließen wollen, müssen Sie berücksichtigen, dass nicht alle Gefahren und jeder Schadensfall von der Police gedeckt wird. So ist häufig ein Schaden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, der durch absichtliche Beschädigungen durch den Versicherungsnehmer oder dessen Mitarbeiter verursacht werden. Weiterhin greift der Schutz nicht bei betriebsbedingtem Verschleiß bzw. der Alterung des Equipments ebenfalls nicht in Leistungen der Elektronikversicherung sind sämtliche Schäden, die durch kriegerische Aktivitäten, fehlerhafte Nutzung von Kernenergie oder infolge von Erdbeben auftreten. Die besten Elektronikversicherungen inkludieren jedoch ungewollte Bedienungsfehler und Schäden durch eine normale, unternehmerische Tätigkeit.
Die Versicherungssumme ist an den jeweiligen Neuwert der defekten Elektronikgeräte gebunden. So werden Ihnen im Schadensfall die Kosten ersetzt, welche die Maschinen und Instrumente umfassend zu reparieren oder zu ersetzen. Je nach spezifischem Fall kann der Selbstbehalt wegfallen - dies sollte jedoch Ihr Berater am besten prüfen, bzw. vergleichen.
Zusätzliche standardmäßig versicherte Kosten: Die bislang erwähnten Leistungen tangierte lediglich die wichtigsten Kostenpunkte für Ihr Gewerbe, allerdings erwerben Sie mit dem Abschluss der Elektronikversicherung den Anspruch auf eine vielfältige Anzahl weiterer Leistungen und Angebote. Zu den nennenswerten zählen:
Die Elektronikbranche zeichnet sich durch ihre Eigenschaft aus, die Qualität ihr Angebot durch unablässige Weiterentwicklung auf dem höchsten Level zu halten. So sind Unternehmen durch den ständigen Technologiefortschritt eigentlich genötigt, die Elektronik jährlich durch das jeweilige Nachfolgermodell zu ersetzen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Diese Taktik greift jedoch nur bei Alltagsgeräten, weshalb die, meist kostspieligen, versicherten Apparate über Jahre oder gar Jahrzehnte von den Unternehmen genutzt werden. Tritt nun der Versicherungsfall, bzw. Schadensfall ein, übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten der Reparatur bzw. die Mehrkosten, welche durch den bis dato erfolgten Technologiefortschritt entstehen. Mit Elektronikversicherungen finden Sie den besten Weg zur Selbsterhaltung.
Mit den Aufräum- und Abbruchkosten verpflichtet sich der Versicherer dem Unternehmer, die Kosten zu übernehmen, falls neben dem Versicherungsschaden weitere Renovierungstätigkeiten notwendig sind.
Dies betrifft Kosten, die während bei einem Schadensfall bei der Fehlersuche anfallen. Aufgrund der verschiedenen Prioritäten der Versicherungsunternehmen, sollte ein Berater vergleichen, ob diese Klause im Tarif inbegriffen ist.
Wenn elektrotechnische Anlagen ausgetauscht werden müssen, welche fest verbaut sind oder eine gewisse Größe aufweisen, kann es notwendig sein, bauliche Veränderungen durchzuführen bzw. Gegenstände zu demontieren oder umzugruppieren. Die dabei anfallenden Kosten von schnell mehr als 1.000 Euro sind durch die Bewegungs- und Schutzkosten gedeckt.
Selbstverständlich ist Ihr Unternehmen mit dieser Elektronikversicherung nicht nur gegen in Mitleidenschaft gezogene Geräte versichert, sondern auch gegen jegliche Schäden, welche durch den Verlust betriebswichtiger Software entstehen könnten. So sind sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung bzw. Rekonstruktion Ihrer Daten und Programme durch die Police abgesichert.
Diese Leistung bezieht sich auf alle Ihnen entstehenden Kosten, die den Austausch dekontaminierten Erdreiches betreffen, welches durch einen Versicherungsschaden beeinträchtigt wurde.
In der Versicherungsbranche sind Standardklauseln üblich, denen zufolge das Versicherungsunternehmen erst ab einer gewissen Schadenssumme zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Bei Vereinbarung eines Unterversicherungsschutzes jedoch, entfällt der Prüfvorgang bezüglich einer möglichen Unterversicherung. Somit werden Ihnen alle Schädigungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme voll erstattet.
Im Zuge eines Blitzeinschlages unterliegt die am Netz befindliche Technik (bspw. Handy) kurzfristig einem massiven Spannungsstoß. Daher sind sämtliche Schäden infolge der aufgetretenen Überspannung durch den Versicherungsschutz gedeckt.
Die Standardklauseln von Versicherungsverträgen sehen vor, dass die Elektronikversicherung an einen konkreten Geltungsbereich (in der Regel das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) gebunden ist. Da jedoch durch den Prozess der Globalisierung mittlerweile andere Gegebenheiten vorliegen, bieten die meisten Versicherungsunternehmen ihre Leistungen inzwischen auch bei Schadensfällen im Ausland an.
Ebenso ist es üblich, dass der Versicherungsnehmer im Falle eigenverschuldeter Schäden eine größeren Wert selbst zu tragen hat. Da dies insbesondere bei der Medizintechnik oder bei Produktionsmaschinen zu immensen Kosten in Höhe von Tausenden Euro führen kann, besteht die Option, diesen Paragraph zu streichen, sodass die Versicherungsgesellschaft, bzw. der Versicherer, auf sein Recht verzichtet, die Leistung aufgrund grober Fahrlässigkeit zu kürzen.
Eine Vorstufe der groben Fahrlässigkeit, sind klassische Bedienungsfehler. Da diese kein schuldhaftes Vergehen des Versicherungsnehmers (Unternehmer), also einen Unfall darstellen, sind sämtliche Kosten und eventuelle Folgeschäden in dieser Gewerbeversicherung inkludiert. Dementsprechend entfällt in diesem Fall die Selbstbeteiligung bei den meisten Versicherungsgesellschaften.
Dieser Punkt legt fest, dass alle Schädigungen an den versicherten Arbeitsmitteln übernommen werden, welche durch Überschwemmungen hervorgerufen werden. Wenn Ihre Geräte, wie z.B. Handy, nach einer Überschwemmung unbrauchbar werden, übernimmt der Versicherer die Kosten.
Für sehr wertvolle elektrische Geräte ist es üblich, dass diese trotz eines nicht zu behebenden Defektes noch einen gewissen Restwert aufweisen - der noch 1.000 Euro oder mehr betragen kann.. Dennoch wird Ihre Entschädigungsleistung davon nicht beeinflusst, da die Elektronikversicherung im Falle eines Totalschadens, unabhängig vom eventuellen Restwert, bzw. den Neupreis ersetzt.
Mithilfe der Vorsorgeversicherung sichern sich Unternehmer gegen Kosten ab, welche beim Austausch bzw. der Neuanschaffung beschädigter Arbeitsmittel anfallen. So entfällt jede Art der Selbstbeteiligung. Hier sollte jedoch ein Vergleich der verschiedenen Tarife vorgenommen werden.
Das Bewegungsrisiko bezieht sich auf eventuelle Schäden an Ihren elektrischen Maschinen während Transporten. Ob diese vom Schutz eingeschlossen wird sollten Sie bei einer unverbindlichen Beratung anfragen.
Da wertvollen elektrischen Arbeitsmitteln häufig elementare Aufgaben innerhalb der Unternehmen zufallen, müssen defekte Elemente umgehend ersetzt werden, um einen längeren Betriebsausfall zu vermeiden. Jedoch sind derartige Maßnahmen meist mit erheblichen Kosten verbunden. Daher finden Sie diese Kosten im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Dieser Paragraph legt fest, dass der Versicherungsschutz nicht nur für stationäre, sondern auch für ortsveränderliche Geräte gilt. Dazu zählen vor allem Kommunikationsgeräte wie Telefon, Handy oder Laptop, welche durch diesen Passus auch außerhalb des Firmengeländes versichert sind.
Durch Konstruktions- und Planungsfehler ausgelöste Defekte sind häufig sehr kostenintensiv. Diese unterscheiden sich zwar von dem Bedienungsfehler, der Versicherungsschutz schließt jene Kosten aber mit ein.
Ein weiterer Passus, der den Geltungsbereich umdefiniert, befasst sich mit der Wegstrecke zwischen zwei Versicherungsorten. Besteht eine Freizügigkeit, dürfen die versicherten Utensilien zwischen den Geltungsbereichen frei bewegt werden, sodass diese Gewerbeversicherung ebenfalls den Transport versichert.
Unfälle
Die häufigsten Versicherungsfälle entstehen durch Unfälle und Unachtsamkeit. So kann ein Mitarbeiter im Büro schon einmal über eine am Boden liegende Leitung eines Monitors stolpern. Wenn dieser nun durch den folgenden Sturz seine Funktionsfähigkeit einbüßt, übernimmt die Elektronikversicherung die Kosten der Wiederherstellung bzw. den Neupreis des Ersatzgerätes.
Blitzeinschlag
Ein klassischer Versicherungsschaden an verkabelten Maschinen wird durch Blitze verursacht. So führt die, durch die Energie des Blitzes verursachte, plötzliche Spannungsspitze zur Zerstörung von allen Geräten, die mit dem Stromnetz verbunden sind (bspw. Handy und Laptop). In einem solchen Fall ersetzt die Elektronikversicherung die Kosten, für die defekten bzw. beschädigten Geräte.
Wasserschäden
Wasserschäden können unter anderem durch einen Rohrbruch oder undichte Küchengeräte verursacht werden. Die sich bildende Wasserlache kann nun einen Kurzschluss auslösen, welcher negative Auswirkungen auf das angeschlossene Equipment nach sich ziehen kann. Ein entsprechender Schaden ist Teil des Leistungskatalogs von Elektroversicherungen.
Der auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Tarif ist von vielfältigen Faktoren abhängig. So sollte vor Beginn der Versicherungssuche von einem Berater zunächst eine ausführliche und gewissenhafte Risikoanalyse durchzuführen, um spätere Versicherungslücken auszuschließen. Darüber hinaus gilt es zu ermitteln, welche Erweiterungen gegenüber der Standardpolice benötigt werden, um den Schutz des Unternehmens zu optimieren. Der wichtigste Faktor bei der Bedarfsermittlung der Versicherungssumme ist zweifellos davon abhängig, welche Elektronik versichert werden sollen. So ergibt sich die Option eine pauschale Absicherung abschließen, die die gesamte Elektronik Ihres Betriebes berücksichtigt. Alternativ dazu, kann die Versicherungssumme für jedes Gerät separat festgelegt werden.
Auch können Sie die verschiedenen Versicherungen aus dieser Sparte beim Anbieter Bernhard Assekuranz vergleichen. Dieser Schutz ist für jedes Unternehmen und sogar nebenberuflich Unternehmer von äußerster Wichtigkeit. Deshalb sollte sich jeder für eine kostenlose Beratung und einen umfassenden Vergleich Zeit nehmen, um zusätzliche Informationen zur gewerblichen Elektronikversicherung zu erhalten.
Selbstverständlich variieren die Kosten zwischen den verschiedenen Versicherern, da diese voneinander abweichende Prioritäten setzen. Darüber hinaus sind folgende Aspekte ausschlaggebend für die Versicherungskosten:
Versicherungssumme
Der entscheidende Part fällt der Versicherungssumme zu. Diese verhält sich proportional zum Wert der zu versichernden Elektronik.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung liegt meist zwischen 150 und 1000 Euro. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Versicherungsprämie umso höher ausfällt, je niedriger die Selbstbeteiligung gewählt wird.
Versicherungsumfang
Dieser Punkt betrifft die über den Standvertrag hinausgehenden Zusatzleistungen, die der Versicherungsnehmer wünscht. Selbstverständlich wird jede vereinbarte zusätzliche Leistung Einfluss auf die Versicherungsprämie nehmen.
Laufzeit
Die Laufzeit hat dahingehend Einfluss auf die Versicherungsprämie, dass diese mit anhaltender Dauer abnehmen wird.
Elektronikversicherung Vergleich & Infos bei FV24
FV24 ermöglicht Ihrem Unternehmen einen einfachen und transparenten Vergleich der Elektronikversicherungen aller relevanten Versicherer. Dabei stellen wir Ihnen alle wesentlichen Infos zur Verfügung, die Sie für einen umfassenden Vergleich der Elektronikversicherung brauchen. So können Sie nach der Beantwortung des Fragebogens alle Tarife und Versicherungsgesellschaften nach Deckungssumme, Selbstbehalt, Zahlungsintervall und Vertragsdauer miteinander vergleichen. Für einen detaillierten Elektronikversicherung Vergleich können Sie anschließend bis zu drei Tarife auswählen.
Wenn Sie einen unverbindlichen Vergleich zur Elektronikversicherung oder sich zu weiteren Unterbrechungs- und Mehrkostenversicherung beraten lassen möchten, stehen wir von der FV24 Ihnen gern zur Verfügung. Sie können unsere Berater einfach unter 0800 227 66 00 anrufen oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
Wünschen Sie einen unabhängigen Elektronikversicherung Vergleich? Die Berater der FV24 vergleichen Versicherungslösungen für die gewerbliche Elektronikversicherungen – unabhängig von den Versicherungsgesellschaften. Wenn Sie bereits abgesichert sind und über einen Wechsel nachdenken, unterstützen unsere Berater Sie ebenso. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kündigung bei Ihrem alten Versicherungsmakler.