Eine IT-Haftpflicht gehört zu den gewerblichen Haftpflichtversicherungen und bietet eine umfassende Absicherung von allen Berufszweigen, die unter dem Begriff IT-Dienstleister zusammengefasst werden.
Vorteile der IT-Haftplicht:
Eine kleine Unachtsamkeit oder Fehlinformation – daraus können Schadenersatzansprüche mit hohen sechsstelligen Beträgen entstehen. Schützen Sie sich daher mit einer IT-Haftpflichtversicherung. Die IT-Haftpflicht gehört zu den gewerblichen Versicherungen und bietet eine umfassende Absicherung von allen Berufszweigen, die unter dem Begriff IT-Dienstleister zusammengefasst werden. Hierzu gehören Freiberufler & Webdesigner, ebenso wie IT-Fachkräfte & EDV-Berater und jegliche andere IT-Unternehmen.
Die digitalen Daten wie Bestellungen, Kundendaten oder Lagerbestände bilden das Fundament des wirtschaftlichen Erfolgs. Eine 100% Sicherheit diese Daten nicht zu verlieren gibt es nicht. Weitere Schäden entstehen z.B. durch Fehler von Personen, technisches Versagen oder auch gezielte Angriffe (Viren). Lässt sich der Ursprung bis zu einem bestimmten IT-Entwickler zurückverfolgen, ist dieser in der Pflicht für den entstandenen Schaden Deckung zu bieten und Ihre Kosten zu übernehmen.
Ohne angemessenen Versicherungsschutz durch eine IT-Haftpflicht bedeutet dies für viele kleine und mittlere Unternehmen gravierende Einschnitte oder sogar das Aus. Die IT-Haftpflichtversicherung, schützt Sie bei Schadenersatzforderungen, die an Ihr IT-Unternehmen gestellt werden. Berechtigte Forderungen werden von der Versicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme entschädigt, während unberechtigte Ansprüche von Kunden durch Ihre Leistungen abgewehrt werden.
Eine gesetzliche Verpflichtung sich gegen die bestehenden Risiken mit der IT-Haftpflichtversicherung abzusichern besteht für IT-Dienstleister aktuell nicht. Berater und Manager können jedoch mit den AGBs die eigene Haftungen, bzw. Deckung, ausschließen. Entsteht jedoch beim Kunden ein Schaden im fünf- oder sogar sechsstelligem Bereich, ist die eigene Existenz schnell von berechtigten Schadensersatzforderungen bedroht. Da die IT-Haftpflicht nicht nur den Unternehmer selbst, sondern auch Mitarbeiter und weitere Personen mit einschließt, werden zusätzliche Anreize geschaffen, um erfahrene Fachkräfte für das eigene IT-Unternehmen unter Vertrag zu nehmen.
Besteht keine Möglichkeit eine angemessene Deckung für die entstandenen Vermögensschäden zu erheben, leidet auch der Ruf. Entstehen Ansprüche durch fehlerhafte Installation o.ä, werden IT-Unternehmen mit schlechter Reputation abgestraft, was dazu führt, dass Ihre Kunden Sie für zukünftige Auftragsvergaben nicht mehr in Betracht ziehen. Haben Auftraggeber bereits negative Erfahrungen und hohe Kosten durch einen Eigenschaden erlebt, ist es es in Ihrem Sinne die IT-Haftpflichtversicherung als vertrauensfördernde Maßnahme Ihrer Tätigkeit vorzuweisen. Da die IT-Haftpflicht branchenübergreifend für eine angemessene Absicherung steht, wird der positive Eindruck dieser Versicherung beim Kunden bestätigt.
Hinweis: Die IT-Haftpflichtversicherung schützt nicht Ihre Elektrogeräte, sondern ausschließlich Ihre fundamentalen Daten. Eine Versicherung für Elektronik bietet Ihnen zusätzlichen Schutz für Ihre Gerätschaften sowie die Inhaltsversicherung Ihr weiteres Inventar schützen kann.
Für einen IT-Haftpflicht Vergleich ist es wichtig vorab über die verschiedenen Leistungen dieser Versicherung zu prüfen. Hierzu gehören z.B. die Basis-Tarife. Diese decken i.d.R. die grundsätzlichen Gefahren ab, welche durch Viren oder auch Verlust von Daten verursacht werden. In der Deckung sind jedoch nur berechtigte Forderungen enthalten, welche nachweislich auf das Verschulden des Versicherungsnehmers zurückzuführen sind. Ist die Schuldfrage strittig, werden von dieser Haftpflicht ebenfalls die Kosten für Anwälte, Gutachten oder Gerichtsprozesse übernommen.
Eine IT-Haftpflicht für Freiberufler muss eine weitreichendere Tätigkeit abdecken. Empfehlenswert für verschiedene Arbeitsbereiche und einzelne Verträge ist daher ein Tarif mit offener Deckung. Für diese Versicherung ist es wesentlich, eng mit der Versicherung zusammenzuarbeiten. Diese sollte alle angebotenen Leistungen offen legen, um einen engmaschigen Schutz und eine angemessene Versicherungssumme zu gewährleisten. Start-ups mit einem geringen Budget müssen die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung der Versicherung im Vertrag betrachten. Diese sollte nicht die Auszahlung von Gehältern oder auch anderen wichtigen Ausgaben und Kosten in Gefahr bringen.
Personen, die eine umfassende Absicherung bevorzugen, liegen mit dem Allround-Tarif genau richtig. Die Leistungen dieser Versicherung spinnen ein 100 % sicheres Netz, in der alle aktuellen Gefahren sowie Risiken in der Versicherungssumme enthalten sind. Dieser Versicherungsschutz ist besonders empfehlenswert für IT-Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern. Hier ist das Risiko für Fehler erhöht, weshalb auch der Versicherungsbeitrag darauf abgestimmt sein sollte. Auch sollten Sie sich über die Ausschlüsse von Leistungen für eine Zahlung der Versicherung zu informieren. Diese sind in den Verträgen der Haftpflicht vermerkt und können somit noch vor dem Versicherungsabschluss genau im Detail besprochen werden.
Eine Abdeckung von Schäden Ihrer Tätigkeit, die über die eigenen Landesgrenzen hinausgehen, ist für alle Tarife wesentlich. Wer ausländische Kunden hat, sollte diese Leistungen inkludieren, um auch dann den Schutz einer Versicherung zu genießen, wenn man mit dem Verlust von Daten in einem anderen Land konfrontiert wird. Versichert sein sollten zudem Vermögensschäden der Kunden, die aufgrund von zeitlichen Verzögerungen und verpassten Abgabefristen durch Personen und Mitarbeiter eingetreten sind.
Die Kosten einer IT-Haftpflicht sind von mehreren Faktoren im Vertrag abhängig. Wie hoch Ihr Beitrag für die IT-Haftpflichtversicherung ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei uns finden Sie ausgezeichnete Tarife für die Medienbranche und das bereits ab 36,35 Euro im Monat.
Neben der Wahl des Tarifs umfasst dies in erster Linie die vereinbarte Deckungssumme, bzw. Versicherungssumme. Dies ist der maximale Betrag, der für einen Schadensfall vergütet wird. Fällt der tatsächliche Eigenschaden oder die Schadensersatzforderung höher aus, ist es erforderlich die restlichen Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Höhe der Versicherungssumme sollte daher niemals zu niedrig angesetzt werden – was sich allerdings auf den Beitrag zur Versicherung schlägt. Selbst eine IT-Haftpflicht für Freiberufler sollte über eine Versicherungssumme von 500.000 Euro verfügen. Ein Vergleich der möglichen Absicherung ist hier sinnvoll.
Ein zweiter Kostenfaktor ist die Selbstbeteiligung beim auftretenden Schaden, bzw. Schadensersatzforderungen. Dies führt unmittelbar zu einem Preisnachlass für den Beitrag für jede Versicherung. Hier sollten Sie die Selbstbeteiligung der IT-Haftpflicht so wählen, dass Sie potenzielle Kosten durch Verlust von Daten o.ä. so tragen können, dass Ihr IT-Unternehmen vernünftig weiterlaufen kann.
Besser ist es eine vergleichbare Ersparnis aufgrund einer verlängerten Laufzeit der Versicherung zu vereinbaren. Die Kündigungsfrist endet somit oft nicht nach einem Jahr, sondern erst nach drei oder auch fünf Jahren. Auch hier lohnt sich der Vergleich von Fristen in dem Vertrag.
Weiteres Einsparpotenzial bietet die Option den Beitrag der Haftpflicht statt monatlich, vierteljährlich oder auch nur einmal im Jahr zu zahlen. Dies spart dem Versicherer Verwaltungskosten, wodurch ein geringerer Versicherungsbeitrag für Haftpflichtversicherungen möglich wird.
Ein IT-Haftpflicht Vergleich lohnt sich auch in Bezug auf die inkludierte Deckung, welche versichert sein muss. Hier legen die Versicherer selbstständig fest, welche Absicherung die Haftpflicht liefert und für welche vermeidbaren Unsicherheiten der Versicherungsnehmer selbst haftbar gemacht wird, bzw. nicht versichert ist.
Als versicherte Personen zählen alle Angestellten, die im offiziellen Auftrag des Versicherungsnehmers handeln. Dazu gehören:
Grundsätzlich versichert die IT-Haftpflicht Existenzgründer, Freiberufler, Selbständige und Unternehmen in den Bereichen Informationstechnik & Telekommunikation. Versicherte Tätigkeiten sind dabei:
Mitversichert in der Haftpflicht sind zudem i.d.R. Tätigkeitsfelder aus den Bereichen Unternehmens- und Personalberater, Medien-Agentur oder Interim-Manager. Die versicherten Tätigkeiten können darüber hinaus optional um Engineering-Leistungen (Ingenieur-Dienstleistungen) wie Hardwareentwicklung im Anlagenbereich, Maschinen- und Anlagentests, technisches Zeichnen, Konstruktion, CAD, CAM, Begleitung der Inbetriebnahme oder technische Gutachten erweitert werden.
Zu der abgedeckten Tätigkeit für welche IT-Dienstleister haftbar gemacht werden, zählen im Allgemeinen:
Diese versichert durch Unachtsamkeit oder Unwissenheit entstandene Schäden. Wenn etwa ein Praktikant eine Aufgabe falsch interpretiert und somit einen Eigenschaden für den Manager verursacht, der eine Selbstbeteiligung zu tragen hat.
Wird das geschützte Eigentum eines Unternehmens wie etwa Daten oder ein Firmenlogo ohne das Einverständnis zu Werbezwecken eingesetzt, besteht die Möglichkeit durch den Versicherungsschutz rechtliche Mittel zu ergreifen und eine Weiterverwendung zu verhindern.
Die Grippesaison führt immer wieder dazu, dass Unternehmen an ihre Grenzen der Tätigkeit stoßen. Wer jetzt Aufträge ablehnen muss oder Leistungen verspätet fertigstellt, ist auch für die eigenen entstandenen Vermögensschäden versichert.
Die IT-Haftpflicht bietet i.d.R. eine weltweite Deckung von Schadenersatzforderungen. Das bedeutet: Es ist prinzipiell unerheblich, ob der IT-Dienstleister – egal, ob er als EDV-Berater oder Softwareentwickler auftritt - seine Leistungen nur für Kunden in Deutschland erbringt oder für einen größeren, international agierenden Konzern tätig ist. Aber: In den USA und Kanada ist der Versicherungsschutz - abhängig vom Versicherer - möglicherweise eingeschränkt.
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Personen- und Sachschäden
Hierbei handelt es sich um die sogenannten unechten Vermögensschäden. Diese sind bereits Teil der Betriebshaftpflichtversicherung und werden daher in der IT-Haftpflicht vernachlässigt, um Überschneidungen zu vermeiden.
Vom Gesetz abweichende Garantien
Garantiert ein Unternehmen bei einem Schadensfall in seinen AGBs die Übernahme aller Kosten oder eine zusätzliche Aufwandsentschädigung ist der Versicherer nicht gezwungen diese Leistungen zu ersetzen.
Fahrlässig verursachte Schäden
Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine erhöhte Anzahl von Auftragsannahmen in der Ferienzeit handeln. Entstehen Verzögerungen beim vereinbarten Abgabetermin aufgrund des Personalmangels haftet der Unternehmer, der diese missliche Lage selbst verursacht hat.
Schäden an elektrischen Geräten
Die IT-Haftpflicht kommt ebenfalls nicht für Elektrogeräte selbst aus, sondern nur für die darin enthaltenen Daten. Wenn Sie die Gerätschaften ebenfalls absichern möchten, sollten Sie zusätzlich eine Elektroversicherung abschließen. Weitere interessante Versicherungen für einen Vergleich sind ebenfalls die Betriebshaftpflicht die Betriebsnhaltsversicherung, die Gewerbegebäudeversicherung sowie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Um einen individuellen Versicherungsschutz zu garantieren, können Sie in der Regel einige Zusatzoptionen zu der IT-Haftpflichtversicherung wählen:
Zusatzschutz für Projektverträge
Zur Absicherung von Risiken aus IT Projektverträgen mit Ihren Auftraggebern wird die Absicherung durch eine «IT-Haftpflicht» empfohlen.
Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt
Durch den optionalen Zusatzbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag“ können Sie Ihr unternehmerisches Risiko reduzieren und Ihre Liquidität schonen.
Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung
Dieser besondere Zusatzbaustein versichert Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).
D&O-Außenhaftungsversicherung für Geschäftsführer
Auf Wunsch können Sie sich auch gegen die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) bei Pflichtverletzungen als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (z.B. einer GmbH) absichern.
Tätigkeiten im Bereich Engineering
Die optionale Engineering-Versicherung erweitert den Versicherungsschutz um den Tätigkeitsbereich Engineering (Ingenieurdienstleistungen).
Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei einer IT-Haftpflicht Fristen zu beachten. In einem bestimmten Rahmen müssen die Schadensersatzforderungen gemeldet werden, um bearbeitet zu werden. Da nicht jeder Missstand sofort auf den ersten Blick ersichtlich ist, sollten die Versicherungsnehmer in Erfahrung bringen, ob erst Vermögensschäden ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns zählen oder der eingetretene Schadensfall unabhängig vom Ursprungsdatum sind. Bei einigen Versicherungen wird zum Beispiel ein rückwirkender sechsmonatiger Schutz gewährt. Dieser gilt jedoch nur, wenn der Schaden noch unbekannt war. Nachdem Ansprüche aufgekommen sind, eine IT-Haftpflicht abzuschließen, ist daher nur wenig hilfreich.
Wer übersichtliche Tarife und Versicherungsleistungen bevorzugt sollte sich als IT-Dienstleister, bzw. EDV-Berater für kombinierte Tarife entscheiden. Diese beinhalten neben der Betriebshaftpflichtversicherung, bzw. Betriebshaftpflicht, auch die IT-Haftpflicht. Das erleichtert die Aufklärung des Schadens, da nicht mehrere Versicherungsunternehmen oder Abteilungen zuerst das weitere Vorgehen abstimmen müssen. Vermögensschäden werden so deutlich zeitnaher bearbeitet, was auch dazu beiträgt, das geschädigte Unternehmen nicht für immer, als Kunden zu verlieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz. Noch bevor ein Interessierter zum Versicherungsnehmer wird, sollte dieser umfassend über Tarife oder auch die Ausschlusskriterien des jeweiligen Anbieters informiert sein. Da die Entscheidung für eine IT-Haftpflicht in erster Linie dem Schutz vor einem finanziellen Bankrott dient, ist es leichter bei transparenten Versicherungsgesellschaften nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis Ausschau zu halten.
Gestaltung eines Onlineshops
Ein Freiberufler wird damit beauftragt die Neugestaltung eines Onlineshops zu übernehmen. Durch einen Brand im Büro des Freelancer wird die bisherige Arbeit sowie die erstellten Backups zerstört. Der Freiberufler kann den Abgabetermin nicht einhalten und der Auftraggeber, der bereits Werbung mit Rabatten für diesen bestimmten Termin gemacht hat verlangt Schadensersatz. Der verzögerte Start zog bei dem Freelancer einen Eigenschaden von 15.000 Euro nach sich. Die Versicherungssumme deckt sich damit.
Fehler bei der Antivirensoftware
Der Entwickler eines IT-Unternehmens wurde mit der Aufgabe betraut die Antivirensoftware einer Bank nach einem Angriff auf den neuesten Stand zu bringen. Hierbei deaktivierte der Entwickler ohne es zu merken die Firewall. Bemerkt wurde dieser Fehler erst drei Tage später. In der Zwischenzeit wurde das System gehackt und in diesem Namen Phishing E-Mails versendet. Die Sachschäden sind aufgrund der weitreichenden Verbreitung der E-Mail auf eine mittlere sechsstellige Summe zu schätzen, die dem Entwickler zugeschrieben werden. Die Versicherung zahlt den Beitrag.
Unvollständige Installation
Ein selbstständiger Systemadministrator soll auf jedem PC eines Großhändlers für Maschinenbauteile eine Software installieren. Der Freelancer vergisst die Rechner aus einem Büro. Dem Auftraggeber entstehen Umsatzausfälle, weil über die betroffenen Rechner keine Bestellungen bearbeitet werden können. Für die Umsatzeinbußen fordert der dieser Schadensersatz von 150.000 Euro – die IT-Haftpflicht versichert den Fall.
Programmierfehler
Ein nebenberuflich selbstständig tätiger Web-Entwickler programmiert für ein junges Startup einen Online-Shop. Durch eine fehlerhafte Programmierung wird bei vielen Maschinen angezeigt, dass sie ausverkauft sind. Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen weniger von diesen Maschinen verkauft. Die Schlechtleistung vom Entwickler führt so zu einem erheblichen finanziellen Mehrkosten beim Kunden woraufhin dieser Schadensersatz in Höhe von 53.000 Euro fordert – die IT-Versicherung springt ein.
Datenverlust
Ein IT-Freelancer und Softwarehersteller soll für einen Auftraggeber ein neues CRM-System (Customer-Relationship Management) entwickeln. Bei der Implementierung der Software baut der Freiberufler versehentlich einen Fehler ein, der dazu führt, dass alle Kundendaten aus dem Vorjahr gelöscht werden. Ein Backup hatte der Softwarehersteller zuvor nicht erstellt. Die verlorenen Daten müssen von einem Freelancer manuell nachgetragen werden und verursachen Mehrkosten. Der freiberufliche Softwareentwickler ist durch seine Haftpflicht geschützt.
Zu den wichtigsten Vorteilen, die aktuell mit einer IT-Haftpflichtversicherung verbunden sind gehören unter anderem:
Wenn Sie sich zur beruflichen IT-Haftpflichtversicherung oder über die Betriebshaftpflicht beraten lassen oder sich über potentielle Gefahren informieren möchten, stehen unsere Vermittler von FV24 Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unter 0800 227 66 00 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
Wünschen Sie einen unabhängigen Versicherungsvergleich? Unsere Vermittler prüfen Versicherungen für die IT-Haftpflichtversicherung unabhängig von diversen Versicherern. Wenn Sie bereits versichert sind und über einen Wechsel nachdenken, unterstützen unsere Berater Sie ebenso. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kündigung bei Ihrem alten Versicherer.