Die gewerbliche Gebäudeversicherung deckt Beschädigungen oder sogar die Zerstörung des Gebäudes, die durch unvorhergesehene Ereignisse, wie Brand, Sturm, Explosion oder Wasserschaden entstehen.
Vorteile der Gebäudeversicherung:
Der Kauf einer Gewerbeimmobilie oder der Bau von einem gewerblich genutzten Gebäude ist ein Schritt, der wohlüberlegt und gut versichert sein sollte. Die Investitionen sind enorm und das Kapital ist jahrelang gebunden. Um vor den Folgen gewisser Schäden versichert zu sein, sollte die Immobilie mit einer Gebäudeversicherung geschützt werden – dabei können alle Arten von Gebäudetypen versichert werden.
Ihr Unternehmensgebäude wird somit zuverlässig gegen einen Schaden, durch die Gewerbegebäudeversicherung, abgesichert. Egal ob gewerblich oder industriell: Das Firmengebäude ist das Fundament für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Die Beschädigung oder gar Zerstörung des Gebäudes kann durch unvorhergesehene Ereignisse, wie einem Brand, einem Wasserschaden, einer Explosion oder durch einen Sturm entstehen. Um sich vor dem finanziellen Ruin durch die entstehenden Kosten für den Wiederaufbau zu schützen, sollten Sie als Gebäude-Eigentümer auf den umfassenden Schutz einer gewerblichen Gebäudeversicherung setzen.
Auch können Sie die verschiedenen Versicherungen aus dieser Sparte beim Anbieter Bernhard Assekuranz vergleichen. Dieser Schutz ist für jedes Unternehmen und sogar nebenberuflich Unternehmer von äußerster Wichtigkeit. Deshalb sollte sich jeder für eine kostenlose Beratung Zeit nehmen. Um zusätzliche Informationen zu gewerblichen Gebäudeversicherung zu erhalten, klicken Sie hier.
Sämtliche Einbauten und Bestandteile des Gebäudes durch den Eigentümer sind versichert, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, Heizungen oder sanitäre Installationen, sowie das Firmengebäude selbst. Es werden generell Risiken abgedeckt, die durch folgende Gefahren verursacht werden können:
Darüber hinaus können vom Versicherer auch einige zusätzliche Schäden an den unterschiedlichen Gebäudetypen versichert werden, wie beispielsweise Überspannungsschäden.
Eine Elementarversicherung greift bei Naturgewalten, wie:
Zusätzlich gibt es verschiedene Bausteine, die je nach Kunde beim Versicherer zur Geschäftsgebäudeversicherung hinzugebucht werden können, wie etwa die Elementarschäden – Überschwemmung (sowie Rückstau), Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Erdrutsch.
Wenn Ihr Gebäude im Schadensfall komplett zerstört wurde, z. B. durch eine Explosion oder einen Sturm, haben Sie Anspruch auf den ortstypischen Neubauwert. Die Versicherungssumme errechnet sich unmittelbar an den Preisen, die vor dem Schaden beziffert wurden. Darüber hinaus werden in der Regel die Mehrkosten, die sich in der Zeitspanne zwischen Schadenfall und Wiederherstellung auf Grund von Preissteigerungen ergeben, ebenfalls übernommen.
Wird die Immobilie nur beschädigt – durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel – werden die Reparaturkosten, sofern Sie den entsprechenden Versicherungsschutz abgeschlossen haben, ebenfalls übernommen.
Sind am Haus Aufräumungs- oder Abbrucharbeiten erforderlich oder müssen versicherte Gegenstände, die unversehrt geblieben sind, bewegt oder gegen Beschädigungen geschützt werden, erhalten Sie die Kosten vom Versicherer ersetzt.
Bei Unnutzbarkeit der Arbeitsflächen, die oft aus diesen Schadensfällen resultiert (z. B. nach einem Feuerschaden), können nach Absprache Mietkosten zur Weiterführung des Geschäftes übernommen werden.
Auch festinstallierte Gebäudebestandteile wie Heizungen, eine Einbauküche und Antennen (wenn sie vom Eigentümer eingebracht wurden), die mit dem Gebäude verbunden sind, werden in der Regel durch die Gebäudeversicherung geschützt. Dennoch sollten Interessierte zu Versicherungsbeginn klären, welche Objekte mitversichert sind. Insbesondere Bauwerke, die nicht direkt zum Geschäftsgebäude gehören, müssen unter Umständen gesondert versichert werden, wie ein Gartenhaus in einer Kleingartensiedlung.
Hinweis: Bewegliche Gegenstände im Haus, etwa Möbel, Kleidung, Computer sowie andere Elektrogeräte, sind nicht durch die Versicherung abgedeckt. Sollen auch diese bei Schäden durch Sturm und Feuer geschützt sein, ist eine zusätzliche Inhaltsversicherung oder Elektronikversicherung empfehlenswert. Wurde viel Glas in Ihrem Gebäude verarbeitet oder Ihre Gebäudetypen besitzt Schaufenster, empfiehlt es sich hier über eine gewerbliche Glasversicherung nachzudenken.
Vor allem für Gewerbetreibende, denen das Geschäftsgebäude gehört, ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung – oder auch Geschäftsgebäudeversicherung oder Firmengebäudeversicherung genannt – empfehlenswert. Denn viele Dinge lassen sich nicht vorhersagen oder verhindern. Schnell hat sich ein Brand entfacht oder ein Sturm wütet und es gibt nichts mehr zu retten. Die Folgekosten, um das Gebäude zum Neuwert wiederaufzubauen, sind meistens enorm hoch – doch ein passender Versicherungsschutz bewahrt Sie vor finanziellen Folgen.
Zusätzlich kann ein solcher Schaden andere kostspielige Folgen nach sich ziehen, wie zum Beispiel eine vorübergehende Betriebsschließung, die zu einem Verdienstausfall führen kann. Hier bietet sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung an, kombiniert mit der Gebäudeversicherung sind Sie auch hierfür bestens gewappnet.
Die gewerblich genutzte Gebäudeversicherung deckt keinen Schaden ab, der an beweglichem Mobiliar, wie zum Beispiel Schreibtischen, Stühlen oder auch technischer Einrichtung entstanden ist. Um sich dahingehend zu schützen können andere Versicherungen helfen. Es wird eine Inhaltsversicherung und – falls viele technische Geräte vorhanden sind – eine Elektronikversicherung benötigt. Wenn das Betriebsgebäude mit großflächigen Außen- und Innenverglasungen bestückt ist, sollte in der Regel eine zusätzliche Glasversicherung abgeschlossen werden. Im Rahmen der gewerblichen Gebäudeversicherung deckt diese nämlich nur jene Glasschäden ab, die durch die versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel) verursacht wurden. Weitere Glasschäden müssen zusätzlich versichert werden.
Je nach Arbeitsbedingungen können folgende Versicherungen für Gewerbetreibende zusätzlich interessant sein: Feuerversicherung, Glasversicherung, Inhaltsversicherung, Grundbesitzerhaftpflicht oder die Gewässerschadenshaftpflicht.
Die Versicherungssumme – oder auch Deckungssumme – wird bei Vertragsabschluss der Versicherung festgelegt, wo der Immobilienwert nicht zu niedrig angegeben werden sollte. Die Deckungssumme wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Beispielsweise ist die zu versichernde Fläche eine Rolle sowie das Baujahr, als auch die Bauartklasse des gesamten Hauses zu beachten. Bei einer gewerblichen oder industriellen Nutzung sollte die Gebäudeversicherung auch Folgeschäden, wie Verdienstausfall, abdecken.
Generell sollte der Versicherungsschutz der Höhe der Wiederaufbaukosten entsprechen. Liegt die Versicherungssumme unter diesem Wert, spricht man von einer sogenannten Unter- Versicherung. Andere Schäden werden dann gegebenenfalls ebenso nur anteilig vom Versicherungsanbieter übernommen.
Die Kosten für eine Gewerbegebäudeversicherung lassen sich pauschal nicht beziffern. Dazu beeinflussen zu viele Risikofaktoren die Beitragshöhe der Versicherung. Die Höhe des Beitrags für die gewerbliche Gebäudeversicherung besteht aus den folgenden Faktoren:
Letzterer wird vom Versicherer mit dem sogenannten Wert 1914 berechnet. Allerdings wird zuerst der Wert des Gebäudes ermittelt, um dann die Versicherungssumme festzulegen. Alle versicherten Risiken werden zusätzlich in die Berechnung aufgenommen. Der Betrag für die Firmengebäudeversicherung erhöht sich je mehr Risiken versichert werden. Eine Rolle spielt auch die geografische Lage des Geschäftsgebäudes. Ist das Gebäude zum Beispiel von vielen Bäumen umgeben, ist die Gefahr größer, dass die Immobilie bei einem Sturm durch herabfallende Äste beschädigt wird. Bei einem Unternehmensgebäude, das in der Stadt steht ohne direkten Nähe zu Bäumen, ist dieses Risiko nicht vorhanden, wodurch der Beitrag geringer ausfällt.
Mit einer zusätzlichen Inhaltsversicherung sind Gefahren an Ihrem Hausrat versichert. Vereinfacht gesagt, schützen Sie mit der Versicherung alle frei beweglichen Dinge in Ihrem Gebäude. Eine Glasversicherung schütz Immobilien mit großen Verglasungen.
Der Wert 1914 spielt bei der Ermittlung des Gebäudewertes eine wesentliche Rolle, denn im Schadenfall soll der Versicherte den Betrag erhalten, der in der derzeitigen Situation für den Wiederaufbau des Objektes erforderlich ist. Die korrekte Kalkulation des Wertes 1914 ist für eine Gebäudeversicherung also unerlässlich, denn nur dann ist eine ausreichende Absicherung nach dem Schaden gewährleistet.
1914 war das letzte Jahr, in dem die Baupreise in Deutschland stabil waren und die Währung noch durch Goldreserven gedeckt war – danach folgte die Hyperinflation. Aus diesem Grund legte die Versicherungswirtschaft den Wert 1914 zur Ermittlung eines Gebäudeversicherungswertes fest. Versicherungen nutzen den Wert, um den Wiederaufbauwert eines Objektes zu bestimmen. Kommt es zu einem Schadenfall, kann das Gebäude auf dieser Basis versichert und wiederhergestellt werden. Mit diesem Verfahren stellt der Versicherer die Anpassung der Versicherungssumme an das aktuelle Kostenniveau sicher.
Damit Kunden also im Schadensfall ausreichend versichert sind, um mit dem Geld das Gebäude so herzurichten, wie es vor dem Schaden war, wird von den Versicherern der Wert 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert. Dieser wird jährlich angepasst. Welchen Neuwert ein Haus 2017 zehn Jahre nach dessen Bau hat und wie hoch der Anteil dieser speziellen Gewerbeversicherung entsprechend sein sollte, zeigt die folgende Beispielrechnung:
250.000 EUR - Wert des Hauses beim Bau 2007
1.145 Wert - Baupreisindex 2007
21.834 Mark - 1914 (Neubauwert x 100 durch Index)
1.358 - Preisindex 2017
296.505 EUR - Gebäudewert 2017 (Wert 1914 x Index geteilt durch 100)
Wenn Sie sich zur gewerblichen Gebäudeversicherung oder weiteren Unternehmensversicherungen beraten lassen oder sich über potentielle Gefahren informieren möchten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unter 0800 227 66 00 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
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