Die Betriebshaftpflicht ist das Pendant zur privaten Haftpflichtversicherung, sie kommt für Schäden auf, die einem dritten während der betrieblichen Tätigkeit entstanden sind.
Vorteile der Betriebshaftpflicht:
Für jeden Unternehmer ist eine Betriebshaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Denn für alle Schäden, die seine Mitarbeiter oder einfach durch die Existenz der Unternehmung verursacht werden haftet er. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Inhaber einer großen oder kleinen Branche handelt – das Risiko bleibt vorhanden! Die Betriebshaftpflicht kann ebenfalls auch im Extremfall vor dem Existenzverlust schützen. Der Betrieb haftet in voller Höhe, wenn ein Mitarbeiter, während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursachen sollte. Deswegen lohnt sich eine solche Betriebshaftpflicht auch für Handwerker oder Freiberufler und Selbstständige. Wenn dann zusätzlich noch eine Person geschädigt werden sollte kann es sogar noch schlimmer kommen. Denn in einem solchen Fall kann sich die Haftung auf Schadensersatzforderungen bis in Millionenhöhe erstrecken. Folgende Faktoren beeinflussen die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung:
- Deckungssumme
- Unternehmenszahlen
- Versicherungsschutz
- Die Selbstbeteiligung die vom Kunden genauestens überprüft werden sollte
- Sowie die Laufzeit - In den meisten Fällen ein bis drei Jahre
Was bedeuten diese Faktoren bei einer Betriebshaftpflichtversicherung?
Was ist die Versicherungssumme?
Dies ist der Betrag, der vom Versicherer im Haftungsfall ausbezahlt wird. So steigen auch die Beiträge, wenn diese Summe besonders hoch ist. Um den richtigen Versicherungsbeitrag zu ermitteln, sollte einmal das schlimmste Szenario durchgegangen werden sowie die Risiken berechnet werden sollte. Wie sieht der schlimmste einzutreffende Schadensfall aus und welcher Betrag würde dafür benötigt werden. Des Weiteren gilt auch, desto teurer die Gegenstände und Maschinen sind, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen desto höher ist auch das Haftungsrisiko.
Was ist die Selbstbeteiligung?
Zuerst einmal sollte überprüft werden, ob eine solche Versicherungssumme im Vertrag festgelegt wurde. Auch die Höhe dieser Deckungssumme wirkt sich auf die Beiträge aus. Umso höher diese ist, desto weniger Beitragskosten fallen an. Welche Summe für den Kunden optimal ist sollte nach einer genauen Überprüfung entscheiden werden. Dafür sollte alle Schäden in der Vergangenheit und deren Kosten miteinbezogen werden.
Wie sieht der Versicherungsumfang aus?
Nun dieser ist von Versicherer zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Doch bei den meisten kann der Kunde Ergänzungen und Zusätze verhandeln und einbauen. Je nach Themengebiete ändern sich die Beitragskosten dementsprechend.
Woraus bestehen die Unternehmenszahlen?
Diese Zahl ergibt sich aus der Mitarbeiterzahl und der Höhe der Lohnkosten sowie aus dem Jahresumsatz. Auskunft darüber geben die Jahresbilanzen. Wer benötigt eine Haftpflichtversicherung?
Eine Absicherung benötigen grundsätzlich alle Selbstständige & Unternehmen, v.a. in Produktion und Einzelhandel sowie Freiberufler und Handwerksbetriebe. Dadurch wird der Selbstständige vor Schadensersatzforderungen versichert. Diese haben bei vielen Firmen schon zu einer Insolvenz geführt. Zwingend erforderlich ist sie für folgende Branchen:
- Ärzte
- Makler, Steuerberater, Rechtsanwälte und Finanzberater
- Gutachter und Ingenieure
Auch Personen die als Berater aktiv sind sollten eine solche Betriebshaftpflichtversicherung haben. Allerdings noch mit dem einem Zusatz, der Vermögensschadenhaftpflicht. Ebenfalls benötigen auch alle Dienstleistungsunternehmen eine betriebliche Haftpflicht. Zu diesen Berufsgruppen gehören unter anderem:
- Buchhalter, Bestatter und Caterer- Sowie Journalisten, Sprachschulen und Friseure
- Aber auch Psychologen, Fitnesstrainer, Ernährungsberater
- Dolmetscher und Gerichtsvollzieher
1. Sind die individuell in jeder Situation bei allen Risiken komplett abgesichert?
2. Schützt die Betriebshaftpflichtversicherung vor Eigenschäden?
3. Sind Klagen und Reklamationen von Kunden ein Teil der Betriebshaftpflicht?
Es gibt viele Versicherungen, die am Ende des Tages komplett sinnlos sind und geahnte Risiken höchstwahrscheinlich niemals in Kraft treten werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist dagegen ein absolutes Muss. Doch für die richtigen Bestandteile und Inhalte einer solchen Betriebshaftpflicht sollte eine Beratung in Betracht gezogen werden. Alle Absicherungsbeiträge, die an die Betriebshaftpflicht gezahlt werden, können selbstverständlich vorher verhandelt werden. Dies ist enorm wichtig, denn für jede Schäden, die durch die Firma oder durch einen Mitarbeiter entsteht, haftet diese auch. Sie ist unverzichtbar, Personenschäden können in Millionenhöhe ausfallen und so das Unternehmen in den Ruin treiben. Doch welche Schäden sind nun in einer betrieblichen Haftpflichtversicherung enthalten?
Wenn es jedoch um Rechtsstreitigkeiten und Gerichtskosten geht, sind Sie mit der Betriebshaftpflicht nicht ausreichend versichert. Hier empfehlen wir für einen angemessenen Rechtsschutz eine Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt ebenfalls Anwalts- sowie Gutachterkosten und stellt Ihnen die richtige Beratung zur Verfügung.
Im Normalfall sind alle Personenschäden und Schäden an Gegenständen mit abgesichert. Aber wie bei so vielem gibt es auch in diesem Thema ein paar Einschränkungen die es zu beachten gibt. Ein Schadensersatzanspruch verfällt, wenn ein Betrieb nachweislich mangelhafte Arbeit leistet. Alle Leistungen müssen dem Arbeitsauftrag entsprechen und dürfen davon nicht abweichen. Zum Beispiel: Wenn eine frisch hochgezogene Mauer zusammenfällt, weil der Mörtel vorher falsch angesetzt wurde tritt die Betriebshaftpflicht nicht ein. Der Grund hierfür ist ein klares Eigenverschulden. Die Mauer muss auf Kosten des Unternehmens neu aufgestellt werden. Dieser Punkt sollte vom Berater dringend überprüft werden, denn bei einigen Versicherungen gibt es viele Forderungen für einen Eintritt der Haftpflichtversicherung. Grundsätzlich gilt aber, die Betriebshaftpflichtversciherung tritt immer dann ein, wenn kein Eigenverschulden der Auslöser für diesen Unfall war.
Wer seine Maschinen die zum Unternehmen gehören, auch versichern möchte braucht zusätzlich noch eine Geschäftsinhaltsversicherung. Denn für Schäden an der Einrichtung kommt die Betriebshaftpflicht nicht auf. Dabei wird in den meisten Fällen der Neuwert eines Gerätes oder einer Maschine berechnet, um eine schnelle Wiederbeschaffung zu gewährleisten. Sollte dieses Gerät nach einem Unfall aber teurer sein, trägt diese Versicherung selbstverständlich die Mehrkosten. Freiberufler und einige andere Selbstständige benötigen diese Versicherung höchstwahrscheinlich nicht. Zusätzlich kann eine Versicherung gegen Elementarschäden wirklich von Nutzen sein. Diese greift beispielsweise bei Schneelawinen, Überschwemmungen oder Erdrutschen. Auch die Begleichung der Kosten für die Wiederherstellung von Akten, Löschschäden oder Aufräum- sowie Abbrucharbeiten können hier mit verhandelt werden.
An welchen Orten besteht der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung?
Der Versicherungsschutz gilt nur an allen Orten, wo die Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Das können beispielsweise sein:
Bei Abschluss einer Versicherung sollte dringend darauf geachtet werden, ob der Versicherungsschutz im Ausland ebenso aktiv ist oder erlischt. Welche Bedingungen müssen hierfür erfüllt sein? Handelt es sich um EU-Länder und muss der Vertrag für bestimmte Länder angepasst werden? Diese Fragen sollten vorher geklärt werden. Dennoch ist der Versicherungsschutz an allen Örtlichkeiten, wo die Arbeit erledigt wird, vorhanden. Die Bedingungen und Einzelheiten sollten vorher aber bekannt sein!
Wie hoch die Betriebshaftpflicht ausfällt hängt von der Art des Betriebes ab. Beispielsweise bei einem Handwerksbetrieb oder auch in der Produktion besteht ein höheres Risiko auf Personen- und Sachschäden als bei anderen. Im Vergleich zu einem Unternehmer, der hauptsächlich Angestellte für einen Bürojob hat, benötigt keinen so hohen Versicherungsschutz. Diese Kriterien sind für die Kosten verantwortlich:
Die Beiträge sinken, wenn die Selbstbeteiligung im Haftungsfall hoch ist. Sollte ein solcher Fall eintreten, dann verlangt der Versicherer diese Summe. Eine solche Beteiligung ist nicht vorgeschrieben, allerdings können die Beiträge ohne einer solchen exponentiell steigen. Verschiedene Bausteine und generell der Versicherungsschutz wird dann in den meisten Fällen durch beispielsweise Beratertätigkeiten teurer. Auch in Branchen wo es durchaus vorkommt, dass sich Personen verletzen können sind davon sehr stark betroffen. Ihnen wird vor Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung auch immer ein Berater zur Seite stehen, die Sie annehmen sollten. Auch ist dem Versicherer mitzuteilen, wenn sich etwas im Betrieb ändert. Bei neuen Mitarbeitern aber reicht es, wenn Sie der Versicherer zum nächsten Versicherungsjahr darüber in Kenntnis setzen.
Wichtig: Eine berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Betriebshaftpflicht.
Wie hoch ist die optimale Versicherungssumme?
Generell ist diese sehr hoch. Dies sollte Sie aber nicht abschrecken der Vermögensschaden könnte Ihre Insolvenz bedeuten. Wie bei so vielen gilt es auch hier die goldene Mitte zu treffen. Zu wenig Versicherungsschutz ist genauso schlecht wie eine Überversicherung. Deshalb sollten Sie sich vorher umfangreich zu diesem Thema beraten lassen. Krankenhauskosten, Verdienstausfälle sowie Schmerzensgeldforderungen können in einem Schadensfall auf Sie zukommen. Auch Vermögensschäden können teilweise sehr kostenaufwendig sein. Für Praxen und Ärzte sowie Zahnärzten ist dieser Versicherungsschutz enorm wichtig. Wichtig ist auf jeden Fall, dass alle Mitarbeiter beim Abschluss berücksichtigt werden, denn jede Betriebshaftpflicht wird für jedes Unternehmen anders berechnet.
Grundsätzlich sind alle Schäden, die Sie selbst erleiden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind oder an gemieteten oder geliehenen Gegenständen entstand sind, nicht mit enthalten. Auch Strafen und Bußgelder sowie die Nichteinhaltung von Fristen oder abhanden gekommenen Gegenständen ist nicht inbegriffen. Des Weiteren auch keine KFZ-Schäden denn diese werden von der Kfz-Versicherung versichert.
Des Weiteren sind Sie bei Rechtsstreitigkeiten nicht abgesichert, weswegen als Zusatz eine Rechtsschutzversicherung in Frage kommen könnte. Vor allem Unternehmen mit einem hohen Kundenkontakt sollten sich hier nochmal über Ihren Rechtsschutz Gedanken machen.
Für beratende Berufe ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung keine schlechte Wahl, um weitere Risiken abzusichern. Ein Einzelhändler beispielsweise, der einen Laden gemietet hat, sollte sich zusätzlich noch einen Schutz für Mietschäden zulegen.
Für Produkthersteller kann eine Produkthaftpflichtversicherung durchaus Sinn machen. Beitragsnachlässe bei Unfall- oder Schadensfreiheit sind bei diesen Versicherungen nicht üblich. Generell erstreckt sich die Betriebshaftpflichtversicherung über:
Gerade dann, wenn mit Privatvermögen gehaftet wird, ist die Betriebshaftpflicht sehr wichtig. Es sollte die höchste Versicherungssumme gewählt werden, da jeder unbegrenzt vor dem Gesetz haftet. Meistens beläuft sich diese Summe bei einem Schaden auf eine Million Euro.
Da die Betriebshaftpflicht nicht das Gebäude selbst oder das Inventar des Unternehmens abdeckt, ist in manchen Fällen eine zusätzliche Gebäudeversicherung ratsam. Jedoch können Dinge, die an Betriebsgebäuden angebracht sind optional bei der gewerblichen Inhaltsversicherung mitversichert werden.
Auf Ihren Wunsch hin, erstellen wir für Sie einen Vergleich von Betriebshaftpflichtversicherungen von unterschiedlichen Versicherern. Gerade bei so einem wichtigen Thema ist ein guter Berater nicht nur hilfreich, sondern notwendig. Dafür sind genaue Angaben zum Betrieb wie die Größe usw. zu machen.
Auch können Sie die verschiedenen Versicherungen aus dieser Sparte beim Anbieter Bernhard Assekuranz vergleichen. Dieser Schutz ist für jedes Unternehmen und sogar nebenberuflich Unternehmer von äußerster Wichtigkeit. Deshalb sollte sich jeder für eine kostenlose Beratung Zeit nehmen. Um zusätzliche Informationen zu Betriebshaftpflicht zu erhalten, klicken Sie hier.
Ja auch für Kleingewerbe ist eine die Betriebshaftpflicht ein Muss. Denn auch er haftet für alle auftretenden Schäden wozu auch die Dienstfahrzeuge gehören. Aus diesem Grund gilt es, die genaue Deckungssumme zu ermitteln und festzulegen. Die drei wichtigsten Branchen hierfür wären:
Sollte ein Inhaber einer kleinen Berufsgruppe auch Mitarbeit beschäftigen, gilt es auch diese mit dieser Versicherung zu schützen. Auch eine Inventarversicherung macht sich hier ganz nützlich. Die Absicherung sollte aber nicht über den Inventarwert, wie der einer Maschine, etc. hinausschießen. Auch Beschädigungen durch höhere Gewalt wie Sturmschäden oder ähnliches gehören zur Versicherung dazu. Existenzgründer erhalten von dem Versicherer in den meisten Fällen einen Nachlass. Die Tätigkeit ist bei Abschluss genausten anzugeben. Denn der Versicherungsschutz von einem produzierenden Betrieb unterscheidet sich von einem Gemüsehändler mit Laden. Für IT-Inhaber gibt es eine spezielle IT-Haftpflicht. Hier sind Schäden, die durch einen Programmierfehler entstanden sind, mitversichert.
Eine sogenannte Veranstalterhaftpflicht tritt dann ein, wenn bei einer Veranstaltung sich Gäste oder Personen, die für die Unterhaltung zuständig sind verletzten. Auch, dann wenn ein Mitarbeiter eine Teilschuld zu verantworten hat. Die Frachtführerhaftpflicht tritt dann in Kraft, wenn die Ware eines Kunden beschädigt oder gestohlen wurde. Diese lohnt sich für jedes Logistikunternehmen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist von äußerster Wichtigkeit. Denn dadurch ist nicht nur der Eigentümer, sondern auch die Mitarbeiter, die Schäden verursachen, versichert. Sollte Ihr Unternehmen über keine solche Versicherung verfügen, könnte dies im schlimmsten Fall Ihre Existenz kosten. Die richtige Versicherungssumme für die Betriebshaftpflicht sollte zusammen mit einem Versicherungsberater ermittelt werden, um den optimalen Schutz zu garantieren. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle. Nicht zuletzt auch der Jahresumsatz des Unternehmens. Mit einer solchen Haftpflicht sind Sie stets auf der sicheren Seite und können guten Gewissens Ihrer Arbeit nachgehen. Alle Personen, die in direkter Verbindung mit dem Betrieb oder dem Unternehmen stehen sind also versichert. Auch sollten optionale Zusatzversicherungen einmal angesehen und überlegt werden, ob diese bei Ihnen Sinn machen oder ob damit nur Geld verbrannt wird.
Wenn Sie sich zur gewerblichen Haftpflichtversicherung beraten lassen möchten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie können unsere Berater einfach unter 0800 227 66 00 anrufen oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
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