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Geschäftsinhaltsversicherung - Vergleich bei FV24


Definition der Geschäftsinhaltsversicherung?

Die Geschäftsinhaltsversicherung sichert die Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte, gegen Schäden ab. Außerdem übernimmt sie Kosten die in Zusammenhang mit Reparatur, Wiederherstellung und Wiederbeschaffung beschädigter oder entwendeter Gegenstände entstehen.


Vorteile der Geschäftsinhaltsversicherung:

  

  • Schützt technische Geschäftsausstattung wie z.B. Maschinen und Werkzeuge
  • Schützt kaufmännische Geschäftsausstattung wie z.B. Schreibtische oder Regale
  • inklusive Waren und Vorräte

Was ist eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Für den Erhalt Ihres Betriebes ist das Inventar sicherlich das Wichtigste – neben den Kunden versteht sich. Die Liste hierfür ist lang und beinhaltet technische und kaufmännische Geschäftsausstattung sowie die Waren und Vorräte für Ihren Betrieb. Dazu zählt also das Werkzeug und die Maschinen, welche Sie zur Produktion benötigen sowie die Schreibtische und Büromöbel. Eine oder mehrere dieser genannten Inventargegenstände zu verlieren könnte immense Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro verursachen. Gefahren gibt es viele: Sei es ein unter Wasser stehender Keller, eine durch Feuer unbenutzbare Küche oder eine durch Sturm beschädigte Lagerhalle – alles Ereignisse, die man keinem Gewerbe wünscht.

Doch mit der Geschäftsinhaltsversicherung (oder Inhaltsversicherung) des Bernhard Assekuranzmaklers sind Sie stets auf der sicheren Seite! Diese Gewerbeversicherung schützt Ihr Eigentum sowie Ihre anderen Kapitalanlagen gegen Risiken, Gefahren und Diebstahl und somit Ihren Betrieb. Sie bietet damit einen wesentlichen Schutz Ihres Kapitals! Die Inventarversicherung übernimmt Schaden durch Naturgewalten, wie Sturm, Gewitter und Hagel, aber auch gegen andere Gefahren, wie durch Rohrbruch oder Feuer – sowie beim Einbruchdiebstahl. Gerade für Betriebe der Produktion und der Dienstleistungen ist eine einwandfreie Betriebseinrichtung – und somit eine angemessene Inhaltsversicherung – für eine reibungslose Betriebstätigkeit unerlässlich.

Die Geschäftsinhaltsversicherung, bzw. Inhaltsversicherung, deckt die Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte finanziell ab, damit dem Unternehmen bspw. durch Diebstahl oder Brand keine zu hohen finanziellen Schäden entstehen. Selbstständige und Freiberufliche müssen das hohe Risiko nicht tragen, wenn Sie Ihre Betriebseinrichtung mit einer Inhaltsversicherung umfassend versichert haben. Diese Versicherung erstattet dabei jegliche Kosten, die durch Reparatur, Wiederherstellung und Wiederbeschaffung beschädigter oder entwendeter Gegenstände entstehen. Das Gebäude selbst ist jedoch nicht versichert - hier bedarf es einer Gebäudeversicherung.

In diesem Zusammenhang kann es ebenfalls angemessen sein Ihr Gewerbe durch eine zusätzliche Ertragsausfallversicherung zu schützen. Diese Versicherung übernimmt Kosten, welche sich aus dem Erliegen der Geschäftstätigkeit ergeben - also ein Schutz für den Ausfall des Betrieb.

Hinweis: Ihre geschäftliche Einrichtung sichern Sie mit einer Inhaltsversicherung ab. Wenn Sie aber teure elektronische Geräte besitzen, reicht der Schutz jedoch nicht aus. Hierfür benötigen Sie eine Elektronik-Versicherung. Diese Versicherung übernimmt Kosten Ihrer beschädigten Elektrogeräte, die Sie zuvor versichert haben.

Welches Inventar ist versichert?

Die Betriebsinhaltsversicherung versichert die beweglichen Dinge des Inventars, wie die technische und kaufmännische Geschäftsausstattung sowie Waren und Vorräte der Versicherten. Zur technischen Geschäftsausstattung gehören alle Maschinen und Werkzeuge, die für die Produktion bzw. die Dienstleistung benötigt werden. Das Mobiliar des Betriebes wie Schreibtische oder Regale zählen zu den kaufmännischen Einrichtungen. Das Gebäude ist eigenständig zu versichern. Um die Geschäftsausstattung versichern zu können muss der Versicherungsnehmer:

  • Eigentümer der zu versichernden Sache sein
  • die Sachen unter Eigentumsvorbehalt bekommen haben
  • die Ausstattung mit Kaufoption geleast haben
  • das Inventar sicherungsübereignet haben

Bei einigen Inhaltsversicherungen wird fremdes Eigentum ebenfalls mit abgesichert, wenn es sich zur Reparatur, Verwahrung, Bearbeitung oder Verkauf im Gebäude des Betriebes befindet. Ebenfalls im Schutz inkludiert werden oft in den Gewerberäumen befindliche Gegenstände von Mitarbeitern. Hier lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Tarife und Versicherungen.

Für einige Versicherer zählen Daten und Programme nicht als Sachen und werden nur dann von der Versicherungssumme getragen, wenn sie für die Grundfunktion einer Betriebseinrichtung notwendig sind, bspw. das Betriebssystem des firmeneigenen Computers. Bargeld und Wertpapiere können unter bestimmten Bedingungen in den Versicherungsschutz eingebunden werden. So muss etwa die Registrierkasse eines Gastronomie- oder Einzelhandelsbetriebes in den geschäftseigenen Tresor eingeschlossen werden, damit diese Versicherungsschutz bei Diebstahl oder Zerstörung übernimmt. Auch hier lohnt sich ein Vergleich über die jeweilige Versicherungssumme und die inkludierten Gefahren.

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Welche Schäden werden durch die gewerbliche Inhaltsversicherung abgedeckt?

Die Betriebsinhaltsversicherung, bzw. Inhaltsversicherung deckt grundsätzlich alle Schadensursachen ab, die in einem Unternehmen vorkommen können. Informationen über konkrete Ausschlüsse stehen in den Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherer. Ein umfassender Schutz bedarf also einem Vergleich der Tarife.

Für eine bessere Absicherung können mittels verschiedener Bausteine weitere Gefahren in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Die häufigsten Gefahren werden grundsätzlich von der Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt. Zu ihnen gehören:

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruch und Diebstahl, Vandalismus -
  • Leitungswasser
  • Sturm- und Hageldestruktion

Zusätzlich kann der Versicherungsschutz auf Risiken und Gefahren ausgeweitet werden, die durch folgende Naturkatastrophen entstehen:

  • Hochwasser
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Lawinen (Schnee)

Bei den meisten Geschäftsversicherungen können optional spezielle Schäden und Kosten mit abgedeckt werden wie:

  • böswillige Beschädigung
  • Streik - Aussperrung
  • Fahrzeuganprall
  • Rauch oder Ruß

Folgende Risikoursachen werden in den meisten Fällen vom Versicherer ausgeschlossen und sind somit nicht versichert:

  • Krieg
  • Kernenergie
  • Sturmflut
  • Tsunami  

In diesem Zusammenhang kann es ebenfalls angemessen sein Ihren Betrieb durch eine zusätzliche Versicherung für Betriebsunterbrechung zu schützen. Diese Versicherung übernimmt Kosten, welche sich aus dem Erliegen der Geschäftstätigkeit ergeben, wie bspw. in den genannten fällen.

Welche Gefahren und Schäden sind bei einer Geschäftsinhaltsversicherung nicht versichert?

Bei der Geschäftsinhaltsversicherung sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Dabei ist es von Tarif zu Tarif unterschiedlich, ob die folgenden Schäden in Ihrem individuellen Angebot abgedeckt werden.

  • Schäden, die durch das Ignorieren von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entstanden sind wie z.B. Garagenverordnung oder die Pflicht zur elektrotechnischen Revision.

Folgende Schäden sind bei einer Geschäftsinhaltsversicherung grundsätzlich nicht versichert:

  • Vorsätzliches Handeln
  • Grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
  • Krieg
  • Kernenergie
  • Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
  • Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten und verschlossenen Registrierkassen
  • Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
  • Sturmversicherung: Schäden, die durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen eindringen
  • Elementarschadenversicherung: Überschwemmungsschäden oder Schäden durch Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck

Welche Leistungen bietet die Inahltsversicherung im Schadensfall?

Bei Schäden oder Einbruchdiebstahl, erstattet die gewerbliche Inhaltsversicherung die dadurch entstehenden Kosten für Reparatur, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung des versicherten Inventars.

Zusätzlich ersetzen viele Versicherer je nach gewähltem Tarif folgende Aufwendungen:

  • Löschkosten, Aufräum- und Abbruchkosten
  • Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen
  • Aufwendungen durch Sicherungsmaßnahmen und dem Austausch von Schlössern
  • Aufwendungen für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruch
  • Vergütung eines Sachverständigen

Hat Ihr Gewerbe eine beschädigte Sache, die aufgrund technischen Fortschritts nicht mehr im versicherten Wert zu beschaffen ist, ersetzt die Inhaltsversicherung zudem die Aufwendungen und Kosten für Neuanschaffungen.

Weitere sinnvolle Versicherungen sind gewerbliche Haftpflicht die Gebäudeversicherung sowie eine Versicherung für Elektronikgeräte.

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Wann haftet die Geschäftsinhaltsversicherung?

Leichte Fahrlässigkeit

Führt leichte Fahrlässigkeit in Ihrem Betrieb zu einem Schaden oder mehreren Schäden, erstattet die Inhaltsversicherung die dadurch entstandenen Kosten. Diese Versicherung kann also auch dann Schutz durch die Versicherungssumme bieten, wenn Gefahren durch Eigenverschulden entstehen - bis zu einem gewissen Grad. Daher ist auch hier ein Vergleich der Tarife hinsichtlich der Inhaltsversicherung, aber auch anderer Versicherungen, wie die Haftpflicht, empfehlenswert.

Grobe Fahrlässigkeit

Bei grober Fahrlässigkeit übernimmt die Inventarversicherung aber nicht die gesamten Kosten. Drückt bspw. ein Mitarbeiter seine Zigarette nicht vollständig aus und wirft den noch glühenden Stummel in den Papierkorb des Büros, kann die Glut zu einem Brand führen, bei dem das Mobiliar in Mitleidenschaft gezogen wird. Dann muss der Versicherte auf Basis einer Selbstbeteiligung einen Teil des Schaden selbst tragen - dann tut jeder Euro weh. Um sich bei Gefahr von Hausbränden abzusichern, empfehlen wir ebenfalls eine Versicherung für Gebäude.

Es gibt Versicherer, die bei ihren Inhaltsversicherungen als zusätzlichen Service anbieten, keine Einwände zu erheben, wenn Schäden durch grobe Fahrlässigkeit entsteht. In dem Fall wird der Einbruchdiebstahl oder die Beschädigung auch dann vollständig ersetzt. Bei Vertragsabschluss wird dann eine Begrenzung der Schadenserstattung bei grober Fahrlässigkeit auf einen bestimmten Betrag festgelegt. Diese kann von 1.000 Euro bis zu 250.000 Euro variieren.

Vorsatz

Schäden durch Vorsatz sind grundsätzlich beim Versicherer der Geschäftsinhaltsversicherung ausgeschlossen.

Was sind in der Praxis typische Schadensbeispiele für eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Einbruch und Vandalismus bei einem Aquarium-Händler:

In der Nacht von Samstag auf Sonntag brechen Unbekannte in ein Aquarium-Geschäft ein. Da sich während es Wochenendes in den Kassen kein Bargeld befindet und die Einbrecher auch sonst keine nennenswerte Beute machen, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Mehrere Gegenstände werden zerstört und das Waschbecken wird mit Fischfutter verstopft und überflutet. Dadurch entstehen erhebliche Durchnässungsschäden an Inventar und Waren. Zudem werden die Laptops im Büro zerstört.

Brand bei einem Großhändler für Lebensmittel:

Durch einen technischen Fehler in der Elektronik einer Kühltruhe entstand ein kleines Feuer bei einem Großhändler. Durch die räumlichen Gegebenheiten griff das Feuer glücklicherweise nicht auf das komplette Lager über und verursachte keine größeren Schäden. Trotzdem musste der Händler eine neue Kühltruhe für 2000€ erstehen sowie die Reinigungsarbeiten (10 Tage) tragen.

Wo genau besteht Versicherungsschutz?

Das hängt von den Vertragsbedingungen der Versicherer ab, hier gibt es verschiedene Tarife. Eine angemessene Absicherung beinhaltet i.d.R folgende Leistungen:

 

Am Gebäude befestigte Sachen
Da dieser Gewerbeversicherung die Betriebsausstattung von Ihrem Gewerbe abdeckt, ist in manchen Fällen eine zusätzliche Gebäudeversicherung ratsam. Jedoch kann prinzipiell auch ein Schaden an Dingen, die an Ihrem gewerblichen Gebäude angebracht sind optional bei der Inhaltsversicherung mitversichert werden. 

Sachen, die sich außerhalb des Betriebsgeländes befinden
Auch die Außenversicherung ist Teil der Geschäftsinhaltsversicherung. Das bedeutet, wenn firmeneigenes Inventar sich außerhalb des Betriebsgeländes befindet, gilt auch dort der Versicherungsschutz. Wenn z.B. während einer Dienstreise ein Laptop aus einem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen wird, kommt die Inventarversicherung für den Schaden auf. Die gilt je nach Vertragsbedingungen der Versicherer deutschland- und EU-weit. Diese Versicherung sollte daher einem Vergleich bzgl. der getragenen Schäden sowie des Geltungsbereichs untergezogen werden.

Neu erworbene Betriebsgrundstücke
Einige Versicherer bieten die Möglichkeit an, bei der Inhaltsversicherung neu erworbene gewerblich genutzte Grundstücke in die Absicherung einzuschließen und bei Schaden keine Selbstbeteiligung zu fordern. Bspw. wenn innerhalb eines von dem Versicherer festgelegten Zeitraums in Deutschland eine neue Filiale eröffnet werden soll, kann diese bis zu einer bestimmten Summe sofort in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Diebstahl auf Transportwegen oder dem Grundstück
In den meisten Tarifen der Geschäftsinhaltsversicherung ist ein Raub auf Transportwegen oder dem Firmengrundstück in den Versicherungsschutz enthalten. Auch wenn die Herausgabe von versicherten Sachen unter Anwendung oder Androhung von Gewalt erfolgt, übernimmt die Versicherung die Kosten für den entstandenen Schaden. Bei dieser Versicherung sind Gefahren durch Diebstahl daher bis zu einer festgelegten Versicherungssumme versichert. 

 

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Betriebsstillstandsversicherung sowie die Elektroversicherung.

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Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Der Betrag, der im Schadensfall von der Inventarversicherung ausgezahlt wird, ist die Versicherungssumme oder auch Deckungssumme. Diese sollte dem Neuwert der gesamten Einrichtung des Betriebes sowie der eingelagerten Waren entsprechen. Auch die Kosten für bauliche Maßnahmen wie den Einbau einer Theke oder das Verlegen eines Fußbodens sollten in die Versicherungssumme einfließen, denn diese können sehr hoch sein. Es wird empfohlen, den Deckungsbetrag bis zu 10 Prozent höher anzusetzen, damit nicht die Gefahr einer Unterversicherung besteht, denn der Wert der Einrichtung und der Warenvorräte kann schwanken, beispielsweise bei einer Änderung des Warensortiments.

Damit Unternehmen bei einer eventuellen Unterversicherung nicht auf Kosten sitzen bleiben, empfehlen die Versicherer Zusatzbausteine für die gewerbliche Betriebsinhaltsversicherung:

 

Verzicht auf Einrede der Unterversicherung
Bei diesem Baustein wird auf die Anrechnung einer Unterversicherung verzichtet, wenn die Schäden 10 Prozent der Versicherungssumme nicht übersteigt. Von einer Kürzung der Schadensregulierung wird dann abgesehen.

Vorsorgeversicherung
Die Vorsorgeversicherung ist eine Ergänzung der Inhaltsversicherung und bietet eine Absicherung, die über die angesetzte Deckungsbetrag hinaus geht. Sie ist eine prozentuale Erhöhung der Versicherungssumme und mindert die Gefahr einer Unterversicherung.

Was kostet die Betriebsinhaltsversicherung?

Die Kosten für eine Geschäftsinhaltsversicherung hängen von der Wahrscheinlichkeit eines Inventar Schadens ab, hierfür gibt es unterschiedliche Faktoren. Ein Inhaltsversicherungs-Vergleich kann Aufschluss darüber geben, welcher Anbieter die günstigsten Tarife für Ihr Unternehmen bereitstellt.

  

Aus welchen Faktoren setzen sich die Kosten der Inhaltsversicherung zusammen?

Die Inhaltsversicherung für gewerblich genutztes Inventar setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen diese sind:

Deckungssumme:
Die Deckungssumme wird vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt und ist die Höchstsumme, die bei Schäden ausgezahlt wird.

Zahlungsrhythmus:
Der Unternehmer kann festlegen, in wie vielen Teilzahlungen er die Prämie der Inhaltsversicherung begleicht. I.d.R. sind Zahlungen jährlich, halbjährlich, monatlich oder im Quartal möglich - je nachdem, wie viel Euro man zahlen möchte. Je häufiger die Tilgungen erfolgen, desto höher sind die Prämie und der Aufwand für das Unternehmen.

Selbstbeteiligung:
Bei der Selbstbeteiligung handelt es sich um den Betrag, den das Unternehmen im Falle der Beschädigung selbst tragen muss. Eine niedrige Selbstbeteiligung erhöht zwar die Prämie, senkt aber finanzielle Risiken, wenn es zu Beschädigungen kommt. Die Leistungen bleiben in jedem Fall gleich.

Unternehmensrisiken:
Je höher die finanziellen Risiken, desto höher die Prämie. Diese werden mittels Unternehmenskennzahlen elaboriert, sodass zugeschnittene Leistungen in die Versicherung aufgenommen werden können. Diese Kennzahlen errechnen sich bspw. aus der Anzahl der Angestellten und des Jahresumsatzes. Auch der Standort ist ein Faktor, der in der Berechnung des Unternehmensrisikos einfließt. Sitzt das Unternehmen z.B. an einem Fluss oder am Meer, erhöht sich die Prämie.

Vertragslaufzeiten:
Der Unternehmer kann in der Regel die Vertragslaufzeit der Geschäftsinhaltsversicherung frei wählen. Bei einer kurzen Vertragslaufzeit erhöht sich die Prämie.

Zusatzleistungen:
Neben den grundlegenden Risiken kann das Unternehmen optional Zusatzleistungen der Geschäftsinhaltsversicherung in Anspruch nehmen. Diese erhöhen zwar die Prämie, bieten aber einen umfangreicheren Versicherungsschutz.

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Inhaltsversicherung: Vergleich von Firmenversicherung24

Wie der optimale Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen aussieht, richtet sich nach den spezifischen Gefahren des Betriebs. FV24 erstellt mit seinem Geschäftsinhaltsversicherungs-Rechner eine individuelle Risikoanalyse für Ihren Betrieb. Dieser Vergleich berücksichtigt verschiedene Leistungen hinsichtlich den Tätigkeitsbereich, die Betriebsgröße, sowie potenzielle Schäden und Kosten in Euro. Bei einem großen Industriebetrieb mit zahlreichen Maschinen, einem großen Fuhrpark und einem Warenlager ist der mögliche Schaden natürlich höher als bei einem kleinen Bürobetrieb mit ein paar Einrichtungsgegenständen. 

Nach der Risikoanalyse werden Leistungen und Preise verschiedener Versicherer und Tarife im Inhaltsversicherung Vergleich gegenübergestellt und die Versicherungsleistungen dem jeweiligen Betrieb angepasst. So muss das Unternehmen nur für den Versicherungsumfang zahlen, der für seine Firma relevant ist. Durch die Risikoanalyse von FV24 kann ein kleines Gewerbe eine Menge Euro sparen.

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Beratung zur Inhaltsversicherung

Wenn Sie sich zur Geschäftsinhaltsversicherung oder anderen gewerblichen Versicherungen beraten lassen oder sich über potentielle Gefahren informieren möchten, stehen wir von der FV24 Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unter 0800 227 66 00 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Wünschen Sie einen unabhängigen Versicherungsvergleich für Ihr Unternehmen? Wir vergleichen Versicherungen, bzw. Tarife, für die Inhaltsversicherung unabhängig von diversen Versicherern. Wenn Sie bereits versichert sind und über einen Wechsel nachdenken, unterstützen wir Sie ebenso. Zu unseren Leistungen gehört, dass wir auf Wunsch auch die Kündigung bei Ihrem alten Versicherer übernehmen.

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