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Frachtführerhaftpflicht


Was ist eine Frachtführerhaftpflicht?

Die Frachtführerhaftpflichtversicherung deckt Schäden an Waren, die für Dritte gegen Entgelt befördert werden.


Vorteile der Frachtführerhaftpflicht:

  • Umfassender Schutz vor Haftungsrisiken
  • sichert Frachtführer bei der Beförderung fremder Waren ab
  • Übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab

Was ist eine Frachtführerhaftpflichtversicherung?

Jeder, der für Dritte Transporte durchführt, ist verpflichtet, für entstehende Schäden des Transportguts zu haften. Spediteure bieten nicht nur Transport, sondern auch Logistik an, bei denen ein hohes Haftungsrisiko besteht. Entstehen zum Beispiel beim Be- und Entladen von Waren Schäden, können Auftraggeber Schadenersatz verlangen. Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung ersetzt die Schäden, welche bei Transporten für Dritte entstehen. Bei einem Transportvolumen von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist eine solche Versicherung sogar Pflicht. 

Je nachdem, welche Wert die Waren haben, können Schäden Größenordnungen erreichen, die von einem Unternehmen nicht mehr zu tragen sind. Es handelt sich somit um eine Transportversicherung für alle Unternehmer, die fremde Waren befördern. Sie zählt zu den Haftpflichtversicherungen und ersetzt Schäden, wenn transportiere Waren beschädigt werden, verloren gehen oder zu spät beim Empfänger ankommen. Welche Schäden durch die Frachtführerhaftpflicht übernommen werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. 

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Unterschied zwischen Frachtführerhaftpflicht und Warentransportversicherung

Wer eine Frachtführerhaftpflicht abschließt, versichert den Transport fremder Waren. Eine Warentransportversicherung wird als Unternehmen abgeschlossen, wenn die eigenen Waren bei einer Beförderung durch Dritte abgesichert werden sollen. Da eine Frachtführerhaftpflicht lediglich bis zur gesetzlich festgelegten Deckungshöhe einspringt, sollte ein Unternehmen zusätzlich noch eine Warentransportversicherung abschließen, damit die eigenen Waren gesichert werden. Dies ist sogar teilweise bindend, wenn ein Auftraggeber eine Warentransportversicherung abschließt werden die Kosten direkt auf den Frachtführer umgelegt. Der Frachtführer kann diese also nicht ablehnen. Dies betrifft Transporte bei denen der Warenwert selbst die 40 SZR (Sonderziehungsrechte) übersteigt! 

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Wer benötigt eine Frachtführerhaftpflicht?

Jeder, der gewerblich fremde Güter transportiert, haftet während des Transports für Verlust oder Beschädigung der ihm anvertrauten Güter. Ob Diebstahl, Unfall oder andere Ursachen: Wer als sogenannter Frachtführer Waren für dritte Personen befördert, benötigt eine Frachtführerversicherung. Frachtführer ist, wer sich mit einem Frachtvertrag verpflichtet hat, fremde Waren zu Land, durch die Luft oder auf Gewässern zu befördern. Die gesetzlichen Grundlagen für gewerbliche Aufträge finden sich in den §§ 407 bis 452 d des Handelsgesetzbuches (HGB). Diese Paragrafen regeln auch die Haftung eines Frachtführers für entstehende Schäden oder Verzögerungen bei der Lieferung von Waren. 

Sofern Sie Ihre Fahrzeuge über Leasingprogramme beziehen könnte die GAP-Versicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Diese übernimmt, bspw. bei einem Totalschaden, die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem ausstehenden Leasingbetrag.

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Was ist bei einer Frachtführerhaftpflicht zu beachten?

Grundsätzlich sollte jeder Frachtführer eine gleichnamige Haftpflichtversicherung abschließen. Allerdings gibt es auch hier vor Abschluss einer Frachtführerhaftpflichtversicherung verschiedene Dinge zu beachten. Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, eine Frachtführerhaftpflicht abzuschließen, sobald das Transportfahrzeug ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. Spediteure oder Transportunternehmen, die ohne die erforderliche Frachtführerhaftpflichtversicherung auf fremde Rechnung Güter befördern, verhalten sich sogar gesetzeswidrig. 

Unternehmen, die eine Frachtführerhaftpflicht abschließen müssen oder möchten, sollten vorab ihre individuellen Möglichkeiten und den Bedarf ermitteln. Die meisten Versicherer versichern lediglich „normale“ Transporte. Weitere Leistungen, wie zum Beispiel Gefahrgüter oder Schwerlast, müssen zusätzlich versichert werden. In manchen Fällen müssen sogar gesonderte Policen abgeschlossen werden. Ebenso sind spezielle Bereiche von Transportmitteln, wie Container, Anhänger oder Auflieger separat zu versichern. Hinzu kommt der geografische Geltungsbereich einer solchen Frachtführerversicherung, wie beispielsweise Transporte nach Osteuropa oder außerhalb der EU.

Was übernimmt eine Frachtführerhaftpflicht?

Kommt es bei zu befördernden Waren zu einem Schadensfall, können Versicherte folgende Leistungen geltend machen: Bei Güterschäden werden die Kosten für die Reparatur beschädigter Waren oder die Aufwendungen für die Neuanschaffung verloren gegangener oder beschädigter Gegenstände, erstattet. Bei Folgeschäden werden die Kosten wie zum Beispiel Umsatzeinbußen oder Mindereinnahmen erstattet, die zum Beispiel einem Auftraggeber bei Lieferung beschädigter Waren oder bei Verzug entstanden sind. Durch eine Frachtführerhaftpflicht können zudem noch weitere Kosten, wie für Bergungen oder die Beseitigung beschädigter und unbrauchbar gewordener Waren, erstattet werden. Wie bei jeder regulären Haftpflichtversicherung können bei Schadensersatzansprüchen durch Dritte noch folgende weitere Leistungen geltend gemacht werden: 

  • Kosten für Sachverständige zur Ermittlung von Forderungen und ihrer Berechtigung, 
  • Aufwendungen zur Ermittlung der Schadenshöhe, 
  • Kosten zur Abwehr nicht gerechtfertigter Forderungen. 

Jede Frachtführerhaftpflicht beinhaltet automatisch einen passiven Rechtsschutz und übernimmt Gebühren für Rechtsanwälte und Gerichte. 

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Welche tariflichen Optionen gibt es bei der Frachtführerhaftpflicht?

Ein Frachtführerhaftpflicht Vergleich ermöglicht die schnelle Gegenüberstellung der verschiedenen Leistungen. Je nach Versicherung können verschiedene Optionen abgeschlossen werden, die verschiedene Risiken absichern. Hat ein Frachtführer Sonderfahrzeuge oder führt er Sondertransporte durch, kann er den Versicherungsschutz entsprechend den individuellen Anforderungen erweitern. 

Die Prämie wird durch die Höhe der vom Versicherer gewählten Haftungssumme bestimmt, die bei Eintritt eines Schadens, unabhängig vom tatsächlichen Wert der beschädigten Waren, erstattet wird. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Art und Größe der zu versichernden Fahrzeuge. Häufig bieten verschiedene Versicherer die gleichen Leistungen zu unterschiedlichen Preisen an, sodass sich ein Frachtführerhaftpflicht Vergleich lohnt. Allerdings sollte ein Versicherer auch nicht für Leistungen zahlen müssen, die er gar nicht benötigt. In den meisten Fällen wird ein maximaler Selbstbehalt festgelegt, der vom Versicherten selbst übernommen werden muss. 

Wie setzen sich die Kosten für die Frachtführerhaftpflicht zusammen?

Neben der vom Versicherten gewählten Haftungssumme, die bei Eintritt eines Schadens, unabhängig vom Wert der Waren übernommen wird, setzen sich die Kosten für die Frachtführerhaftpflicht aus weiteren Faktoren zusammen. Entscheidend ist zunächst die Art der zu befördernden Güter und der verwendeten Fahrzeuge. Geprüft wird, ob lediglich einfache Güter oder hochwertige Elektronikgeräte befördert werden. Wie sind Größen, Nutzlast und Aufbau der verwendeten Fahrzeuge gestaltet? Hinzu kommt der geografische Bereich, den ein Frachtführer abdeckt. Je größer der Radius, der angefahren wird, ist, umso höher ist die zu zahlende Versicherungsprämie. Umfasst der Aktionsradius lediglich einen regionalen Bereich oder erfolgt die Auslieferung von Waren in ganz Deutschland oder gar in ganz Europa? 

Die meisten Versicherer haben Begrenzungen für ihre Leistungen, die beispielsweise bei Schäden an Gütern bis 2.500.000,00 Euro, bei reinen Vermögensschäden bis 600.000,00 €, bei Bergungskosten bis 50.000,00 Euro und bei Kosten für die Fehlleitung von Waren bis 10.000,00 Euro reichen. Die Versicherungsprämie wird zudem durch Zuschläge und Nachlässe beeinflusst. Sie kann zum Beispiel sinken, wenn die Zahl der zu versichernden Fahrzeuge geringer ist. Sie kann auch ansteigen, wenn zum Beispiel fremde Transportmittel mitversichert werden sollen. 

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Worauf ist beim Abschluss eines Vertrages zu achten?

Wer eine Frachtführerhaftpflicht abschließen möchte, muss beachten, dass eine gesetzliche Haftung sich nur auf Transporte bezieht, die im Inland ent- und beladen werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt pro Schadenereignis 600.000 Euro. In der Regel werden zwei Schadenereignisse pro Jahr abgesichert. Ein Selbstbehalt kann die zu entrichtende Prämie senken. Allerdings werden nicht alle Beförderungen von der Versicherung gedeckt. Ausgenommen sind beispielsweise Ansprüche aus Transporten von Geld, Wertpapieren, Dokumenten, Juwelen oder Edelsteinen. Ebenso sind Schäden aus kriegerischen Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Beschlagnahmung der transportierten Waren und Streiks ausgenommen. Das Gleiche gilt für Schäden, die vom Transportunternehmen vorsätzlich verursacht wurden. 

Die Haftung ist gemäß HGB begrenzt, woraus sich ein sogenannter Haftungshöchstbetrag ergibt. Dieser beträgt gem. § 431.1 HGB bei Güterschäden 8,33 Rechnungseinheiten pro Kilo Rohgewicht des transportierten Gutes, dies kann allerdings auf 40SZR erhöht werden (ca. 50€ pro Kg.). Bei Güterfolgeschäden infolge Verzugs umfasst der Höchstbetrag in Deutschland gem. § 431.3 HGB den dreifachen Betrag des gesamten Frachtwertes. 

Im Ausland bezieht sich die Deckung auf CMR (die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen)Wenn (mindestens) das Abgangs- oder Empfangsland des Gutes ein CMR-Mitgliedstaat ist, ist die Vereinbarung zwingend von den Vertragsparteien des Frachtvertrages anzuwenden. Die Regelungen der CMR verdrängen in den Mitgliedstaaten der CMR das nationale Transportrecht und sind im Vertragsverhältnis zwischen Absender und Frachtführer zwingend anzuwenden; der CMR entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig (Artikel 41 CMR). Nur soweit die CMR bestimmte Tatbestände nicht regelt, kann eventuell das dann im Einzelfall noch zu bestimmende und auf den Frachtvertrag anwendbare nationale Recht ergänzend eingreifen.

Die unterschiedlichen Risiken der Logistikbranche können durch Angebote zahlreicher Anbieter abgedeckt werden. Ein Frachtführerhaftpflicht Vergleich ermöglicht die Gegenüberstellung der verschiedenen Anbieter. 

Frachtführer sind zudem verpflichtet, ihren Fahrern bei Transporten verschiedene Unterlagen mitzugeben. Auch der Nachweis über den Abschluss der Frachtführerhaftpflicht zählt zu diesen mitzuführenden Unterlagen. Erfolgt eine Kontrolle, kann eine Bescheinigung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung gefordert werden.

Worauf kommt es bei einer Tarifauswahl an?

Maßgeblich für den richtigen Tarif ist die Deckungssumme, die sich nach der Höhe der gewählten Haftung richtet. Die Berechnung des Beitrages richtet sich nach der Zahl der Fahrzeuge. Zudem spielen Art und Größe eine Rolle. 

Viele Versicherer legen in Bezug auf den Versicherungsumfang verschiedene Leistungen fest, die vom Versicherten individuell ergänzt werden können. Ebenso wird der Selbstbehalt vom Frachtführer selbst gewählt. Es handelt sich um die Summe, die dieser bei einem Schadenseintritt selbst bezahlen möchte. Allerdings gilt die Selbstbeteiligung für jeden Schadensfall und nicht für das Versicherungsjahr. 

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Schadensbeispiele

Zu den Gefahren, die im Rahmen der Haftpflicht erstattet werden, zählen Schäden, die beim Beladen des Fahrzeuges oder der Übernahme von Waren entstehen. Dies gilt auch für Schäden beim Umladen von Waren oder beim Entladen. Schäden, die bei der Lagerung von Gegenständen entstehen, werden ebenfalls von der Versicherung erstattet, sofern das Lager zum Betrieb des Versicherten gehört. Kostenansprüche aus einem Fristverzug werden erstattet, wenn Schäden durch eine verspätete Lieferung und daraus entstandenen Folgeschäden entstehen. Hinzu kommen individuelle Risiken, die vom Versicherten mit der jeweiligen Versicherung ausgehandelt werden müssen.

Wieso ist eine Frachtführerhaftpflicht sinnvoll?

Ein Transportunternehmer trägt für die ihm übergebenen Ladungen eine große Verantwortung. Er ist verpflichtet, diese sicher an das vorgesehene Ziel zu transportieren. Der Unternehmer wird in dieser Zeit als Frachtführer tätig und haftet mit seinem gesamten Betriebsvermögen für eventuelle entstehende Schäden. Die Frachtführerhaftpflicht tritt anstelle der Haftung durch den Transportunternehmer selbst und übernimmt die Schäden, die beim Transport entstehen können. Ein Transportunternehmer kann sich so gegen Schadenersatzansprüche von Auftraggebern oder deren Transportversicherungen schützen. Wer, unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung, darauf ganz verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. 

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Beratung zur Frachtführerhaftpflicht

Wenn Sie sich zur Frachtführerhaftpflicht oder weiteren Versicherungen beraten lassen oder sich über potenzielle Risiken informieren möchten, stehen unsere Berater Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unter 0800 227 66 00 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

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