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Veranstaltungshaftpflicht - Vergleich & Online-Abschluss | FV24


Definition: Veranstaltungshaftpflicht

Mit der Veranstaltungshaftpflicht - oder auch Veranstalterhaftpflicht - bekommen Sie bei einem finanziellen Schaden, einen verschuldensabhängigen Schutz, in Höhe der Versicherungssumme. Außerdem wehrt diese Haftpflichtversicherung durch den inkludierten Rechtsschutz unberechtigte Schadensersatzforderungen ab.


Vorteile der Veranstalterhaftpflicht:

  • deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • deckt Schäden ab, die während Auf- und Abbau von eingesetztem Equipment entstehen
  • passiver Rechtsschutz ist integriert
  • übernimmt Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen

Haftpflichtversicherungen für Veranstaltungen im Vergleich

Was ist eine Veranstaltungshaftpflicht?

Wer eine Veranstaltung ausrichtet muss für alle Schäden an Personen oder Sachgegenständen haften, die durch den Veranstalter verschuldet wurden. Mögliche Gefahrenquellen lauern überall, seien es ungesicherte Kabel, fehlende Verkehrssicherung, versperrte Notausgänge oder defekte Tische oder Stühle. Deshalb ist es für jeden Organisator ratsam sich mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung finanziell und rechtlich abzusichern.

Mit der Veranstalterhaftpflicht bekommen Sie bei einem finanziellen Schaden einen verschuldensabhängigen Schutz in Höhe der Versicherungssumme. Außerdem wehrt diese Haftpflichtversicherung durch den inkludierten Rechtsschutz unberechtigte Schadensersatzforderungen ab - notfalls vor Gericht.

Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, oder auch Veranstalterhaftpflicht genannt, benötigen Sie wenn Sie als Organisator ein Event durchführen möchten. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Veranstalters während der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen.

Was ist im Versicherungsschutz enthalten?

  • Personen- und Sachschäden

Kommt es im Rahmen einer versicherten Veranstaltung zu einem Personen- oder Sachschaden, werden die anfallenden Kosten, wie Schadensersatzforderungen, von den Leistungen der Veranstalterhaftpflichtversicherung übernommen. Hierbei ist es unbedeutend, ob der Schaden vom Veranstalter selbst oder von seinen Angestellten/Hilfskräften verursacht wurde.

 

  • Vermögensfolgeschäden

Vermögensschäden sind nur dann im Versicherungsschutz der Veranstaltungsversicherung inbegriffen, wenn sie als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Falls bspw. ein Besucher über ein Kabel stürzt und deshalb für einen gewissen Zeitraum nicht arbeiten kann, übernimmt die Veranstalterhaftpflicht neben dem Schmerzensgeld und den Behandlungskosten auch den Verdienstausfall.

 

  • Schäden, die während des Auf- und Abbaus entstehen

Auch der Transport zum Veranstaltungsort wird durch viele Versicherer versichert. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung gilt zudem nicht nur an den Tagen des eigentlichen Events - bei den meisten Policen gilt eine Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit von jeweils 3 Tagen. Diese kann zudem je nach Bedarf gegen einen Aufpreis verlängert werden. Hier lohnt sich ein Vergleich verschiedener Versicherer bevor Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung online abschließen.

 

  • Passiver Rechtsschutz

Kommt es zu einer Schadensersatzforderung, prüfen die Versicherungen zunächst, inwieweit diese berechtigt ist. Sind die Forderungen unbegründet oder fallen unangemessen hoch aus, so gehört es zu den Leistungen der Police diese durch die Veranstalterhaftpflicht abzuwehren. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sich zwei Gäste gegenseitig einen Schaden oder mehrere Schäden zufügen. Hierfür kann weder der Veranstalter des Events, noch der Künstler oder sonst wer verantwortlich gemacht werden.

 

  • Mietsachschäden an Gebäuden & Räumen durch Besucher

Leider müssen Veranstalter immer wieder bei einem Schadensfall an gemieteten Räumen durch unbekannte Personen die Schäden selbst aufnehmen - ein Grund mehr für die Veranstaltungshaftpflichtversicherung zu vergleichen. Denn in den allermeisten Fällen ist der Schädiger nicht zu identifizieren und der Veranstalter muss für die Kosten aufkommen. Haften muss dieser nämlich, wenn fest verbaute Sachen an dem Gebäude beschädigt oder zerstört werden.

  

Voraussetzung dafür, dass die vorgenannten Schäden mitversichert sind, ist jedoch eine Begehung der Gebäude und Räume vor und nach dem Event. Darüber hinaus muss jeweils ein vom Versicherungsnehmer und vom Vermieter unterzeichnetes schriftliches Feststellungsprotokoll über bereits vorhandene, bzw. neu eingetretene Gebäudeschäden erstellt und dem Versicherer unverzüglich übermittelt werden. Viele Mieter bestehen auf den Nachweis dieses Versicherungsschutzes. 

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Wer benötigt eine Haftpflicht für Veranstaltungen?

Vor allem bei Personenschäden entstehen i.d.R. sehr hohe Kosten. Die Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen vermindert das finanzielle Risiko nicht nur für den Veranstalter oder Eventmanager selbst, sondern auch für Mitarbeiter, die bei der Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung helfen.

Grundsätzlich ist diese Haftpflichtversicherung auch für kleinere Feiern und Events sinnvoll. Denn gerade bei kleinen Dorf- und Vereinsfesten, Flohmärkten, Public Viewing oder Privatveranstaltungen ist oft keine große finanzielle Absicherung für mögliche Schadensfälle vorhanden. Teilweise sind Versicherungen sogar Pflicht, wenn man eine Location mietet und der Veranstalter muss beweisen, dass er versichert ist.

Neben den Haftpflichtansprüchen der Zuschauer und Besucher sind auch die aktiv teilnehmenden Personen (Teilnehmer, Künstler, Musiker) in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Hier sollte man sich als Veranstalter die nötigen Informationen für eine Haftpflicht bei den Versicherungsgesellschaften geben lassen. So bekommen zum Beispiel Gäste, Besucher und Künstler durch diese Haftpflichtversicherung die notwendige Sicherheit von der Versicherungsgesellschaft und können das Event (hoffentlich ohne Schäden) genießen.

 

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Welche Arten von Veranstaltungen sind versicherbar?

Auch Vereine sollten sich bei einem Umzug oder Sportfest um eine Veranstalterhaftpflichtversicherung kümmern. Die Kosten für den umfassenden Versicherungsschutz dieser Haftpflicht sind dabei vergleichsweise niedrig und rechtfertigen nicht den Verzicht. Öffentliche und private Veranstaltungen, die durch eine Veranstaltungshaftpflicht abgesichert werden sollten, sind zum Beispiel:

 

  • Ausstellungen, Bazare, Informationsveranstaltungen, Kongresse, Messe, Modenschau
  • Betriebsausflüge, Umzug - Festzüge, Freiluft-Aufführungen, Karnevals- oder Faschingszug, Martinsumzug
  • Flohmärkte - Großveranstaltungen, Geburtstagsfeiern, Heimatfest, Hochzeit, Jubiläum
  • Kabarett und Varieté, Kulturtage und -festivals
  • Konzerte aller Art, Rock-, Popkonzert, Events
  • Kurs, Lehrgang, Lesung, Präsentation, Seminar, Vortrag, Vortragsreihe, Workcamps
  • Open-Air-Festivals, Open-Air-Kino - Paraden, auch mit Tieren und Fahrzeugen, inkl. Pferderennen
  • Privatfest, private Festlichkeiten (z. B. Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum)
  • Sportveranstaltung (Turnen, Schwimmen, Fußball), Ruder-, Segelregatta, Schützenfest, Sportwettkampfe (auch Rennen), Squash - oder Tennisturnier, Tourneen
  • Schul- oder Studienfahrt, Zeltlager, Wintersportveranstaltung, Kinderfest und Kinderzirkus
  • Stadt- und Bürgerfest, Tanz- und Theaterveranstaltung
  • Discotheken, Schaumpartys, Event
  • Tierschau, Trachtenfest, Umweltaktion, Viehauktion, Viehmarkt
  • Weihnachtsmarkt, Wein- und Bierfest, Winterfest

 

Mit Zuschlag versicherbar: Veranstaltungen und Events mit höheren Gefahren können ebenfalls im Rahmen einer Veranstalterhaftpflicht abgesichert werden. Für folgende Veranstaltungen ist allerdings ein Zuschlag notwendig: Gletscher- und Höhlenwanderungen, Klettern in Klettergärten, Mountainbike-Touren, Kajak- und Kanufahrten, Reitveranstaltungen, Surfen oder Segeln. Sofern Sie ein Event dieser Art versichern wollen, lohnt sich ein umfassender Vergleich der Haftpflicht, bevor Sie diese abschließen.

Welche Veranstaltungen sind nicht versicherbar?
Häufig sind Extremsportarten, wie Tauchen, Canyoning, Bungee-Jumping, Fallschirmspringen, Wildwasser-Rafting und Jet-Ski-Fahrten nur schwer bis gar nicht zu versichern. Grundsätzlich ist immer ein Vergleich mit anderen Versicherungen für die Veranstaltungshaftpflicht für Hochzeiten oder andere Events sinnvoll.

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Wann greift die Veranstalterhaftpflicht?

Schon Auf-, Um- und Abbauarbeiten für das geplante Event, zum Beispiel bei Zelten oder Tribünen, werden mit der Veranstalterhaftpflichtversicherung abgesichert. Auch Bewirtung und freiberufliche Mitarbeiter können in die Leistungen der Versicherung aufgenommen werden. Schäden an den Gebäuden, sowie mögliche Gefahrensituationen bei Umzügen oder Hüpfburgen und Kletterwänden sind ebenfalls abgesichert. Zusätzlich kann auch der Versicherungsschutz für Feuerwerke zusätzlich versichert werden.

Die Haftpflicht greift bei allen Personen- und Sachschäden, während und nach der Aufführung. Wenn Sie fälschlicherweise angeklagt werden, hilft Ihnen die Versicherung ebenfalls die Klage abzuwenden. Dabei sind zum Beispiel auch gerichtliche Prozesskosten enthalten.

Hinweis: Bei der Bereitstellung einer Hüpfburg oder dem erlaubten Abbrennen von Feuerwerken sollte man mit den Versicherungsgesellschaften Kontakt aufnehmen, bzw. deren Leistungen vergleichen. Diese Risiken deckt die Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht automatisch ab, können aber mit einem Zuschlag (für Feuerwerk oder Hüpfburg) in der Veranstalterhaftpflicht mitversichert werden.

Zusätzliche Versicherungen, die für einen umfassenden Versicherungsschutz Ihrer Veranstaltung dienen könnten, sind weiterhin:

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Wie berechnen sich die Kosten für die Veranstalter-Haftpflicht?

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung für öffentliche Feste, Konzerte und Events aller Art. Sie schützt den Veranstalter vor Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit Sach- und Personenschäden, für die er sonst selbst aufkommen müsste. Wer die optimale Versicherungsgesellschaft für die eigene Vorführung sucht, möchte natürlich auch vergleichen, welche Kosten dabei auf ihn zukommen.

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und unterscheidet sich zudem von Anbieter zu Anbieter. Der Versicherer schätzt bei der Preiskalkulation die zu erwartenden Risiken der Veranstaltung ab und berechnet entsprechend die Prämie.

Bei der Beitragsbemessung für die Veranstalterhaftpflicht betrachten der Anbieter vor allem, welches individuelle Schadensrisiko bei einem Event besteht. Aber insbesondere folgende Faktoren beeinflussen die Kosten dieser Haftpflichtversicherung:

Deckungssumme & Mitversicherte Personen

Die Deckungssumme ist die finanzielle Obergrenze, bis zu der ein Versicherer Schadenersatz leistet. Für die Veranstalterhaftpflicht wird eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro empfohlen. Für größere Veranstaltung kann der Veranstalter individuell auch eine höhere Deckungssumme vereinbaren. Je höher die Deckungssumme, umso höher fällt i.d.R. auch die Versicherungsprämie aus.

Neben der Anzahl der Besucher kann auch die Anzahl der Helfer die Kosten der Veranstalterhaftpflicht beeinflussen. Der Versicherungsschutz gilt nämlich nicht nur für den Veranstalter selbst, sondern auch für alle von ihm entgeltlich sowie unentgeltlich beschäftigten Helfer. Die Risiken für die Versicherung steigt, je mehr Menschen mit der Durchführung eines Events beschäftigt und somit versichert sind. Entsprechend fallen auch die Prämien höher aus.

Größe der Veranstaltung sowie Arte & Menge der Ausrüstung

Für die Beitragsbemessung fragt das Versicherungsunternehmen auch nach der erwarteten Besucherzahl, denn mit jedem Besucher steigt die Gefahr eines eventuellen Unfalls. Kleine Feste kann der Veranstalter daher günstiger versichern als große Veranstaltungen.

Kommt auf einer Veranstaltung besonders teures Equipment zum Einsatz, steigen damit auch die Kosten für der Haftpflicht ebenfalls. Tribünen, Zelte oder teure Veranstaltungstechnik sind oft nicht im Basis-Leistungsumfang der Veranstaltungshaftpflichtversicherung enthalten und müssen eigens abgesichert werden.

Leistungsumfang

Die meisten Versicherer bieten einen Basisschutz, den Versicherungsnehmer entsprechend ihres persönlichen Bedarfs ergänzen können. Ein höherer Leistungsumfang bedeutet dabei auch höhere Kosten. Nicht im Basisumfang mitversichert sind i.d.R. Veranstaltungsbestandteile, die ein besonders hohes Risiko bergen. Dazu gehören zum Beispiel Hüpfburgen oder Trampoline für Kinder, Feuerwerk oder Schäden durch ein offenes Feuer.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt, bzw. die Selbstbeteiligung, ist die Summe, die ein versicherter Eventmanager im Schadensfall selbst trägt. Der Versicherer kommt nur für Missstände auf, die im Selbstbehalt definiert wurden. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich die Versicherungssumme senken. Zudem müssen Sie nicht alle Vermögensschäden bei der Versicherung melden, was den bürokratischen Aufwand verringert. Typischer Selbstbehalt, bzw. übliche Selbstbeteiligung in der Veranstalterhaftpflicht liegen bei 150 bis 250 Euro.

Vertragslaufzeit

Die Kosten der Veranstalterhaftpflicht werden auch von der Vertragslaufzeit beeinflusst. Gilt die Versicherung nur für ein einmaliges Event, werden kurzfristige Verträge abgeschlossen. Wer im Jahr mehrere Events veranstaltet, kann jedoch auch Jahrespolicen wählen. Einige Versicherer bieten zudem Verträge mit einer Laufzeit von drei Jahren. Mit dem Vergleichsrechner von FV24 können Sie die Veranstaltungshaftpflichtversicherung diverser Anbieter vergleichen und ein Deckungskonzept finden, das auf Sie passt.

Fahrzeuge und Reit- und Zugtiere

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung übernimmt optional auch den Schadensfall, der durch nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Fahrzeuge, etwa Baufahrzeuge, sowie Reit- und Zugtiere verursacht werden. Es hängt vom jeweiligen Anbieter ab, ob diese Punkte bereits im Basis-Leistungsumfang berücksichtigt werden. Meist wird die Absicherung gesondert vereinbart und verursacht höhere Kosten.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme für eine Veranstaltung sein?

Beim Abschluss der Versicherung können Sie eine Deckungssumme festlegen. Empfohlen wird eine Mindestsumme von 3 Millionen Euro bei Personenschäden, bei Sachschäden reichen in der Regel geringere Summen aus. Dennoch sollten Sie Tarife mit einer kleinen Selbstbeteiligung wählen, um die Prämie zu senken.

Die Kosten einer Veranstalterhaftpflichtversicherung richtet sich nach der Art der Veranstaltung, dem Ort, der Anzahl der Gäste bzw. Besucher und zusätzlichen Risikofaktoren, wie beispielsweise Feuerwerken. Zusätzlich können Sie sich auch gegen Umweltschäden oder Veranstaltungsausfall absichern. Je nachdem, welche Kombination Sie wählen, fallen dann die Kosten höher aus. Ein Vergleich mit anderen Versicherungen lohnt sich immer.

Die Deckungssumme bei einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung sollte mindestens 2 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sach- und Vermögensschäden betragen. Manche Veranstalterhaftpflichtversicherung erhebt im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Im Schutz der Veranstalterhaftpflicht enthalten sollte auf jeden Fall der Versicherungsnehmer, wie auch ein möglicher Ordnerdienst zwecks Kontrolle beim Einlass und Sicherung der Veranstaltung und Schutz der Menschen enthalten sein.

Schadensbeispiele

Ein gemeinnütziger Verein hält eine Veranstaltung am. Bei diesem Fest wird eine Hüpfburg für Kinder aufgebaut. Da das Ventil undicht ist, verliert die Burg stetig Luft bis sie letztendlich komplett zusammenfällt. Dabei bricht Panik unter den Kindern aus und einige werden verletzt. Eine Klage der Eltern auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wirft Kosten für die Vereine von ca. 7.500 Euro auf.

Bei der Bewirtung während einer Hochzeit splittert ein Glas und eine Scherbe landet in dem Getränk. Ein Gast wird schwer an der Speiseröhre verletzt und Kosten von ca. 12.500 Euro entstehen.

Beim Festival in den gemieteten Gebäuden wurde ein Brand entfacht. Kurzfristige Löscharbeiten beheben das Problem, aber die Arbeiter räumen sicherheitshalber den Veranstaltungsort und verlagern die Besucher von gewerbliche in private Räume – dabei sinkt die Besucherzahl erheblich. Die Vereine hatten jedoch Tarife abgeschlossen, welche das Ausfallen aufheben.

Bei einem Public Viewing bricht eine Bierbank zusammen. Der Schaden an Personen wird mit 18.500 Euro beziffert. Durch die Beratung der FV24 hatten die Vereine Tarife gewählt, die den Personenschaden transparent berechnen und im genannten Zeitraum abdecken.

Auf dem Weihnachtsmarkt rutscht ein Besucher aufgrund mangelnder Verkehrssicherung aus und bricht sich das Bein. Schmerzensgeld und Verdienstausfall führen zu Kosten von 16.500 Euro.

Bei einem Konzert eines eingetragenen Vereins stolpert ein Mitarbeiter über ein Kabel und zerstört beim Sturz eine wertvolle Gitarre und das weitere Equipment. Die Reparatur der Gitarre von 5.000 Euro wird von der Versicherung abgedeckt. Der Versicherte zahlt hierfür nur die Selbstbeteiligung von 150 Euro.

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Vorteile einer Veranstaltungshaftpflicht

Eine Veranstaltungshaftpflicht für Hochzeiten oder andere Events sichert jeden Veranstalter oder Eventmanager vor großen finanziellen Schäden ab. Vor allem, wenn Personen geschädigt werden, gehen die Kosten schnell in den Millionenbereich und sind von kleineren Veranstaltern ohne Versicherung nicht tragbar. Deshalb sollte immer eine Versicherung abgeschlossen werden, um sich persönlich abzusichern und die Veranstaltung in vollen Zügen genießen zu können.

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