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Betriebsunterbrechungsversicherung - Vergleich bei FV24


Definition: Betriebsunterbrechungsversicherung?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder auch Ertragsausfallversicherung genannt, sichert Sie gegen einen unerwarteten Ausfall ihres Geschäftsbetriebes ab. Im Schadensfall übernimmt Sie die laufenden Geschäftskosten inkl. der entgangenen Gewinne.


Vorteile der Betriebsunterbrechungsversicherung:

  • Übernimmt die laufenden Geschäftskosten im Schadenfall
  • inkl. entgangenen Gewinn
  • Sichert die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens
  • Schutz gilt sofort nach Vertragsschluss
  • Vergleichsweise geringe Kosten

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Kommt es zu einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung, die infolge einer Zerstörung oder durch Schäden Ihrer betrieblichen Sachwerte entsteht, kann dies weitgehende Folgen für ein Unternehmen haben und zum Ertragsausfallschaden, bzw. Betriebsunterbrechungsschaden führen.

Stellen Sie sich vor, ein Sturm beschädigt das gewerblich genutzte Gebäude oder ein Feuer zerstört Ihre Büroräume samt Inventar. In beiden Fällen ist es wahrscheinlich, dass Sie Ihre betriebliche Tätigkeit als Unternehmer vorerst nur stark eingeschränkt oder gar nicht fortsetzen können. Die finanziellen Folgen können dadurch verheerend sein und die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen. Dei Leistungen der  Betriebsunterbrechungsversicherung hilft Ihnen, die Zeit nach dem Schadensereignis finanziell zu überstehen. Unsere Berater empfehlen diese Versicherung insbesondere für Unternehmer, die eine gewerbliche Tätigkeit mit produzierenden Maschinen verfolgen, aber auch an solche, die an einen bestimmten Ort oder ein Gebäude gebunden sind.

Denn, in so einer Situation sind Sie mit einer Ertragsunfallversicherung, bzw. einer Betriebsunterbrechungsversicherung bestens abgesichert. Auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnung des laufenden Geschäftsjahres werden so die ausbleibenden Erträge, die durch den Schaden entstanden sind, berechnet. Mit Hilfe dieser Versicherung für den entgangenen Gewinn aus der Betriebsunterbrechung, bzw. dem Ertragsausfall., genießen Betriebe einen umfangreichen Versicherungsschutz.

Der Betriebsinhalt ist zwar in den meisten Fällen über eine Inhaltsversicherung abgedeckt, kommt es jedoch zu einem Totalschaden, massiven Beschädigungen oder fällt eine für den Betriebsablauf notwendige Maschine aus, kann es zum Stillstand oder zu erheblichen Einschränkungen des gesamten Betriebsablaufes kommen. Dann ist nicht nur Schadensersatz, wie er im Rahmen der Inhaltsversicherung geleistet wird, sondern in vielen Fällen auch Ersatz für Fixkosten und entgangene Gewinne vonnöten. Hierfür empfehlen unsere Berater die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Jedes Unternehmen, unabhängig von Größe, Mitarbeiterzahl oder Jahresumsatz, profitiert von einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Da ein Betriebsstillstand schnell das Aus eines Unternehmens bedeuten kann, sichert diese betriebliche Versicherung die Existenz des Versicherten. Wer Gewerbeversicherungen vergleicht, kann nicht nur transparent alle relevanten Tarife vergleichen, sondern auch an der Versicherungsprämie sparen.

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Welche Schäden sind beim Ertragsausfall gedeckt?

Diese Betriebsunterbrechungsversicherung deckt folgende Schäden ab:

  • Feuer, Leitungswasser und Gewitter/Hagel
  • Böswillige Beschädigung
  • Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus und Raub
  • Elementargefahren (z.B. Überschwemmung und Erdbeben)
  • Unbenannte Gefahren
  • Überschwemmung, Wasserlöschanlagen, undichte Wasserleitungsrohre,
  • Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch,
  • innere Unruhen, Streik

Eine genaue Prüfung der Versicherungsangebote lohnt sich. Denn einige Versicherer einer Betriebsunterbrechungsversicherung übernehmen– im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – auch betriebliche Mehrkosten zum Beispiel für Überstundenzuschläge oder Schichtarbeit, die aufgrund der Betriebsunterbrechung entstehen. Außerdem kann man auch bei Schäden, die nicht durch die vier Gefahrenarten der Inhaltsversicherung verursacht werden, den Schutz dieser Versicherung genießen.

Grundsätzlich gilt das sog. betriebliche Bereicherungsverbot. Dieses besagt, dass der Versicherungsnehmer nicht bessergestellt werden darf als zuvor. Sprich: Es darf nur der tatsächliche Wert der Umsatzeinbußen erstattet werden. Außerdem existiert eine Höchsthaftungsdauer, die oftmals transparent auch Haftzeit genannt wird, und die im Regelfall zwölf Monate umfasst.

Wichtig: Die Ertragsausfallversicherung / Betriebsunterbrechungsversicherung greift nicht nur wenn der komplette Geschäftsbetrieb eines Unternehmens unterbrochen ist, sondern sobald eine einzelne betriebliche Funktionen wie Beschaffung, Lagerhaltung oder Absatz gestört ist und somit Umsatzeinbußen im Unternehmen transparent zu verzeichnen sind.

Auch können Sie die verschiedenen Versicherungen aus dieser Sparte beim Anbieter Bernhard Assekuranz vergleichen. Dieser Schutz ist für jedes Unternehmen und sogar für nebenberufliche Unternehmer von äußerster Wichtigkeit. Deshalb sollte sich jeder für eine kostenlose Beratung Zeit nehmen, um zusätzliche Informationen zu Betriebsunterbrechungsversicherung zu vergleichen.

 

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Welche Kosten werden bei einer Ertragsausfallversicherung übernommen?

Der in der Police versicherte Schaden umfasst neben dem entgangenen Betriebsgewinn durch das Ausfallen der Maschinen, auch der Aufwand an fortlaufenden Kosten. Das beinhaltet unter anderem Gehälter, Löhne und Provisionen. Unter Betriebsgewinn versteht man den Gewinn, der aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse, der gehandelten Waren und aus Dienstleistungen entstanden ist. Zudem sind Kosten wie Abschreibungen, Zinsen, Steuern und Miete, sowie Kosten für Büro, Werbung und in der Haftzeit Betriebserhaltung durch diese Gewerbeversicherungen abgedeckt.

Grundsätzlich erstreckt sich die Haftzeit auf 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens. Innerhalb dieser Haftzeit können die vorher aufgeführten Fixkosten und entgangenen Umsätze erstattet werden. Somit sollten im Vertrag der Versicherung alle relevanten Maschinen aufgelistet sein, um alle Ertragsausfälle angemessen absichern zu können.

 

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Welche Versicherungssumme sollte bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt sein?

Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist das von Fall zu Fall unterschiedlich und höchst individuell. Dafür gibt es keine Faustregel. In der Regel erstellt ein Berater für die Versicherung eine Bedarfsanalyse und betrachtet dafür mit dem Kunden die genutzten Maschinen, um mögliche Risiken zu besprechen. Zudem kann auch ein Selbstbehalt mit dem Berater vereinbart werden. Das heißt, dass ein Teil der Entschädigung der Versicherte selbst trägt. Wie bei einer Autoversicherung schlägt sich die Selbstbeteiligung in den Kosten für die Versicherung nieder. Je höher der im Vertrag definierte Selbstbehalt, desto niedriger die Kosten.

Bei diesen Gewerbeversicherungen sollte die Versicherungssumme demnach kalkuliert werden, wie hoch die fortlaufenden Kosten wie Löhne und Gehälter, Pachten für Maschinen usw. ausfallen, wenn es zu einer Betriebsunterbrechung kommt und dadurch ein versicherter Sachschaden entsteht. Auch zusätzliche Kosten können entstehen, wenn zum Beispiel Waren eingelagert oder Ausweichquartiere angemietet werden müssen. Dazu sollte der Gewinn ermittelt werden, der im Schadensfall ausfällt. Diese Kosten sollten bei einer bis zu einem Jahr dauernden Betriebsunterbrechung berechnet werden, um beim Ausfallen der Maschinen optimal durch die Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt zu sein.

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Unterschied zwischen der kleinen und der mittleren/großen Betriebsunterbrechungsversicherung?

Versicherer und Berater unterscheiden zwischen der kleinen und der großen Betriebsunterbrechungsversicherung. Die kleine Versicherung für Betriebsunterbrechungen wird als Teil der Inhaltsversicherung während die große Ertragsausfallsversicherung als eigenständige Police abgeschlossen wird.

Da die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung Bestandteil der Inhaltsversicherung ist, deckt die Versicherungssumme auch nur die Gefahren ab, die in deren Vertrag eingeschlossen sind. Durch den Vertrag der kleinen Ertragsausfallversicherung ist also bereits jeder Sachschaden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert.

Wird ein umfangreicherer Schutz benötigt (bspw. durch den Einsatz von Maschinen), ist der Abschluss der großen Betriebsunterbrechungsversicherung empfehlenswert. Diese können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Mittlere und große Betriebsunterbrechungsversicherung unterscheiden sich lediglich hinsichtlich Versicherungsumfang und Versicherungssumme. Zusätzlich zu den Standard-Risiken der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung sind in der großen auch Mehrkosten durch z.B. Überstunden oder Schichtarbeit, Elementargefahren, böswillige Beschädigungen sowie Schäden auf All-Risk-Basis eingeschlossen.

Wer nicht nur seine laufenden Kosten und entgangenen Gewinne, sondern auch das beschädigte Inventar schützen möchte, sollte ebenfalls einen Vergleich für folgende Versicherungen in Erwägung ziehen:

Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Jedes Risiko, das zu einem Betriebsausfall führen können, kann nicht abgesichert werden. Doch was geschieht, wenn der Betrieb stillsteht? Besteht keine entsprechende Versicherung, kommen hohe Kosten für die Reparatur oder Wiederinstandsetzung sowie Mehrkosten auf den Unternehmer zu. Gerade bei kleinen oder mittleren Unternehmen kann ein Ertragsausfall die Wettbewerbsfähigkeit so weit einschränken, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist.

Standardmäßig werden Fixkosten (Miete, Gehälter) und Gewinneinbußen von der Betriebsunterbrechungsversicherung getragen. Es besteht die Möglichkeit, nur einzelne Gefahren oder ganze Gefahrengruppen einzuschließen.

Bei dieser Art von Gewerbeversicherungen spielen besonders Mitarbeiterzahl, Umsatzhöhe, Unternehmensstandort sowie die Höhe der gezahlten Gehälter eine prämienbildende Rolle. Des Weiteren beeinflussen folgende drei versicherungsspezifische Kriterien den Versicherungsbeitrag:

 

  • Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der maximale Betrag, für den die Versicherung pro Schadensfall aufkommt. Sie wird vom Firmenkunden in Absprache mit der Versicherungsgesellschaft festgelegt. Personen- und Sachschäden sind in Höhe dieser Summe versichert, wobei die jeweilige maximale Versicherungssumme für die beiden Schadensbereiche von Tarif zu Tarif variieren kann. Als übliche Untergrenze gelten 3 Millionen Euro.

Je niedriger die Deckungssumme, desto niedriger ist in der Regel auch die Prämie einer Versicherung. Deshalb ist es wichtig, eine genaue Bedarfsanalyse des zu versichernden Betriebes anzustellen, um auf diese Weise die korrekte Deckungssumme zu wählen.

  • Selbstbeteiligung

Der Selbstbehalt, bzw. die Selbstbeteiligung ist der vom Versicherten eigens gewählte Betrag, den er für jeden Schaden selbst zu tragen bereit ist. Die Versicherung kommt erst dann ins Spiel, wenn die Schadenshöhe über diesem Wert liegt. Ist die Summe der Schadenskosten niedriger als die Selbstbeteiligung, kommt allein der Versicherte für die finanziellen Aufwendungen auf.

Ist der Gewerbetreibende bereit, eine höhere Selbstbeteiligung zu tragen, senkt das in der Regel ebenfalls die Versicherungsprämie. Jedoch sollte die Selbstbeteiligung in jedem Fall realistisch gewählt werden, damit die Summe tatsächlich tragbar ist, wenn ein Schaden auftreten sollte.

  • Laufzeit

Üblicherweise beträgt die Laufzeit von Gewerbeversicherungen ein bis drei Jahre. Es können jedoch auch abweichende Vereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung getroffen worden. Je länger die Vertragslaufzeit gewählt ist, desto weniger Flexibilität bedeutet dies für den Versicherungsnehmer.

Viele Versicherer belohnen die Treue ihrer Kunden mit Nachlässen für die Versicherungsbeiträge. Demnach kann der Versicherungsnehmer, der bereit ist, einen längeren Vertrag einzugehen, die Versicherungsprämie senken.

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Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Der Schutz gilt ab Vertragsabschluss beziehungsweise ab dem Vertragsbeginn, der in der Vertragspolice genannt wird.

Bei jedem eintretendem Risiko wird dann zunächst geprüft, ob ein versicherter Schaden vorliegt. Sollte es so sein, wird zunächst ein Vorschuss gezahlt. Wenn das Unternehmen wieder produziert beziehungsweise wieder die Arbeit aufnehmen kann, wird die restliche Versicherungssumme gezahlt. Natürlich zahlt die Versicherung nicht unbegrenzt, sondern nur für eine sogenannte Haftzeit. In der Regel liege die bei einem Jahr.

 

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Schadensbeispiele

Feuer im Restaurant
In einem Restaurant bricht ein Feuer aus. Teile der Maschinen (Herd, etc.) werden dadurch zerstört und in der Folge des Sachschadens muss das Restaurant für 2 Wochen schließen. Das führt in der Haftzeit zu erheblichen Umsatzeinbußen. Hier übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung die Kosten des Firmenkunden.

Werkstattschließung
Ein heftiger Sturm beschädigt die Maschinen einer kleinen Werkstatt. Bis diese repariert werden können, muss der Inhaber den Betrieb für einige Zeit einstellen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die so entstandenen Umsatzeinbußen, denn diese sind durch die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme abgedeckt.

Einbruch und Vandalismus
Bei einem Einbruch in eine Gaststätte entstehen Kosten zur Beseitigung der Einbruchschäden von 3.000 Euro. Diese werden von der Inhaltsversicherung getragen. Entscheidender ist jedoch, dass die Täter aus Frust über die geringe Ausbeute die Gasträume beschädigen, sodass die Inhaber für zwei Wochen schließen. In dieser Zeit muss der Inhaber seinen fünf Beschäftigten insgesamt 3.000 Euro Gehälter weiter bezahlen, dazu 2.000 Euro Pacht. Außerdem entgehen ihm 3.000 Euro Gewinn. Der Betriebsunterbrechungsschaden erreicht damit 8.000 Euro. Alle Verluste sind in dem Vertrag der Versicherungen abgedeckt.

Beratung zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn Sie sich zur gewerblichen Betriebsunterbrechungsversicherung beraten lassen möchten oder Informationen zu anderen Versicherungen brauchen, stehen unsere Berater Ihnen gern zur Verfügung. Sie können die Berater der FV24 unter 0800 227 66 00 anrufen oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Wünschen Sie einen unabhängigen Vergleich von Versicherungen? Unsere Berater vergleichen Tarife und Zusatzleistungen für gewerbliche Versicherungen aller Art – unabhängig und transparent von den Versicherungsgesellschaften. Wenn Sie bereits eine Versicherung haben und über einen Wechsel nachdenken, unterstützen ebenso mit einer Beratung. Auf Wunsch übernehmen die Berater der FV24 auch die Kündigung bei Ihrer alten Versicherungsgesellschaft.

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