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Bauherrenhaftpflicht


Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflicht sichert den Bauherren gegen Personen- oder Sachschäden ab, die durch Schadenersatzansprüchen Dritter entstehen.


Vorteile der Bauherrenhaftpflicht:

  • Umfassende Schadenregulierung in der Bauphase
  • Passiver Rechtsschutz ist integriert
  • Steuerlich absetzbar

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Eine Baustelle ist ein gefährlicher Ort. Tiefe Gruben, die nicht richtig abgesichert werden, Baumaschinen, an denen man sich verletzten kann, Baumaterialien, die herunterfallen können. Viele Risiken lassen sich zwar mit der nötigen Umsicht minimieren – doch hundertprozentig kann niemand verhindern, dass etwas auf der Baustelle passiert. Während der ganzen Bauphase kann es zu sehr kostenintensiven Schäden kommen. In nur wenigen Situationen haftet etwa die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung der beteiligten Bauunternehmen für den Schadenfall.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für jeden Bauherren unbedingt empfehlenswert. Sie schützt Sie als Bauherr vor finanziellen Ansprüchen, wenn jemand durch Ihre Baustelle oder Ihr Grundstück einen Unfall erleidet. Konkret bedeutet das: die Bauherrenhaftpflicht hat den Sinn, dass sie Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Bauherr oder Besitzer bzw. Eigentümer des zu bebauenden Grundstücks abdeckt. Diese Haftpflichtversicherung bietet Ihnen während Ihres Bauvorhabens umfassenden Schutz, denn sie springt ein, wenn beispielsweise ein vorbeigehender Passant sich bei einem Sturm durch einen umstürzenden Bauzaun verletzt.

Eine Bauherrenhaftpflicht sorgt also für die Deckung finanzieller Ansprüche, wenn auf einer Baustelle oder dem dazu gehörigen Haus infolge des Baustellenbetriebes Schaden entsteht. Der Umfang ist dabei auf Sach-, Personen- und Vermögensschäden ausgerichtet.

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Warum ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?

Als Bauherr sind Sie verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen davon zu überzeugen, dass es nicht zu offensichtlichen Schadenspotentialen auf der Baustelle kommt. Kommen Sie dem nicht nach oder übersehen Sie eine Schadensquelle und es kommt zu einem Schaden, so haften Sie ohne eine umfassende Absicherung mit Ihrem gesamten Vermögen.

Zudem übernehmen Sie die Haftung für alle Unfälle, die andere Personen auf Ihrer Baustelle erleiden. Das schließt Bauarbeiter und Unbefugte, aber auch Freunde und Bekannte, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig werden, mit ein. Passiert also etwas, dann stehen Sie in der Verantwortung. Laut BGB haften Sie für den entstandenen Missstand und sollten Schadensersatz leisten. Die Abdeckung dieser Gefahren übernimmt die Bauherrenhaftpflicht für Sie.

Dennoch sollten Sie ebenfalls in Erwägung ziehen, dass Sie als Bauherr ebenfalls andere Bereiche Ihres Betriebs schützen sollten. Dazu gehören beispielsweise die Transportversicherung, die Kautionsversicherung sowie die Maschinenbruchversicherung.

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Wer benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Bauherren haben auf ihrer Baustelle gewisse Pflichten zu erfüllen, bei deren Vernachlässigung oder Nichtbeachtung hohe Schadenersatzansprüche Dritter die Folgen sein können und durchaus finanziellen Ruin bedeuten können.

Die Bauherrenhaftpflicht ist ein Muss für alle, die ein neues Eigenheim oder Mehrfamilienhaus bauen. Aber auch Hauseigentümer, die größere Umbauten benötigen diese Haftpflichtversicherung. Ebenfalls sind diese Arten von Versicherungen sinnvoll, wenn grundlegende Sanierungen oder Modernisierungen geplant sind.

Wenn es um die Frage geht, ob jegliche Bauaktivität eine entsprechende versicherungstechnische Absicherung benötigt, so ist dies individuell von Anbieter zu Anbieter verschieden. Während einige tatsächlich sowohl bei Neu- und Umbau als auch bei größeren Renovierungsarbeiten zu einer Bauherrenhaftpflichtversicherung raten, definieren andere den Bedarf vor allem bei Renovierungsarbeiten individueller. Hier ist ein Vergleich der einzelnen Versicherungsgesellschaften und vor allem der entsprechenden Tarife vor Vertragsabschluss sehr zu empfehlen.

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Vor welchen Risiken schützt Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Beim Neubau des Eigenheims kann viel passieren. Als Bauherr tragen Sie die volle Verantwortung für die Baustelle. Kommt es zu einem Unfall, haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen. Zur finanziellen Absicherung ist deshalb eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll.

Wer für seine Baustelle eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, für den klärt die Haftpflicht im Schadenfall die Haftungsfrage. Bestehen unbegründete Ersatzansprüche, werden diese durch die Versicherungsgesellschaft abgewehrt. Bei strittigen Ansprüchen profitieren Sie vom passiven Rechtsschutz unterstützt die Versicherung den Bauherren innerhalb eines Prozesses und trägt sämtliche Anwalts-, Gutachter und Gerichtskosten.

Diese Haftpflicht schützt den Versicherungsnehmer, wenn er als Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks einem Dritten Schaden zufügt und dafür nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht wird. Abgesichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Bauherren obliegen.

Personenschäden
Dazu gehören alle Kosten, die aufgrund von Verletzungen, Invalidität oder Tod des Geschädigten entstehen, beispielsweise medizinische Behandlungskosten, therapeutische Maßnahmen, etc.

Sachschäden
Damit sind alle Schäden an Gegenständen und sonstigen Dingen im Eigentum des Geschädigten gemeint. Ersetzt werden zum einen die Kosten für die Reparatur, bei einem Totalschaden zum anderen ersetzt die Bauherrenhaftpflicht i.d.R. den Zeitwert des Gegenstandes.

Vermögensschäden
Darunter werden zumeist Folgeschäden eingeschlossen sowie Zahlungen wegen Verdienst- oder Nutzungsausfalls. So kann der Geschädigte neben den Reparaturkosten der Bauherrenhaftpflicht gegenüber auch die Kosten für einen Mietwagen geltend machen.

Die Übernahme der vom Bauherr oder von privaten Bauhelfern selbst ausgeführten Bauarbeiten sind Sonderfälle. Versicherungsschutz hierfür besteht nur, wenn dies vorab mit in die Versicherungspolice eingeschlossen wurde.

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Was ist nicht in der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert?

Die Deckung der Bauherrenhaftpflicht erstreckt sich nicht auf alle denkbaren Ereignisse. Die vorsätzliche Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungspflichten ist beispielsweise ein Ausschlussgrund. Auch Schäden, die durch eine Veränderung der Grundwasserverhältnisse entstehen, sind bei vielen Versicherern nicht abgedeckt.

Planen Sie Eigenleistungen am Bauvorhaben, müssen diese gesondert in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Gegenüber der normalen Bauherrenhaftpflicht ist im Vergleich eine höhere Prämie fällig. Dadurch sind dann auch alle Schäden, die durch eigene Bautätigkeit in einem überschaubaren Umfang entstehen, abgedeckt.

Nicht im Versicherungsschutz mit inbegriffen sind zudem Schäden an gemieteten Sachen.

Zusätzlich: Die Bauleistungsversicherung ist eine Police, die den Versicherten gegen die finanziellen Folgen von unvorhergesehen Beschädigungen oder Zerstörungen einer Bauleistung absichert. Der Bauunternehmer trägt die Gefahr für Beschädigungen oder Zerstörungen des Bauobjektes vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme.

Deshalb sollten Sie ebenfalls in Erwägung ziehen, dass Sie als Bauherr ebenfalls andere Bereiche Ihres Betriebs schützen sollten. Dazu gehören beispielsweise die Transportversicherung, die Kautionsversicherung sowie die Maschinenbruchversicherung.

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Welche Vorteile bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Umfassende Schadenregulierung
Die Haftpflicht sichert den Bauherren gegen alle Schäden ab, die einem Dritten im Haus, auf dem Grundstück und in dem im Bau befindlichen Gebäude widerfahren. Auch die unmittelbare Umgebung der Bauarbeiten wie der angrenzende Fußweg ist mit abgesichert. Inkludierter Rahmen in diesem Tarif ist auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht enthalten. Bevor der Schaden reguliert werden kann, übernimmt diese Haftpflichtversicherung auch die gründliche Prüfung des Falls.

Passiver Rechtsschutz
Neben der Schadenregulierung für berechtigte Ansprüche beinhaltet die Bauherrenhaftpflicht auch einen sogenannten „passiven Rechtsschutz“. Das bedeutet, dass die Versicherung unberechtigte Ansprüche gegen Sie abwehrt. Da sich bei einem Schadenfall die Haftungsfrage nicht immer leicht klären lässt, enden viele Streitfälle vor Gericht. Die Bauherrenhaftpflicht trägt dann die Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugen, aber auch die anfallenden Gerichts- und Reisekosten.

Bauherrenhaftpflicht ist steuerlich absetzbar
Wie andere Haftpflichtversicherungen ist auch die Bauherrenhaftpflicht steuerlich absetzbar.

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Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Bauherrenhaftpflicht sein?

Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie nicht nur in der Bauphase, sondern bereits dann, wenn die eigentlichen Baumaßnahmen noch nicht begonnen haben. Werden Sachen beschädigt oder ein Mensch verletzt, so zahlt die Bauherrenhaftpflicht die entstehenden Kosten. Da gerade Personenschäden sehr langwierige Kosten verursachen können, deckt eine gute Bauherrenhaftpflicht Schäden von mindestens zwei bis drei Millionen Euro ab.

Grenze der Kostenübernahme ist die vertraglich vereinbarte Deckungssumme aus der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Bei Sachschäden wird auf Kosten der Versicherung eine entsprechende Reparatur vorgenommen. Ist ein Personenschaden entstanden, übernehmen die Versicherungsgesellschaften i.d.R. sämtliche Kosten für die Behandlung und Rehabilitation des Betroffenen, aber auch etwaige Renten oder Umschulungen, die aufgrund des Vorfalls auf der Baustelle notwendig werden.

Wir beraten Sie gerne!

Wie setzen sich die Kosten für die Bauherrenhaftpflicht zusammen?

Die Kosten für die Bauherrenhaftpflicht berechnen sich i.d.R. auf ein Tausendstel der Bausumme. Wenn Sie beispielsweise ein 250.000 Euro teures Einfamilienhaus planen, müssen Sie zwischen 200 und 300 Euro für die Versicherung zahlen. Eigenleistungen werden dabei zusätzlich berechnet, sodass sich die Tarife noch erhöhen kann. Die Prämien können jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren, sodass ein Vergleich zwischen den verschiedenen Bauherrenhaftpflichtversicherer sinnvoll ist. Unsere Berater berechnen für Ihr Bauvorhaben die entsprechende Bausumme und erstellen eine Haftpflichtversicherung, die auf Sie zugeschnitten ist.

Um für die Bauherrenhaftpflicht die Prämie korrekt berechnen zu können, sind einzelne Kriterien und Angaben ausschlaggebend. Zum einen ist die Postleitzahl der zukünftigen Baustelle wichtig und die Art des Bauvorhabens entscheidend, welche Bauherrenhaftpflicht in Frage kommt. Denn ein Fertighaus bzw. der Bau eines Mehrfamilienhauses hat andere Bedürfnisse an den Versicherungsschutz als ein traditioneller Bau eines einzelnen Hauses. Zusätzlich muss zur Berechnung der Bauherrenhaftpflicht die korrekt Wohnfläche in Quadratmetern für das Haus korrekt angegeben werden. Bauherren sollten aber auch bereits im Vorfeld angeben können, wie lange die Baustelle bestehen bleibt.

Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist der maximale Betrag, für den die Bauherrenhaftpflicht pro Schadensfall aufkommt. Sie wird vom Firmenkunden in Absprache mit der Versicherungsgesellschaft festgelegt. Personen- und Sachschäden sind in Höhe dieser Summe versichert, wobei die jeweilige maximale Versicherungssumme für die beiden Schadensbereiche von Tarif zu Tarif variieren kann. Als übliche Untergrenze gelten 3 Millionen Euro.

Je niedriger die Deckungssumme, desto niedriger ist in der Regel auch die Prämie einer Versicherung. Deshalb ist es wichtig, eine genaue Bedarfsanalyse der Haftpflichtversicherung anzustellen, um auf diese Weise die korrekte Deckungssumme zu wählen.

Selbstbeteiligung
Der Selbstbehalt, bzw. die Selbstbeteiligung ist der vom Versicherten (Bauherr) eigens gewählte Betrag, den er für jeden Schaden selbst zu tragen bereit ist. Die Haftpflichtversicherungen kommt erst dann ins Spiel, wenn die Schadenshöhe über diesem Wert liegt. Ist die Summe der Schadenskosten niedriger als die Selbstbeteiligung, kommt allein der Versicherte für die finanziellen Aufwendungen auf.

Ist der Gewerbebetreibende bereit, eine höhere Selbstbeteiligung zu tragen, senkt das in der Regel ebenfalls die Versicherungsprämie. Jedoch sollte die Selbstbeteiligung in jedem Fall realistisch gewählt werden, damit die Summe tatsächlich tragbar ist, wenn ein Schaden auftreten sollte.

Laufzeit
Üblicherweise beträgt die Laufzeit der Bauherrenhaftpflicht ein bis drei Jahre. Es können jedoch auch abweichende Vereinbarungen zwischen den Bauherren und der Versicherung getroffen worden. Je länger die Vertragslaufzeit gewählt ist, desto weniger Flexibilität bedeutet dies für den Versicherungsnehmer.

Viele Versicherer belohnen die Treue ihrer Kunden mit Nachlässen für die Versicherungsbeiträge. Demnach kann der Bauherr, der bereit ist, einen längeren Vertrag einzugehen, die Versicherungsprämie senken.

Auch eine eventuelle Kombination mit anderen Gebäude- oder Bauleistungsversicherungen sollten sich Bauherren überlegen, denn diese senken zusätzlich die Prämien der Bauherrenhaftpflicht.

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Schadensbeispiele

Der Bauherr (Versicherungsnehmer) deckt sein Dach selbst. Ein Dachziegel fällt dabei hinunter und verletzt einen Besucher. Die Haftpflichtversicherungen berechnen die durchaus entstandene Verletzung und in Kombination für die Tarife können notwendig gewordene Schadensersatzleistungen gezahlt werden.

Ein Bauherr baut ein Gerüst auf, um das Bauvorhaben korrekt auszuführen. Das Gerüst fällt zusammen und beschädigt das vor dem Haus parkende Auto des Nachbarn. Die Tarife der Haftpflichtversicherung haben die Reparatur an dem Auto abgedeckt.

Ein spielendes Kind fällt in eine Baugrube, die nicht abgesichert ist und wurde ins Krankenhausgebracht. Die Bauherren genießen den Schutz der Haftpflichtversicherung und können ihr Bauvorhaben weiter verfolgen und das Haus zeitig fertig bauen.

Ein Passant wird durch herabfallende Bauteile verletzt. Die Bauherren haben zuvor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und können sich weiter auf das Bauvorhaben konzentrieren.

Während der Bauphase werden unberechtigte Ansprüche eingereicht. Die Bauherren müssen dank der Haftpflicht nicht selbst Haftung tragen sowie durch den Rechtsschutz die Schadensersatzansprüche unberechtigter Dritter abgewehrt werden können.

Beratung zur Bauherrenhaftpflicht

Wenn Sie sich zur beruflichen Bauherrenhaftpflicht oder über andere Versicherungen beraten lassen oder sich über potentielle Gefahren informieren möchten, stehen unsere Berater Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unter 0800 227 66 00 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Wünschen Sie einen unabhängigen Versicherungsvergleich? Unsere Berater prüfen Versicherungen für die Bauherrenhaftpflicht unabhängig von diversen Versicherern. Wenn Sie bereits versichert sind und über einen Wechsel nachdenken, unterstützen die Berater Sie ebenso. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kündigung bei Ihrem alten Versicherer.